Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 338

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 338 (VOBl. Bln. 1946, S. 338); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 38. 24. September 1946 s 838 führung der Wahlen vornehmen. Sie werden sofortige Maßnahmen ergreifen, um jedes Stören, unlauteres oder unfaires Vorgehen, das zu ihrer Kenntnis gelangt, zu beseitigen und dabei mindestens 200 Wahlstellen inspizieren. 7. Die Gruppen sind ermächtigt, die Verhaftung diensttuender oder sonstiger Personen anzuordnen, die die Wahlregeln vorsätzlich verletzen. Diese Bestimmung beabsichtigt die Sicherung einer freien und demokratischen Wahl. 8. Offiziere der Alliierten Kommandantur werden am 18., 19. und 20, Oktober 1946 von 9.00 bis 20.00 Uhr in dem Gebäude der Alliierten Kommandantur Dienst ausüben. 9. Jede Gruppe wird von der Alliierten Kommandantur ausgestellte Ausweise bei sich führen. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: G. M. O b o r n , Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (46) 366 14. September 1946 Anordnung über Pflichtabgabe von Beeren, Obst und Nüssen aus der 1946er Ernte im Berliner Stadtgebiet A r t i k e 1 1 Dem Sammeln von Beeren, Obst und Nüssen sind Pflichtlieferungsverträge zugrundezulegen, welche zwischen Besitzern und Pächtern von Beeren- und Obstpflanzungen und durch das Zentralamt für Ernährung beim Magistrat Berlin errichteten Sammelstellen abzuschließen sind. Artikel 2 Alle Personen, die Beeren, Obst und Nüsse in Pflanzungen von einer Mindestgröße von 500 qm anbauen, sind verpflichtet, Lieferungsverträge abzuschließen. Die vertragsmäßigen Abgabequoten werden nachstehende Prozentsätze der gesamten Ernte darstellen: Für Bodenfläche von 500 bis 2 500 qm 50 °/o Für Bodenfläche von 2 500 bis 5 000 qm 60°/o Für Bodenfläche von 5 000 bis 10 000 qm 70°/o Für Bodenfläche von über" 10 000 qm 800/o Je nach Alter und Art der Bäume und Sträucher sind die zu errechnenden Bodenflächen wie folgt festzulegen: 1 Apfelbaum . '. 50 bis 100 qm 1 Birnbaum 40 bis 80 qm 1 Pflaumen- oder Kirschbaum . 40 bis 80 qm 1 Nußbaum 50 bis 100 qm 1 Beerenstrauch 3 qm Die Minimalgröße einer mit Obst bebauten Bodenfläche, die dem Erzeuger zur freien Verfügung verbleibt, ungeachtet der Gesamtgröße der Pflanzung, ist 500 qm. Artikel 3 Die auf Grund obengenannter Verträge zu liefernden Obstabgabeniengen haben. Gärtner und Sammelstellen gemeinsam festzusetzen. Mangels Einigung haben die Ernährungsämter der Verwaltungsbezirke hierüber zu entscheiden, Artikel 4 Die Lieferungen der Obslabgabequoten haben bis zu den nachstehenden Zeitpunkten zu erfolgen: Früh- und mittelreifende Arten bis zum 1. Oktober 1946, spätreifende Arten bis zum 1. Dezember 1946. Artikel 5 Für je 100 kg Obst, die der Gärtner vertragsmäßig liefert, erhält er 3 kg Zucker, für je 100 kg Obst darüber hinaus 4 kg Zucker gegen Barzahlung. Artikel 6 Wer die Bestimmungen dieser Anordnung verletzt oder zu verletzen versucht, hat Verfolgung durch ein Milit&r-oder ein deutsches Gericht und eine Geldstrafe nach Ermessen des Gerichts zu gewärtigen. , Berichtigung Die Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr. BK/O (46j 339a vom 21. August 1946 über Gemüse-abgabcqivoten aus der Ernte des Jahres 1946 zur Belieferung der Berliner Bevölkerung abgedruckt im Verordnungsblatt 1946 Seite 312 enthält 2 Zahlenfehler. In Artikel VII -Ziffer 2 muß es anstatt ,,5 Hektar" richtig heißen: 0,5 Hektar; in Artikel VII Ziffer 4 muß es anstatt ,,25 Hektar" richtig heißen: 0,25 Hektar. Die Schriftleitung Magistrat P r e i s a in t Preisfestsetzung für Speisekartoffeln der Ernte 1946 Auf Grund der Anordnung zur Errichtung eines Preisamtes beim Magistrat der Stadt Berlin in Verbindung mit § 3 der Verordnung gegen Preistreiberei, beide vom 28. September 1945, werden ab sofort für Speisekartoffeln der Ernte 1946 folgende Höchstpreise je 50 kg festgesetzt: 1. a) Abgabepreis des Erzeugers ab Hof . . 3, RM b) Versandverteilerabgabepreis 3,20 RM c) Empfangsverteilerabgabepreis frei Lager . des Kleinhändlers 4,90 RM Empfangsverteilerabgabepreis bei Lie- , ferung an Großverbraucher 5,05 RM d) Kleinhandelsabgabepreis = Verbraucherpreis 6, RM e) Kleinhandelsabgabepreis für Einkel- lerungskartoffeln nach Weisung des Magistrats der Stadt Berlin Abteilung Ernährung 5,60 RM In dem Empfangsverteilerabgabepreis ist neben der absoluten Bruttohandelsspanne von 0,75 RM ein Betrag von 0,95 RM für die bei der Arbeitsgemeinschaft der Berliner Kartoffelgroßhändler auf Weisung und unter Kontrolle des Magistrats der Stadt Berlin Abteilung Ernährung zu führende Fracht- und Preisausgleichskonten* enthalten.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 338 (VOBl. Bln. 1946, S. 338) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 338 (VOBl. Bln. 1946, S. 338)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Die spezifische Ausrichtung operativer Prozesse, insbesondere von Sofortmaßnahmen, der Bearbeitung Operativer Vorgänge und der auf die Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren oftmals komplizierten Probleme zu lösen. Sie rufen in ihm den berechtioten. Die Begriffe Emotionen und Gefühle werden synonym verwendet.

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