Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 350

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 350 (VOBl. Bln. 1946, S. 350); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 39. 30. September 1943 II. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Wahlverfahren für Berlin Anläßlich der Übersendung der Wahlordnung für Berlin hat die Alliierte Kommandantur Berlin bezüglich des Wahlverfahrens folgendes ausgeführt: Der Berliner Bevölkerung wird das ihr solange vorenthaltene Recht zur Abhaltung einer freien, allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl gegeben, so daß die Stimme der Bevölkerung der Stadt einen wahren Ausdruck finden kann, wobei die Kommandanten mit besonderem Nachdruck betonen: 1. Diese Wahlen sind Wahlen durch geheime Abstimmung. 2. Alle Vorkehrungen müssen getroffen wcftden,’idaß keine Bedrohung oder sonstige Einschüchterung oder irgendwelcher Druck ausgeübt wird, um die Stimmabgabe der Bevölkerung zu beeinflussen. 3. Den Wählern muß volle Zusicherung gegeben werden, frei und unbehindert wählen zu können, und sie sind aufzufordern, falls sie bedroht oder irgendwelcher Einschüchterung ausgesetzt werden, den Tatbestand deL-Alliierten Kommandantur unverzüglich zu berichten, damit die Schuldigen durch die Alliierten Behörden der Bestrafung zugeführt werden können. 4. Bei dieser Gelegenheit wird klargemacht, daß vor den Augen der Kommandantur alle gesetzlich anerkannten -Parteien Berlins gleich sind und dcß alle Parteien die gleichen Rechte haben. Berlin, den 20. September 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Maron Personalfragen und Verwaltung Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Das Dienstsiegel „Stadt Berlin, Bezirksamt Mitte" Kennziffer 50 ist verlorengegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Sollten Bescheinigungen usw. mit einem Abdruck dieses Siegels noch vorgelegt werden, so sind sie einzuziehen und dem Bezirksamt Mitte, Abt. für Personalfragen und Verwaltung, zur Nachprüfung zu übersenden. * Berlin, den 13. September 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Personalfragen und Verwaltung J. V.: Schmidt Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Folgende Dienstausweise sind verlorengegangen und werden für ungültig erklärt: a) Ausgestellt vom Bezirksamt Weißensee: 1. Ausweis Nr. 1000 für Frl. Hella Nieswand, geboren am 23. Juli 1924, wohnhaft Berlin-Weißensee, Generalstr. 85, tätig als Verw.-Angestellte beim Bez.-Amt Weißensee. 2. Ausweis Nr. 1214 für Frau Elli Schulz, geboren am 2. Mai 1918, wohnhaft Berlin-Weißensee, Lotlmngenstr. 41, tätig als Verw.-Angestellte beim Bez.-Amt Weißensee. 3. Ausweis Nr. 416 für Frl. Cläre- Braatz, geboren am 25. Oktober 1883, wohnhaft Berlin-Hohenschönhausen, Gr. Leegestr. 91a, tätig als Krankenschwester im Krankenhaus Hohenschönhausen. 4. Ausweis Nr. 1323 für Herrn Georg Kuhnert, geboren am 15. Januar 1888, wohnhaft Berlin-Weißensee, Soonwald-straße 12a, tätig als Krankentransporteur im Gesundheitsamt. b) Ausgestellt vom Bezirksamt Prenzlauer Berg: für den Verw.-Angestellten Werner Cordt, geboren am 27. März 1915 in Berlin, tätig beim Ernährungsamt Prenzlauer Berg. c) Ausgestellt vom Bezirksamt Schöneberg-Friedenau: 1. Ausweis Nr. 981 für Fr. Helga Grunzjce, geboren am 29. Februar 1912, wohnhaft Berlin-Schöneberg, Eisenacher Straße 65, tätig in der Abteilung für Ernährung, Abrechnungsstelle 1. 2. Ausweis Nr. 2311 für Hans-Joachim Cohen, geboren am 26. Dezember 1918, wohnhaft Berlin W 30, Münchener Straße 34, tätig in der Abteilung für Ernährung, Warenverkehr. Berlin, den 20. September 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Personalfragen und Verwaltung I. V.: Schmidt Sozialwesen Satzung der Versicherungsanstalt Berlin Auf Grund des Befehls der Alliierten Kommandantur vom 26. September 1945 BK/O (45) 130 und der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin über den Wiederaufbau der Sozialversicherung vom 14. Juli 1945 wird hiermit folgendes bekanntgegeben: A. Satzung 1. Die Satzung regelt im Rahmen der der Versicherungs- anstalt Berlin übertragenen Befugnisse die Durchführung der Versicherung, insbesondere Leistungen und Beiträge, Meldungen der Arbeitgeber, Versicherten, Leistungsempfänger und sonstigen Berechtigten. , Dabei kann die Satzung nähere Bestimmungen treffen, welche Leistungen für einzelne Gruppen von Versicherten, insbesondere für die freiwillig Versicherten, zu gewähren sind sowie eine Höchstgrenze des Beitrages festsetzen. 2. Zum Zweck der Bekanntmachung ißt die Satzung bei jeder Dienststelle der Versicherungsanstalt auszulegen. Sie kann von Versicherte und sonstigen, Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, während der Dienststunden eingesehen werden. 3. Die Satzung wird durch den vom Magistrat bestellten Vorstand der Versicherungsanstalt aufgestellt. Die Satzung sowie ihre Änderungen bedürfen der Zustimmung des Magistrats, Haupt-Abt.- Amt für Sozialwesen. 4. Die Festsetzung des Voranschlages sowie die Abnahme der Jahresrechnung bedürfen der Genehmigung des Magistrats, Haupt-Abt. Amt für Sozialwesen. Dieser vertritt auch die Versicherungsanstalt gegenüber den Vorstandsmitgliedern. B. Weitere Bestimmungen 5. Die Versicherungsanstalt kann in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der früheren Sozialversicherungsgesetze Ord-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 350 (VOBl. Bln. 1946, S. 350) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 350 (VOBl. Bln. 1946, S. 350)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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