Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 334

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 334 (VOBl. Bln. 1946, S. 334); 384 t Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 37. 14. September 1040 Justizbehörden Aufgebote Der frühere Bankier Emil Caro in Berlin-Kladow, Kladower Damm 263/264, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Kikath und Schulz in Berlin-Charlottenburg, Mommsenstraße 3, hat beantragt, die verschollene Frau Rosa Elkan geh. Caro, geboren am 10. September 1880 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 50, Meinekestraße 22, für tot zu erklären. Az. 1411. 133/46. Der Landgerichtsdirektor Dr. Carl Jordan in Karlsruhe (Baden), Bachstraße 24, hat beantragt, den verschollenen Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Waller, geboren am 13. September 1881 in Köln a. Rhein, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Bleibtreustraße 10, II, für tot zu erklären. Az. 1411. 155/46. Der Kaufmann Erwin Rosner in Mahlow, Bodelschwingh-straße 10, vertreten durch, Rechtsanwalt Dr. Mackensy in Berlin W35, Potsdamer Straße 91, hat beantragt, seine verschollene Ehefrau !ina Rosner geb. Saldikower, geboren am 15. November 1883 in Wien, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 44, für tot zu erklären. Az. 1411. 210/46. Der Günter Neustadt genannt Jacgues Neuville in Berlin-Zehlendorf-West, Blumenthalstraße 4, hat beantragt, die verschollene Charlotte Neustadt geb. Hirschfeld, geboren am 12. Dezember 1892 in Dt. Kione, verwitwet, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Lietzenburger Straße 34 bei Davidsohn, für tot zu erklären. - . Az. 1411. 234/46. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18.' Oktober 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 27. August 1946. Amtsgericht Beschluß Auf Antrag der Frau Annemarie Vorauer geb. Haselbach in Wurzen (Sachsen), Dresdener Straße 22, wird der Dr. jur. Egon Vorauer, geboren am 7. Dezember 1906 in Gratz, Soldat in der SS-Division Frundsberg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Schoelerpark 12a, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 25. April 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 9. Jüli 1946. Amtsgericht „ Az. 14II. 30/46. Feststellungsbeschlüsse Auf Antrag der Frau Irmgard Thorbeck geb. Kreich in Berliri-Charlottenburg, Mommsenstraße 31, werden die Eheleute Landwirt Friedrich Kreich, geboren am 25. April 1868 in Lie-benow, und Margarethe Kreich geb. Maercker, geboren am 12. Juli 1874 in Halle a./S., beide zuletzt wohnhaft in Liebenow, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. März 1945 festgestellt. Az. 1411. 3/46. Auf Antrag der Frau Elisabeth Brodowski geb. Müller in Gera, Mathilde-Wurm-Straße 35, wird der Leutnant der Luftwaffe Heinz Brodowski, geboren am 1. August 1917 in Wilhelmshaven, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Schilier-straße 69, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 5. März 1941 festgestellt. Az. 1411. 47/46. Auf Antrag der Ehefrau Gilde Hüsing geb. Georgi in Berlin-Charlottenburg, Friedbergstraße 34, wird der Leutnant Walter Hüsing, geboren am 6. April 1923 in Dortmund, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Friedbergstr. 34, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 20. Mai 1944 festgestellt. Az. 14II. 53746. Auf Antrag der Frau Ingeborg Unger geb. Hartwig in Ober-meitingen 11, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fuehyer in Erlangen, Friedrichstraße 13, wird der Feldwebel Georg Unger, geboren am 3. Juli 1914 in' Tarnowitz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Pestalozzistraße 105, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. März 1943 festgestellt. Az. 1411. 79 '46. Auf Antrag der Frau Grete Gotlschaljc geb. Singer in Berlin-Halensee, Nestorstraße 33, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Münzer in Berlin-Charlottenburg, Droysenstraße 10a, wird der Kaufmann Richard Gottschalk, geboren am 24. Oktober 1892 in Aachen, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Konstanzer Straße 4b, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 26. Oktober 1944 festgestellt. Az. 14 II. 115/46. Auf Antrag der Frau Helene Sarbiak geb. Swiniarek in Berlin-Charlottenburg, Schlüterstraße 20, wird der Sattler Erich Sarbiak, geboren am 21. August 1912 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Knobelsdorffsträße 26, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 25. Juli 1941 festgestellt. Az. 1411. 11746. Auf Antrag des Kriegskorrespondenten Hans Knopf in New York, vertreten durch Rechtsanwalt Albert in Berlin-Zehlendorf, Flensburger Straße 18, wird der Kaufmann Paul Knopf, geboren am 17. August 1875 in Treuenbrietzen, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sybelstraße 42, für. tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. August 1942 festgestellt. Az. 1411. 141/46. Auf Antrag der Ehefrau Ursula Hennig geb. Rätsch in.Groß-Rüden, Kreis Marienburg, Nr. 14, wird der Käser Paul Max Hennig, geboren am 4. Oktober 1913 in Thiemendorf, Kreis Rothenburg (Schlesien), zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sophie-Charlotte-Straße 31, für tot erklärt. - Als Zeitpunkt des Todes wird der 4. Januar 1943 festgestellt. Az. 14 II. 179/46. Die Kosten der Verfahren einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller fallen den Nachlässen zur Last. (§§ 4-, 6, 8, 9, 342 des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli t939, RGBl. I S. 1186 ff, §1 der VO vom * 20. Januar 1943 [RGBl. I S. 661.) B e r 1 i n - C h a r ho 11 e n b u r g , den '23.Z25./26. August 1946; Amtsgericht;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 334 (VOBl. Bln. 1946, S. 334) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 334 (VOBl. Bln. 1946, S. 334)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? zu nutzen. Dabei geht es um eine intensivere und qualifiziertere Nutzung der Kerblochkarte ien, anderer Speicher Staatssicherheit und um die Erschließung und Nutzung der bei anderen staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungsträgern zu nutzen, um dort offonsivo Positionen zu vertreten. Im Zusammenhang mit der Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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