Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 326

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 326 (VOBl. Bln. 1946, S. 326); 82G Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 37. 14. September 1946 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Alliierte Behörden Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (46) 352 31. August 1946 Anordnung betreäend den öffentlichen Verkauf von Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln der 1946er Ernte innerhalb des Berliner Stadtgebietes Artikel 1 Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln, die gewerbsmäßig in landwirtschaftlichen Betrieben und Gärtnereien des Stadtgebietes Berlin erzeugt werden, unterliegen für das Jahr 1946 einer Pflichtabgabe an die vom Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, bezeichneten Erfassungsstellen Artikel 2 Die Pflichtabgabe beträgt: bei Wirtschaften mit bis über über über über einer Bodenfläche 5 ha 5-10 ha 10-20 ha 20-50 ha 50 ha bei Getreide in dz 5,5 7 8,5 10 12 bei Winter- 1 Raps 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 bei Sommer- j Rübsen 5,8 5,8 5,8 5,8 5,8 bei Mohn 3 3 3 3 3 bei Kartoffeln . 30 45 55 70 80 je Hektar Anbaufläche. Bei der Eingruppierung in Größenklassen ist die gesamte Anbaufläche des Betriebes einschließlich der verpachteten und hinzugepachteten Fläche innerhalb des Stadtgebiets Berlin zugrunde zu legen. Artikel 3 Der Abteilung für Ernährung beim Magistrat Berlin ist gestattet, vorbehaltlich der Zustimmung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in den Fällen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe und Gebiete der Stadt, die Quote der Pflichtabgabe an Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln um bis zu 50 % zu erhöhen oder herabzusetzen, jedoch unter der Bedingung, daß die Gesamtpflichtabgabe von Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln für die ganze Stadt die festgesetzte Totalmenge erreicht. Artikel 4 Von der Pflichtabgabe sind in Prozent der jährlichen Produktion abzuliefern- vor dem 10. Sept. vom 10.-30. 9. im Okt. im Nov. im Dez. bei Getreide 10 20 20 35 15 bei Ölsaaten 10 20 30 30 10 bei Kartoffeln 15 10 30 30 15 Artikel 5 Der nach Erfüllung der gesamten Pflichtabgabe an Getreide, Ölsaaten, Kartoffeln verbleibende Uberschuß steht abgesehen von den Fällen des Artikels 6 dem Erzeuger zur freien Verfügung, um nach Gutdünken am offenen Markt verkauft zu werden, sofern er eine Bescheinigung des zuständigen Bezirks-Ernährungsamtes beibringt, daß er die Pflichtabgabe geleistet hat Artikel 6 Betriebe der öffentlichen Hand, wie Stadtgüter und Domänen, haben sämtliche nach Deckung des Saatgutbedarfs verbleibenden Überschüsse in vom Magistrat zu bestimmender Höhe an die Erfassungsstellen abzuliefern. Artikel? In gleicher Weise sind Heilanstalten, Schulen aller Art, Kinder-, Invaliden- und Altersheime sowie Werkküchen, die für eigene Zwecke Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln anbauen, zur Ablieferung ihrer Überschüsse verpflichtet. Jedoch kann ihnen bis zu 50% der ihren Pflegebefohlenen zustehenden jährlichen Lebensmittelrationen aus ihrer Produktion für die Verbesserung der Ernährungszuteilungen dieser Einrichtungen belassen werden Artikel 8 Für Betriebe, die aus der Brachlandaktion 1946 Boden zugeteilt erhielten, der das erste Mal landwirtschaftlich genutzt wird, wird für diese Fläche die Abgabepflicht bei Getreide und Kartoffeln um 15°/o, bei Ölsaaten um 20 % gesenkt. Artikel 9 Betriebe, die sich mit der Vermehrung anerkannten Saatgutes befassen, haben das von ihnen erzeugte Vermehrungssaatgut nur nach besonderen Anweisungen des Magistrats der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, zu verwenden und auf entsprechenden Lagern getrennt zu halten. A r t i k e 1 10 Von der Pflichtabgabe sind befreit: I. Betriebe, die sich erwerbsmäßig mit dem Anbau' von Getreide, Ölsaaten und Kartoffeln befassen und nicht größer als 0,5 ha sind. II. Betriebe, die von Besitzern bearbeitet werden, die das 60. Lebensjahr überschritten haben und über keine jüngeren arbeitsfähigen Familienmitglieder verfügen und auch keine Lohnarbeitskräfte beschäftigen, III. Gärten, die nicht größer als 0,25 ha sind und keine Lohnarbeitskräfte beschäftigen. Artikel 11 Die Pflichtabgaben sind an die von den Bezirksämtern bekanntzugebenden Erfassungsstellen abzuliefern. Von den Anlieferungen sind in erster Linie die den Betrieben im Frühjahr dieses Jahres zur Verfügung gestellten Mengen an Getreide- und Kartoffelsaatgut ohne Anrechnung auf das Ablieferungssoll in Abzug zu bringen. Das Getreide ist zu mindestens 65 % in Brotgetreide (Weizen und Roggen), bis zu 25% in Gerste und bis zu 10% in Hafer abzuliefern, wobei es dem Erzeuger überlassen;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 326 (VOBl. Bln. 1946, S. 326) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 326 (VOBl. Bln. 1946, S. 326)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X