Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 305

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 305 (VOBl. Bln. 1946, S. 305); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 35. 4. September 1346 305 V. Die Umschläge müssen 12 X 15 cm groß, undurchsichtig und amtlich gestempelt sein. Sie werden amtlich geliefert. VI. Der Wähler hat für beide Stimmzettel nur einen Umschlag zu benutzen. Die Abgabe von zwei Umschlägen durch einen Wähler ist unzulässig. 45. I. Zutritt, zum Wahlraum hat jeder Wähler. Ansprachen im Wahlraum sind verboten. Nur der Wahlvorstand darf über die Wahlhandlung beraten 'und beschließen. II. Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahlraum verweisen, der die Ruhe und Ordnung sowie ordnungsmäßige Durchführung der Wahlhandlung stört. Ein Wähler des Stimmbezirkes, der hiervon betroffen wird, darf vorher seine Stimme abgeben. Ferner hat der Wahlvorstand dafür zu sorgen, daß der Wahlraum niemals überfüllt ist, III. Sind in einem Wahlraume mehrere Wahlvorstände tätig, so steht die Wahrung der Hausordnung dem Wahl-vörstande mit dem jahresältesten Vorsteher zu. IV. In den Wahlräumen sowie in deren unmittelbaren Umgebung ist jegliche Wahlpropaganda verboten. Tätliche oder wörtliche Bedrohung der Wähler zieht Strafverfolgung nach sich. Der Magistrat wird die notwendigen Maßnahmen zur polizeilichen Bewachung der Wahllokale und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in deren Umgebung treffen. 46. I. Der Wahlvorsteher leitet die Wahl. #* II. Zur Stimmabgabe zugelassen sind nur Personen, die in der Wählerliste eingetragen oder im Besitze eines Wahlscheines sind. III. Beim Eintritt in das Wahllokal hat der Wähler dem Schriftführer oder einem anderen Mitglied des Bezirksvorstandes seinen Personalausweis vorzuweisen und nach dessen Prüfung und Vermerk in der Wählerliste die Stimmzettel festgesetzten Musters zu erhalten. Hierauf begibt er sich in den abgesonderten Nebenraum bzw. an den Nebentisch und bezeichnet durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag, für den er stimmt. IV. Im Nebenraum, bzw. am Nebeirtisch, steckt er die Stimmzettel in den Umschlag, tritt dann an den Vorstandstisch, weist seine Personaldokumente vor, und sobald sein Name in der Wählerliste aufgefunden ist, übergibt er den Umschlag mit den Stimmzetteln dem Wahlvorsteher, welcher diesen sofort uneröffnet im Beisein des Wähler/ in die Wahlurne einwirft. V. Inhaber von Wahlscheinen nennen ihren Namen und übergeben den Wahlschein dem Wahlvorsteher, der ihn nach Prüfung an den Schriftführer weitergibt. Falls Zweifel über die Echtheit oder den rechtmäßigen Besitz des Wahlscheines entstehen, so hat der Wahlvorstand diese Zweifel nach Möglichkeit aufzuklären und über die Zulassung oder Abweisung des Wählers Beschluß zu fassen. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. VI. Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel Belbst auszufüllen oder in den Umschlag zu legen und diesen dem Wahlvorsteher zu übergeben, dürfen sich der Beihilfe irgendeines anderen Wählers, welchem sie ver- trauen, bedienen; Der Wahlvorsteher wird sich überzeugen, ob eine solche Beihilfe notwendig ist. VII. Stimmzettel, die in einem amtlich nicht abgestempelten Umschlag oder in einem mit einem unzulässigen Kennzeichen versehenen Umschlag abgegeben werden, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen, ebenso die Stimmzettel von Wählern, die sich nicht in den Nebenraum bzw. an den Nebentisch begeben haben. VIII. Der Wahlvorsteher hat darauf zu sehen, daß die Wähler im Nebenraum bzw*. am Nebentisch nur so lange verbleiben, als unbedingt erforderlich ist, um die Stimmzettel zu kennzeichnen und in den Umschlag zu stecken. 47. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jeden Wählers neben dessen Namen in der Wählerliste und sammelt die Wahlscheine. Für den Vermerk der erfolgten Stimmabgabe ist die vom Stadtwahlleiter. bestimmte Spalte der Wählerliste zu benutzen. 48. Nach Schluß der. Wahlzeit dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die zu diesem Zeitpunkt im Wahlraum schon anwesend waren. Hierauf erklärt der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. VIII. Ermittlung und Prüfung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk 49. Die Ermittlung des Wahlergebnisses ist öffentlich. 50. Nach Schluß der Wahl werden die Umschläge aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt. Zugleich wird die Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste und die Anzahl der Wahlscheine festgestellt. Ergibt sich dabei auch nach wiederholter Zählung eine Differenz, so ist diese in der ' Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. 51. Unmittelbar nach der Zählung der Umschläge ist die Ermittlung und Prüfung des Wahlergebnisses in der Weise vorzunehmen, daß ein Beisitzer die Umschläge öffnet, die Stimmzettel herausnimmt und sie dem Wahlvorsteher übergibt, der sie laut vorliest und nebst den Umschlägen einem anderen Beisitzer zur Aufbewahrung bis zum Ende der Wahlhandlung übergibt. 52. Ungültig sind Stimmzettel: I. Die in einem amtlich nicht abgestempelten Umschlag oder in einem mit einem unzulässigen Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind. II. Die nicht als amtlich hergestellt erkennbar sind. III. Aus deren Inhalt der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft hervorgeht. IV. Denen irgendein durch den Umschlag deutlich fühlbarer Gegenstand beigefügt ist. V. Die mit einem unzulässigen Vermerk oder mit einem Vorbehalt versehen sind. 53. I. Der Schriftführer verzeichnet in der Zählliste jede dem einzelnen Kreiswahlvorschlage und jede dem einzelnen Bezirkswahlvorschlage zugefallene Stimme. II. Einer der Beisitzer führt zu gleicher Zeit eine Gegenliste. III. Ergibt sich bei der Prüfung, daß sich in einem Umschläge mehr als zwei Stimmzettel befinden, so gelten mehrere gleichlautende Stimmzettel als nur eine Stimme. Sind mehrere Stimmzettel für verschiedene Kreis- oder verschiedene Bezirkswahlvorschläge in dem Umschläge;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 305 (VOBl. Bln. 1946, S. 305) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 305 (VOBl. Bln. 1946, S. 305)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit in ausreichendem Maße mit qualifizierten operativen Legenden und operativen Kombinationen operativen Spielen gearbeitet wird. Diese müssen geeignet sein, die betreffenden politisch-operativen Aufgaben zu lösen und die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit Führungs-xM bestehen und auf welche Kernfragen sich die Leiter bei der Arbeit mit konzentrieren müssen, um die von uns skizzierten nachweis und abrechenbaren Erfolge im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit Traditionen berücksichtigt werden und erfordert Kenntnis und Verständnis der objektiven und subjektiven Entwicklungsbedingungen sowie der Interessen und Bedürfnisse der Ougend.

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