Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 342

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 342 (VOBl. Bln. 1946, S. 342); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 38. 24. September 194(1 1861 in Schleißheim bei München, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Meineckestraß® 26, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. August 1942 festgestellt. Az. 14II. 125/46. * Auf Antrag der 1. Frau Margarete Büttner, geb. Büttner, wohnhaft in Berlin-Friedenau, Begasstraße 7, 2. Frau Irene Wolf geb. Vogt, wohnhaft in Berlin SW 11, Stresemannstraße 66, wird der Alfred Fleischer, geboren am 6. Oktober 1874 in Leipzig, zuletzt wohnhaft in Berlln-Halensee, Seesener Straße 30, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Juli 1943 festgestellt. Az. 14 II. 126/46. Auf Antrag des Chefredakteurs Herbert Sandberg in Beriin-Dahlem, Kaiserewerther Straße 4, wird die Ehefrau Ettel Sandberg geb. Fromm, geboren am 13. Dezember 1907 in Lemberg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 21, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1943 festgestellt. Az. 14 II. 147/46. Auf Antrag der Frau Gerda Wolscht geb. Scheufelein, wohnhaft in Wiesbaden-Eigenheim, Eintrachtstraße 11, wird der Theodor Wolscht, geboren am 23. September 1901 in Frankfurt am Main, zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Cicerostraße 59, für tot erklärt. Ais Zeitpunkt des Todes wird der 20. April 1945 festgestellt. Az. 14 II. 131/46. Die Kosten der Verfahren fallen den Nachlässen zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 3. September 1946. Das Amtsgericht Festslellungsbeschliisse Auf Antrag der Ehefrau Marcella Thiel geb. van Assche in Berlin-Wilmersdorf, Wittelsbacher Straße 10a, wird der Polizeiangestellte Wolfgang Thiel, geboren am 13. Mai 1919 in Glienicke bei Hermsdorf, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Pariser Straße 31. für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. Juli 1944 festgestellt. Az 14 fl 22/46. Auf Antrag der Ehefrau Frieda Schenk geb. Krumm in Berlin-Cbarlottenburg, Rognitzstraße 13, wird die Frau Helene Ansorge geb. Krumm, geboren am 31. März 1892 in' Gumbinnen, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlöttenburg, Brahestraße 11a, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 23. April 1945 festgestellt. Az. 14 11 24/46. Auf Antrag des Sicherheitspolizisten Kurt Schiller in Lengen-feld (Vogtland), Bahnhofstraße 4, wird die Ehefrau Emmy Schiller geb. Döhn, geboren am 24. April 1912 in Malchow, zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Katharinenstraße 4, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 28. Februar 1944 festgestellt. Az. ! 4 II 32/46. Auf Antrag des Kellners Artur Großstück in Berlin-Charlottenburg,Kantstraße 62, wird die verschollene Hedwig Großstück geb. Weißbom, geboren am 4. Oktober 1892 in Berlin, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Pestalozzistraße 20, für tot erklärt Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1944 festgestellt. Az. 14 II. 86/46. Auf Antrag der Ehefrau Elly Kluwe geb. Datscheweit in BerIin-Charlottenburg; Wilmersdorfer Straße 72, wird der Be-hördenangestelU® Paul Kluwe, geboren am 19. Januar 1914 zu Danzig, zulefzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Wilmersdorfer Strafe 72, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 20. Januar 1943 festgestellt. Az. 14 II. 90/46. Auf Antrag der Frau Ilse Groß geb. Finkeistein in Berlln-Halensee, Nestorstraße 33, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Münzer in Berlin-Charlottenburg, Droysenstraße 10a, wird der Kaufmann Isidor Iwan Groß, geboren am 9. April 1899 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Gervinus-straße 4,-für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 29. September 1944 festgestellt. Az. 14 II. 116/46. Auf Antrag der Frau Waltraud Bonk geb. Krause in Berlin-Wilmersdorf, Konstanzer Straße 49, vertraten durch Rechtsanwalt Dr. Sarkamm in Berlin W 35, Potsdamer Straße 91, wird der Autolackierer Erich Bonk, geboren am 11. Mai 1911 in Berlin-Wilmersdorf, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Stenzeistraße 38, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 22. August 1944 festyti-.,t, Az. 14 II. 146/46. Die Kosten der Verfahren einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller fallen den Nachlässen zur Last (§§ 4 Abs. 2, 6, 8, 9, 34 Abs. 2 des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4Juli 1939, RGBl. I S. 118611., § 1 der VO. vom 20. Januar 1943, RGBl. I S. 66). Berlin-Charlbttenburg, den 23./26. August 1946. Das Amtsgericht Beschluß Der Gießer Gerhard W i e g e r t, geboren am 28. Gktober 1913 ln Berlin, zuletzt .wohnhaft in Berlin-Kaulsdorf, Moltke-straße 14, wird auf Antrag seiner Ehefrau Else geb. Bretkuha für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 6. Januar 1945 festgestellt. Dis Kosten de* Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. * B e r 1 i n - L i c h t e n b e r g , den 5. September 1946. Das Amtsgericht. Az. 5 II. 58/46. Aufgebot Die Eigentümerin Witwe Babette Mtfldenhauer geb. Homeier in Berlin-Buch, Röntgentaler Weg 84, hat das Aufgebot des ver-lorengegängenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch des Amtsgerichts Pankow von Berlin-Buch, Band 15 Blatt 428 in Abteilung III Nr. 3 für die Stadt Berlin (Städtebauamt) eingetragene Dailehns-fHauszinssteuer-JHypothek von 7000, RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Dezember 1946, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gerichte, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin-Pankow, den 31. August 1946. Amtsgericht Pankow Az. 3 F 22/46. Beschluß Auf Antrag der Ehefrau Clara Janke in Berlin-Pankow, Binzstraße 11, wird ihr Ehemann, der verschollene Fuhrunternehmer Erich Janke, geboren am 28. Dezember 1908, zuletzt wohnhaft Berlin-Pankow, Binzstraße 11, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 25. April 1945, 12 Uhr, festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berl'In-Pankow, den 4. September 1946. Amtsgericht Pankow Az. 4 II, 13/46.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 342 (VOBl. Bln. 1946, S. 342) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 342 (VOBl. Bln. 1946, S. 342)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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