Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 329

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 329 (VOBl. Bln. 1946, S. 329); 329 Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 37. 14. September 1946 gen Arbeitsverfahren, muß in jeder Betriebsabteilung ein Unfallvertrauensmann vorhanden sein. § 6. Die Abteilung für Arbeit Hauptamt für Arbeitsschutz bestimmt im Benehmen mit den anerkannten Gewerkschaften das Nähere über die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten, der Arbeitsschutzkommission und der Unfallvertrauensmänner. Berlin, den 12. August 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner t V Bildung einer Lohnberatungsstelle Auf Anweisung der Alliierten Kommandantur Lab/I (46) 36 vom 31. Juli 1946 wird bei der Abteilung für Arbeit der Stadt Berlin eine Lohnberatungsstelle für Groß-Berlin gebildet. Statut der Lohnberatungsstelle § 1 Die Löhnberatungsstelle besteht aus 18 Mitgliedern, die sich aus je 6 Vertretern folgender Gruppen zusammensetzen: a) Arbeitnehmervertreter: Die Vorschläge erfolgen durch die anerkannten Berliner Gewerkschaften. b) Unternehmervertreter: Die Vorschläge erfolgen durch die Abteilung für Wirtschaft (2 Mitglieder) und die Abteilung für Handel und Handwerk (2 Mitglieder), die Vertreter der .privaten Wirtschaft sein müssen, ferner 2 Mitglieder durch die Abteilung für Personalfragen und Verwaltung, die Vertreter der kommunalen Wirtschaft sind. c) Vertreter'der Konsumenten und öffentlichen Interessen: Die Vertreter dieser letzten Gruppe werden vorgeschlagen, und zwar: , 2 Mitglieder durch den Frauenausschuß Berlin, 1 Mitglied durch das Preisamt,* 1 Mitglied durch die Finanzabteilung, 1 Mitglied durch die Abteilung für Planungen und 1 Mitglied durch die Abteilung für Bau- und Wohnungswesen. Neben jedem ständigen Mitglied ist gleichzeitig von der entsprechenden Gruppe ein Stellvertreter vorzu-schlageu § 2 Die Ernennung der Mitglieder der Lohnberatungsstelle erfolgt durch die Abteilung für Arbeit nach Genehmigung der Alliierten Kommandantur. § 3 Aus dem Kreise der Vertreter der öffentlichen und Konsumenteninteressen wird ein Vorsitzender und ein stell- \ vertretender Vorsitzender auf Vorschlag der Abteilung für Arbeit gewählt. / § 4 Die Lohnberatungsstelle tritt zusammen, wenn Tarife oder lohnpolitische Anordnungen und Maßnahmen zu beraten sind. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder die Abteilung für Arbeit. Die Lohnberatungsstelle muß auch zusammentreten, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder verlangt wird. Entsprechende Wünsche sind durch schriftliche Einreichung beim Vorsitzenden der Lohnberatungsstelle oder bei der Abteilung für Arbeit geltend zu machen. § 5 Die Aufgaben der Lohnberatungsstelle bestehen darin, als ratgebendes Organ über Löhne und andere Arbeitsbedingungen zu verhandeln, um die Abteilung für Arbeit in der Ausübung ihrer Pflichten als'Lohnkontrollbehörde für Groß-Berlin zu unterstützen. § 6 Das notwendige Büropersonal und Material wird der Lohnberatungsstelle durch die Abteilung für Arbeit zur Verfügung gestellt. § 7 Der Leiter der Abteilung für Arbeit oder von ihm beauftragte Mitarbeiter seiner Abteilung dürfen nicht Mitglieder der Lohnberatungsstelle sein. Sie haben jedoch das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen. Sie haben das Recht, sich bei den Verhandlungen zum Wort zu melden. Auf Wunsch ist ihnen außerhalb der Reihenfolge das Wort zu erteilen. § 8 Die Lohnberatungsstelle kann zur Durchführung ihrer Aufgaben Unterausschüsse bilden. Die Unterausschüsse bestehen aus je 3 Mitgliedern der drei in der Lohnberatungsstelle vertretenen Interessentengruppen. Die Benennung der Mitglieder-der Unterausschüsse erfolgt durch die Interessentengruppen. § 9 Der Lohnberatungsausschuß bestimmt seine Geschäftsführung selbst, soweit nicht, darüber schon in diesem Statut zwingende Vorschriften enthalten sind. § 10 Die Mitglieder der Lohnberatungsausschüsse werden nicht besoldet. Die Abteilung für Arbeit erstattet ihnen jedoch ihre baren Auslagen. Ferner erhalten sie für tatsächlich entstandenen Einkommensausfall eine Entschädigung, bis zu 1,50 RM pro Stunde. Berlin, den 6. September 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister I. V.s Schwenk;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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