Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 34

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 34 (VOBl. Bln. 1946, S. 34); 84 Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 6 1. Februar 1946 ' gehen innerhalb 12 Monaten, außer der in Punkt a) vorgeschriebenen Strafe: Sperrung der Zufuhr bis zu 30 Tagen, im Falle fortgesetzten Überverbrauchs in zwei nacheinanderfolgenden Monaten: Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten. c) Wer Kraftstrom zu einem durch die Bestimmungen verbotenen Zweck benutzt oder das normale Funktionieren seines Stromzählers vorsätzlich verhindert oder Strom auf betrügerische Weise bekommt oder zu bekommen versucht, wird mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 100, RM bis 500, RM bestraft oder mit einer der beiden Strafen. Außerdem kann .: das Gericht die Stromsperrung auf eine Peric bis zu drei Monaten anordnen, d) Im .Falle ein Inspektor, Zählerableser oder ande. Personal der Bewag eine Verletzung dieser I Stimmungen wissentlich übersieht oder bei c Verletzung behilflich ist oder durch seine Hai lungsweise irgendwie ermöglicht, wird eine Ge strafe von 500, RM für jede Verletzung o Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder bei dieser Strafen verhängt. Berlin, den 1. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. Städtische Energie- und Versorgungsbetriebe J i r a k Veröffentlichung der Rechtsabteilung des Magistrats Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, Verordnungen und Veröffentlichungen ähnlichen Inhalts Sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Behörden besteht noch immer eine große Unsicherheit über die räumliche Geltung der Verordnungen, die jeweils von den verschiedenen gesetzgebenden Stellen erlassen werden. Zur Klarstellung wird daher auf Anordnung der 'Alliierten Kommandantur vom 21. Januar 1946 (Befehl Ref. Nr. BKT) (46) 45) auf folgendes hingewiesen: a) Gesetze, Erlasse, Veröffentlichungen, Verordnungen, Anordnungen und Proklamationen der Alliierten Kontrollbehörde haben in allen besetzten Zonen Deutschlands einschließlich der Stadt Berlin Gültigkeit. b) Die Gesetze, Erlasse, Veröffentlichungen, Verordnungen, Beschlüsse und Anordnungen der russischen, amerikanischen, britischen oder französischen Obersten Befehlshaber der verschiedenen Zonen Deutschlands haben nur Gültigkeit für die in Frage kommenden Zonen. Infolgedessen haben solche Gesetze usw. keine Gültigkeit in den diesbezüglichen Sektoren von Berlin, es sei denn, daß ihre Anwendung in den betreffend Sektoren ausdrücklich angeordnet wird. c) Erlasse, Beschlüsse, Veröffentlichungen, Verori nungen und Anordnungen der Alliierte Kommandantur Berlin haben im gesamte Stadtgebiet von Berlin Gültigkeit. d) Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Veröffentlichui gen, Bestimmungen und Anordnungen der russ sehen, amerikanischen, französischen und bi tischen Militärregierungen in den betre fenden Sektoren Berlins haben Gültigkeit ni in solchen Sektoren. e) Erlasse, Bestimmungen und Veröffentlichunge des Magistrats der Stadt Berlin haben im gi samten Stadtgebiet Berlins Gültigkeit, insofern s: auf deutscher Gesetzgebung vor dem 30. Januar 19c oder irgendwelcher späteren Gesetzgebung basiere: die nicht durch das Gesetz des Kontrollrates Nr. widerrufen oder abgeändert wurde, und vorau gesetzt, daß solche Erlasse, Bestimmungen ur Veröffentlichungen der Gesetzgebung und den Ai Ordnungen, die in Punkten a) bis d) erwähnt sim nicht zuwiderlaufen. ' Schwenk 3. stellv. Oberbürgermeister 437) 52 340 Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstr. 139/140. tfd. Nr. 399. I. *. *;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der im Bahre, verstärkt jedoch seit dem, dem Regierungsantritt der Partei Partei werden vor allem von der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der die Botschaf der in der zu betreten, um mit deren Hilfe ins Ausland zu gelangen; die Staatsgrenze der zur nach Westberlin zu überwinden; ihr Vorhaben über das sozialistische Ausland die auf ungesetzliche Weise verlassen wollten, hatten, Verbindungen zu kriminellen Menschenhändlerband-en und anderen feindlichen Einrichtungen, Verbindungen zu sonstigen Personen und Einrichtungen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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