Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 327

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 327 (VOBl. Bln. 1946, S. 327); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 37. 14. September 1910 327 bleibt, Gerste, Hafer und Gemenge im Verhältnis 1 :1 in Form von Brotgetreide abzuliefern. 1 dz Ölsaaten können auch an Stelle von 2,50 dz Brotgetreide oder 3 dz Futtergetreide abgeliefert werden. Artikel 12 Der Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vorschriften. Artikel 13 Zuwiderhandlungen dieser Anordnung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden gerichtlich verfolgt und werden Geldstrafen nach sich ziehen. Artikel 14 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin in Kraft. \ Alliierte Kommandantur Berlin Ref. Nr. BK/O (46) 355 5. September 1946 Abstempelung von Personalausweisen Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Wer im Sinne des Paragraphen 2 (I, II, III, IV und V) der Anordnung Nr. BK/O (46) 101a der Alliierten Kommandantur, vom 26. Februar 1946 und der betreffenden Entnazifizierungsbestimmung Nr. 1 an der Tätigkeit der NSDAP mehr als nominell teilgenommen hat oder dem Vorhaben der Alliierten Mächte feindlich gegenübersteht, hat seinen Personalausweis durch den Polizeipräsidenten von Berlin mittels eines Trockenstempels abstempeln zu lassen, mit welchem ein Reliefabdruck auf den Personalausweis geprägt wird. Der Abdruck wird rechteckiger Form sein, in der Größe von 70 X 55 mm, und folgenden deutschen Text tragen: „Der Inhaber dieses Personalausweises ist be-' troffen von der Bestimmung der Anordnung Nr. 101 a vom 26. Februar 1946, betreffend „Entnazifizierung". Bestimmung Nr. Artikel Nr. Abs. Nr. 2. Diese Anordnung betrifft jeden, der I. am Tage der Veröffentlichung dieser Anord-ordnung bei der Polizei als in Berlin wohnhaft gemeldet ist und dessen Personalausweis nicht bereits auf Grund der Bestimmung Nr. 3 . der Anordnung BK/O (46) 101a abgestempelt ist; II. nach dem Tage der Veröffentlichung sich bei der Polizei als Neu-Einwohner meldet;- III. außerhalb Berlins wohnt, jedoch in Berlin arbeitet und unter die Bestimmungen der Anordnung BK-O (46) 101a fällt m 3. Jede von dieser Anordnung betroffene Person hat in der in Absatz 4 angeführten Zeitfrist bei dem t : Polizeipräsidenten von Berlin einen Bericht in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Beide Ausfertigungen müssen mit Maschine bzw. mit Tinte geschrieben und von dem Berichterstatter mit Datumsangabe unterzeichnet sein. Die Berichte haben folgende Einzelheiten zu enthalten: I. Familienname, gegebenenfalls auch Mädchenname, II. alle Vornamen, III. volle Adresse, IV. gelernter Beruf, V. gegenwärtiger Beruf, VI. genaue Beschreibung der im Paragraphen 1 dieser Anordnung erwähnten Entnazifizierungsbestimmungen, die bei dem betreffenden Fall Anwendung finden, einschließlich genauer Angabe über die beigetretenen Organisationen, Tag des Beitritts und innegehabten Rang. 4. Die zum Zwecke des Paragraphen 3 festzusetzende Frist ist: für jede durch Paragraphen 2 (I) dieser Anordnung betroffene Person, 21 Tage nach Veröffentlichung; für jede durch Paragraphen 2 (II) dieser Anordnung betroffene Person, 7 Tage nach Anmeldung; für jede durch Paragraphen 2 (III) dieser Anordnung betroffene Person, 21 Tage nach Veröffentlichung bzw. 7 Tage nach Arbeitsbeginn in Berlin, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. 5. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des im Paragraphen 3 verlangten Berichtes hat der Polizeipräsident den Berichterstatter aufzufordern, sich mit seinem Personalausweis vorzustellen, und der Polizeipräsident hat alsdann den Personalausweis in der im IParagraphen 1 dieser Anordnung vorgeschriebenen Weise abzustempeln und gleichzeitig in den im Abdruck vorgesehenen Raum die Artikelnummer und Absatznummer des Fallps einzutragen. Der Polizeipräsident bzw. sein Beauftragter ist befugt, an jede vorgeladene Person solch Fragen zu richten, die erforderlich sind, um festzustellen, wie und bis zu welchem Grade die betreffende Person von dieser Anordnung betroffen ist. 6. Wer den Bestimmungen dieser Anordnung nach-zukonimen verfehlt oder falsche Arigaben betreffend die Einzelheiten, die diese Anordnung von ihm verlangt, angibt, hat bei Verurteilung durch ein deutsches oder Militärregierungsgericht schwer Bestrafung (außer der Todesstrafe) im Rahmen des Gesetzes zu gewärtigen. 7. Paragraph 1 und Paragraph 2 letzter Absatz der Anordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (46) 107 vom 26t Februar 1946 sind durch diese Anordnung ersetzt. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: G. M. Oborn, Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird.

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