Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 340

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 340 (VOBl. Bln. 1946, S. 340); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 38. 24. September 1946 840 8. Bezirk Spandau: Kreiswahlleiter: Dr. Karl Marlin. Stellvertreter: Wilhelm Metsch. Dienstanschrift: Bezirksamt Spandau, Berlin-Spandau, Carl-Schurz-Str. 3 5. Tel.: 37 00 1f, App. 143 und 135. 9. Bezirk Wilmersdorf: Kreiswahlleiter: Otto Liideke. Stellvertreter: Dr. Frieda Glaß. Dienstanschrift: Bezirksamt Wilmersdorf, Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstr. 3 4, Zimmer 203, I. Tel.: 97 75 51, App. 425 und 521. 10. Bezirk Zehlendorf: Kreiswahlleiter: Max Rathenow. Stellvertreter: Fritz Wörther. Dienstanschrift: Bezirksamt Zehlendorf, Berlin-Zehlendorf, Kirchstr. 1 3, Zimmer 26. Tel.: 84 32 81, App. 270 und 296. 11. Bezirk Schöneberg: Kreiswahlleiter: Hans-Heinz König. -Stellvertreter: Ernst Duchstein. Dienstanschrift: Bezirksamt Schöneberg, Berlin-Schöneberg, Rudolf-Wilde-Platz, Zimmer 101. Tel.': 7102 11, App. 224. 12. Bezirk Steglitz: Kreiswahlleiter: Otto Voigt. Stellvertreter: August Rieger. Dienstanschrift: Bezirksamt Steglitz, Berlin-Steglitz, Schloßstraße 37. Tel.: 24 50 15, App. 60 und 24 91 81, App. 279. 13. Bezirk Tempelhof: Kreiswahlleiter: Georg Herwig. Stellvertreter: Wilhelm Schiller. Dienstanschrift: Bezirksamt Tempelhof, Berlin-Tempelhof, Berliner Str. 136 139. Tel.: 66 53 51, App. 409 und 291. 14. Bezirk Neuköllh: Kreiswahlleiter: Hans Dornow. Stellvertreter: Hugo Ullrich. Dienstanschrift: Bezirksamt Neukölln, Berlin-Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 85. Tel.: 66 55 51, App. 184 und 404. 15. Bezirk Treptow: Kreiswahlleiter: Heinz Liplce. Stellvertreter: Ernst Kropf. Dienstanschrift: Bezirksamt Treptow, Berlin-Treptow, Neue-Krug-Allee 4, Zimmer 82 und 85. Tel.: 67 00 17, App. 277 und 280. 16. Bezirk Köpenick: Kreiswahlleiter: Leopold Matzing. Stellvertreter: Karl Henkner. Dienstanschrift: Bezirksamt Köpenick, Berlin-Köpenick, Max-Betcke-Str. 21, Zimmer 83a und 57. Tel.: 64 80 21, App. 227 und 257. 17. Bezirk Lichtenberg: Kreiswahlleiter: -Ferdinand Witt. Stellvertreter: Hans Zierau. . Dienstanschrift: Bezirksamt Lichtenberg, Bsrlin-Lichtenberg, Möllendorffstr. 111, III, Zimmer 27 und Möllendorffstr. 6,1, Zimmer 33. Tel.: 55 51 01, App. 135 und 101. 18. Bezirk Weißensee': , Kreiswahlleiter: Karl Obst. Stellvertreter: Erna Wessel. Dienstanschrift: Bezirksamt Weißensee, Berlin-Weißensee, Amalienstr. 6. Tel.: 56 19 14 und 56 07 13. 19. Bezirk Pankow: Kreiswahlleiter: Alwin Reuter. Stellvertreter: Gottfried Bieder. Dienstanschrift: Bezirksamt Pankow, Berlin-Pankow, Berliner Str. 120 121, Zimmer 28 und 26. Tel.: 48 01 31, App. 31 und 29. 20. Bezirk Reinickendorf: Kreiswahlleiter: Hans Schneider. Stellvertreter: Max Roth. Dienstanschrift: Bezirksamt Reinickendorf, Berlin-Reinicken-dorf-Ost, Flottenstr. 28 42, Zimmer 102. Tel.: 49 56 03, App. 406. Berlin, den 17. September 1946. Magistrat der Stadt Beilin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Abt. für Personalfragen und Verwaltung Pieck Justizbehörden Beschluß Auf Antrag der Ehefrau Elisabeth Wurmb geb. Giseier in Berlin-Charlottenburg, Mindener Straße 3, wird der verschollene Expedient Helmut Wurmb, geboren am 12. Mai 1906 in Berlin, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Mindener Straße 3, für tot erklärt. ' Als Zeitpunkt des Todes wird der 5r Dezember 1942 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 19. Juli 1946. Az. 14 II. 60/46. Das Amtsgericht Beschluß Auf Antrag der Frau Anita Heseler geb. Mattke in Berlin-Wilmersdorf, Prager Str. 11, wird der verschollene Berufssoldat Rudolf Heseler, geboren am 11. April 1915 in Papiermühle, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Prager Straße 11, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 7. September 1941 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. Juli 1946. Az. 1411. 62/46. Das Amtsgericht Beschluß Auf Antrag der Eheleute Bauhilfsarbeiter Herbert Köhler und Charlotte geb. Zahn in Berlin-Grunewald, Rintelner Str. 6, wird gemäß § 39 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 (RGBl. I S. 1186) festgestellt, daß die Eheleute Walter Köhler, geboren am 15. Mai 1882 in Berlin-Spandau, und Anna Köhler geb. Hilke, geboren am 6. Januar 1885 in Berlin, beide wohnhaft gewesen in Berlin-Charlottenburg, Niebuhrstraße 63, der Ehemann am 20. Februar 1945, die Ehefrau am 25. April 1945 verstorben sind. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß ?ur Last. Berlin-Charlottenburg, den 29. Juli 1946. Az. 14. II. 20/46. Das Amtsgericht Beschluß Auf Antrag des Leonhard Hartmann in Berlin-Lichterfelde, Köhlerstraße 20a, wird der verschollene Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Bonde, geboren am 15. Dezember 1902 in Altenburg in Thüringen, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Bleibtreustraße 34, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. März 1945 festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Az. 14 II. 40/46. Das Amtsgericht;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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