Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 323

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 323 (VOBl. Bln. 1946, S. 323);  823 ' V ■V' Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 36. 9. September 1946 außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dlm Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 31/46. , Beschluß Auf Antrag der Frau Liselotte Kiel in Bad Sachsa, Waldsaumweg 9, wird der verschollene Angestellte Hans Kiel, geboren am 24. März 1902 in Worbis, Eichsfeld, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Masurenallee 8, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 29. April 1945 festgestellt, Die Kosten des Verfahrens erschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 37/46. 9 Beschluß Auf Antrag des Kochs Herbert Bautsch in Lüneburg, Heiligen-geiststr. 31, wird die verschollene Ehefrau Edith Bautsch geb. Czyba, geboren am 15. September 1914 in Berlin-Charlottenburg, zuletzt wohnhaft Charlottenburg, Christstr. 12, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. November 1944 festgesteift. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 14 n. 48/46. Beschluß Auf Antrag der Ehefrau Frieda Voigt geb. Bahr in Berlin-C'harlottenburg, .Christstr. 39, wird der verschollene Soldat Fritz Voigt, geboren am 27. Juli 1908 in Berlin-Charlottenburg, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Christstr. 39, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 17. August 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az’. 14 II.- 63/46. Beschluß Auf Antrag des Dr. Horst Brandt in Berlin-Charlottenburg, Kaiserdamm 95, vertreten durch Rechtsanwalt Richard Spaeth in Berlin C 2, Königstr. 40, wird der verschollene Georg Brandt, geboren am 24. August 1876 in Woltersdorf, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Kaiserdamm 95, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 2\. April 1946 festgestellt.'' Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 74/46. Beschluß Auf Antrag der Elfriede Darr in Berlin W 50, Kulmbacher Straße 14, wird die verschollene Witwe Marie Lipkow geb. Darr, geboren am 16. April 1874 in Dramburg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Schmargendorf, Heiligendammer Str. 17a, für tot efklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 6. März 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 80/46. Beschluß Auf Antrag der Frau Luise Sadowski geb. Gaidies in Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee 85, wird der verschollene Kriminalsekretär Rudolf Sadowski, geboren am 2. August 1865 in Dietrichswalde, Kreis Sensburg, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee 85, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 2. Mai 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 91/46. Beschluß Auf Antrag der Ehefrau Gertrud von Loebell geb. Held in Berlin-Charlottenburg, Wielandstr. 30, wird der verschollene Referent Helmut von Loebell, geboren am 5.-September 1397 in Berlin, zuletzt wohnhaft Berlin-Charlottenburg, Wielancl-slraße 30, für tot erklärt. ** Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. Juli 1945 festgestellt. v Die Kosten* des Verfahrens einschließlich der notwendigen * außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 10. August 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 95/46. Aufgebot Die Ehefrau Ingeborg Brettschneider geb. Jacobeen aus Berlin-Steglitz, Rothenburger Straße 45, b. Köhler, z. Z. Calbe (Saale), Große Fischerei 30, b. Hillger, hat das Aufgebot ihres verschollenen Mannes, des Vermessungsingenieurs Leo Brettschneider aus Berlin-Steglitz, Lauenburger Straße 36, beantragt. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 4. Dezember 1946, um 10 Uhr, beim Amtsgericht Lichterfelde, Ringstraße 9, Zimmer 5, zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dem Gericht bis zum 4. November 1946 Anzeige zu erstatten. 1 Berlin-Lichterfelde, den 20. August 1946. Amtsgericht Az. 3. II. 35/46 . Aufgebot* Die Eheleute Schmiedemeister Achim Wilke und Ella geb. Hoffmann in Berlin-Neukölln, Knesebeckstraße 98, vertreten durch Rechtsanwalt Müller in Berlin-Neukölln haben das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über das auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Neukölln Bd. 20? Bl. 5587 Abt. III Nr. 19 für Frau Paula Werschky geb. Schwendemann in Berlin-Lichtenberg eingetragene zu 5 % jährlich verzinsliche Restkaufgeld von 13 000 GM/RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Dezember 1946, 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gerichte, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, -widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin-Neukölln., den 9. August 1946. Amtsgericht Naukölln Az. 7 F 21/46;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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