Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 326

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 326 (VOBl. Bln. 1946, S. 326); 82G Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 37. 14. September 1946 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Alliierte Behörden Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (46) 352 31. August 1946 Anordnung betreäend den öffentlichen Verkauf von Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln der 1946er Ernte innerhalb des Berliner Stadtgebietes Artikel 1 Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln, die gewerbsmäßig in landwirtschaftlichen Betrieben und Gärtnereien des Stadtgebietes Berlin erzeugt werden, unterliegen für das Jahr 1946 einer Pflichtabgabe an die vom Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, bezeichneten Erfassungsstellen Artikel 2 Die Pflichtabgabe beträgt: bei Wirtschaften mit bis über über über über einer Bodenfläche 5 ha 5-10 ha 10-20 ha 20-50 ha 50 ha bei Getreide in dz 5,5 7 8,5 10 12 bei Winter- 1 Raps 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 bei Sommer- j Rübsen 5,8 5,8 5,8 5,8 5,8 bei Mohn 3 3 3 3 3 bei Kartoffeln . 30 45 55 70 80 je Hektar Anbaufläche. Bei der Eingruppierung in Größenklassen ist die gesamte Anbaufläche des Betriebes einschließlich der verpachteten und hinzugepachteten Fläche innerhalb des Stadtgebiets Berlin zugrunde zu legen. Artikel 3 Der Abteilung für Ernährung beim Magistrat Berlin ist gestattet, vorbehaltlich der Zustimmung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in den Fällen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe und Gebiete der Stadt, die Quote der Pflichtabgabe an Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln um bis zu 50 % zu erhöhen oder herabzusetzen, jedoch unter der Bedingung, daß die Gesamtpflichtabgabe von Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln für die ganze Stadt die festgesetzte Totalmenge erreicht. Artikel 4 Von der Pflichtabgabe sind in Prozent der jährlichen Produktion abzuliefern- vor dem 10. Sept. vom 10.-30. 9. im Okt. im Nov. im Dez. bei Getreide 10 20 20 35 15 bei Ölsaaten 10 20 30 30 10 bei Kartoffeln 15 10 30 30 15 Artikel 5 Der nach Erfüllung der gesamten Pflichtabgabe an Getreide, Ölsaaten, Kartoffeln verbleibende Uberschuß steht abgesehen von den Fällen des Artikels 6 dem Erzeuger zur freien Verfügung, um nach Gutdünken am offenen Markt verkauft zu werden, sofern er eine Bescheinigung des zuständigen Bezirks-Ernährungsamtes beibringt, daß er die Pflichtabgabe geleistet hat Artikel 6 Betriebe der öffentlichen Hand, wie Stadtgüter und Domänen, haben sämtliche nach Deckung des Saatgutbedarfs verbleibenden Überschüsse in vom Magistrat zu bestimmender Höhe an die Erfassungsstellen abzuliefern. Artikel? In gleicher Weise sind Heilanstalten, Schulen aller Art, Kinder-, Invaliden- und Altersheime sowie Werkküchen, die für eigene Zwecke Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln anbauen, zur Ablieferung ihrer Überschüsse verpflichtet. Jedoch kann ihnen bis zu 50% der ihren Pflegebefohlenen zustehenden jährlichen Lebensmittelrationen aus ihrer Produktion für die Verbesserung der Ernährungszuteilungen dieser Einrichtungen belassen werden Artikel 8 Für Betriebe, die aus der Brachlandaktion 1946 Boden zugeteilt erhielten, der das erste Mal landwirtschaftlich genutzt wird, wird für diese Fläche die Abgabepflicht bei Getreide und Kartoffeln um 15°/o, bei Ölsaaten um 20 % gesenkt. Artikel 9 Betriebe, die sich mit der Vermehrung anerkannten Saatgutes befassen, haben das von ihnen erzeugte Vermehrungssaatgut nur nach besonderen Anweisungen des Magistrats der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, zu verwenden und auf entsprechenden Lagern getrennt zu halten. A r t i k e 1 10 Von der Pflichtabgabe sind befreit: I. Betriebe, die sich erwerbsmäßig mit dem Anbau' von Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln befassen und nicht größer als 0,5 ha sind. II. Betriebe, die von Besitzern bearbeitet werden, die das 60. Lebensjahr überschritten haben und über keine jüngeren arbeitsfähigen Familienmitglieder verfügen und auch keine Lohnarbeitskräfte beschäftigen, III. Gärten, die nicht größer als 0,25 ha sind und keine Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Artikel 11 Die Pflichtabgaben sind an die von den Bezirksämtern bekanntzugebenden Erfassungsstellen abzuliefern. Von den Anlieferungen sind in erster Linie die den Betrieben im Frühjahr dieses Jahres zur Verfügung gestellten Mengen an Getreide- und Kartoffelsaatgut ohne Anrechnung auf das Ablieferungssoll in Abzug zu bringen. Das Getreide ist zu mindestens 65 % in Brotgetreide (Weizen und Roggen), bis zu 25% in Gerste und bis zu 10% in Hafer abzuliefern, wobei es dem Erzeuger überlassen;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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