Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 310

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 310 (VOBl. Bln. 1946, S. 310); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 38. 8. September 1946 810 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen * Alliierte Behörden Alliierte Kontrollbehörde, Kontrollrat Abänderung des Befehls Nr. 4 Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen Charakters Der Kontrollrat erläßt folgenden Befehl: Der Befehl Nr. 4 des Kontrollrats wird durch Hinzufügung des folgenden Paragraphen abgeändert: 6. Die Zonenbefehlshaber (in Berlin die Alliierte Kommandantur) können eine begrenzte Anzahl von Exemplaren der laut Artikel 1 verbotenen Schriften für For-schungs- und Studienzwecke von der Vernichtung ausnehmen. Diese Schriften sind in besonderen Räumlich-keiten aufzubewahren, wo sie, jedoch unter strenger Aufsicht der Alliierten Kontrollbehörde, von deutschen Wissenschaftlern und anderen Deutschen, die die entsprechende Erlaubnis von den Alliierten erhalten haben, eingesehen werden können. Die Zonenbefehlshaber haben sich untereinander vermittels der Organe des Kontrollrats hinsichtlich der Anzahl und der Titel, des Aufbewahrungsorts und des Verwendungszweckes dieser Schriften Kenntnis zu geben. Ausgefertigt in Berlin, am 10. August 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Befehls sind von Joseph T. McNarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, P. K o e n i g , Armeegeneral, V. Sokolovsky, Marschall der Sowjetunion, unterzeichnet.) Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 34 Auflösung der Wehrmacht Auf Grund des Abschnitts I, Absatz 1 der Proklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz: Artikel I Die deutschen Kriegsämter: das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), das Oberkommando des Pleeres (OKH), das Reichsluftfahrtministerium (RLM) und das Oberkommando der Kriegsmarine (OKM), alle deutschen Streitkräfte zu Lande, zur See und in der Luft, mit allen ihren Gliederungen, Stäben und Einrichtungen, einschließlich des Generalstabes, des Offizierkorps, der Reservekorps, der Mllitärschulen, der Organisationen ehemaliger Kriegsteilnehmer und aller anderen militärischen und militärähnlichen Organisationen sowie aller Vereine und Vereinigungen, die der Aufrechterhaltung der militärischen Tradition in Deutschland dienen, werden hiermit als aufgelöst und völlig liquidiert betrachtet und für ungesetzlich erklärt. Artikel II Die Aufrechterhaltung, Bildung und Wiedererrichtung irgendeiner der in Artikel I aufgezählten Dienststellen oder Organisationen, gleichgültig unter welcher Bezeichnung und in welcher Form, sowie die zukünftige Übernahme aller oder einzelner Funktionen dieser Dienststellen oder Organisationen durch andere Dienststellen werden verboten und für gesetzwidrig erklärt. Artikel III Sämtliche die Organisation der Wehrmacht und der militärähnlichen Verbände betreffenden gesetzlichen Vorschriften sowie alle Gesetze, Befehle, Dienstanweisungen, Erlasse, Anordnungen und Verordnungen, das Militärstrafgesetzbuch und die Militärstrafgerichtsordnung und sonstige gesetzliche Bestimmungen über Militärdienst, die Registrierung der Militärdienstpflichtigen, die Ausbildung, die Disziplinargewalt, die Uniformen, die Auszeichnungen, die rechtliche und wirtschaftliche Stellung und die Vorrechte von Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht, von Mitgliedern militärähnlicher Organisationen und deren Familien werden hiermit aufgehoben. Artikel IV Das gesamte Vermögen jeglicher Art, das den in Artikel I dieses Gesetzes aufgezählten Organisationen gehört, unterliegt auf Befehl des Zonenbefehlshabers der Einziehung. Artikel V Wer irgendeine Bestimmung dieses Gesetzes verletzt oder zu verletzen versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung durch ein Gericht der Militärregierung aus und denjenigen Strafen, einschließlich, der Todesstrafe, welche das Gericht verhängt. A r t i k e 1 VI Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 20. August 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte’ dieses Gesetzes sind von Lucius D. Clay, Generalleutnant, B. H. Robertson, Generalleutnant Bapst, Generalmajor, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, unterzeichnet.) Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 35 Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeitert Zum Zwecke der Verhütung und der Schlichtung von Streitigkeiten, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder deren Organisationen entstehen, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Parteileitung und dem zuständigen Kaderorgan zu erarbeiten. Die Erarbeitung erfolgt auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zu gewährleisten. Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte.

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