Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 304

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 304 (VOBl. Bln. 1946, S. 304); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 33. 4. September 1948 304 anderen Listen mit Ausnahme derjenigen, für die die Kandidaten sich entschieden haben zu streichen sind. III. Bewerber, gegen deren Wählbarkeit der Wahlleiter Bedenken erhebt, können bis zur Bestätigung der Wahlvorschläge durch andere ersetzt werden. 34. Jede an der Wahl teilnehmende politische Partei kann gegen Verfügungen, die der Wahlleiter nach vorstehenden Bestimmungen erläßt, die Entscheidung des Wahlausschusses anrufen. 4. Bestätigung und Veröffentlichung 35. I. Die Wahlleiter bestimmen Zeit und Ort der Sitzungen der Wahlausschüsse. II. Die Wahlausschüsse fassen ihre Beschlüsse in öffentlicher Sitzung. Die Sitzungen gelten als öffentlich, wenn Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung durch Anschlag am Eingang des Sitzungshauses bekanntgegeben worden sind, mit dem Hinweis, daß der Zutritt zur Sitzung den Wählern offen steht. III. Die Vertrauensmänner der zur Beratung kommenden Wahlvorschlagslisten sind von Sitzungen zu benachrichtigen. IV. Der Wahlausschuß entscheidet, nach Ablauf der zur Beseitigung von Mängeln festgesetzten Frist (Punkt 33 I) über die Zulassung der Wahlvorschläge und deren Zusammenlegung. 36. I. In den Wahlvorschlägen werden die Namen der Bewerber gestrichen, deren Persönlichkeit nicht festgestellt ist, deren Zustimmungserklärung fehlt und solcher, die nachweislich nicht wählbar sind. Ebenso sind die Namen von Kandidaten, die auf mehreren Wahlvorschlägen desselben Wahlkreises, desselben Verwaltungs--bezirkes oder auf mehreren Stadtwahlvorschlägen genannt sind, von den Listen zu streichen. II. Die in einem Kreiswahlvorschlag genannten Kandidaten dürfen auch in dem zusammengelegten Stadtwahl-vorschlage genannt werden. Die Nennung in einem Stadt- oder Kreiswahlvorschlage schließt die Nennung in einem Bezirkswahlvorschlag nicht aus. III. Kandidaten, die auf demselben Wahlvorschlag mehrmals genannt sind, gelten als nur einmal vorgeschlagen. 37. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht sind oder den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechen, sind ungültig. 38. Der Kreiswahlausschuß hat bei der Prüfung der Wahl Vorschläge die Bezirks wähl Vorschläge und die zusammengelegten Vorschläge mitzuprüfen und über ihre Zulassung zu entscheiden. 39. I. Der Wahlleiter hat mindestens zehn Tage vor der Wahl die Wahlvorschläge in der vorgeschriebenen Weise im Verordnungsblatt der Stadt Berlin bekanntzugeben. II. Die Wahlvorschläge sind mit Nummern zu versehen, deren Reihenfolge in Anwesenheit der Vertrauensmänner (Vertreter der politischen Parteien) der Stadtwahlvorschläge durch das Los bestimmt wird. Das Losergebnis ist für die gesamte Wahl in Groß-Berlin einheitlich maßgebend. III. Bei der Bekanntmachung (I) ist zugleich anzugeben, welche Wahlvorschläge zusammengelegt sind. VII. Stimmabgabe 40. Die Wahl findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt. 41. I. Die Wahlhandlung wird damit erölfnet, daß der Wahlvorsteher den Stellvertreter, den Schriftführer und die Beisitzer durch Handschlag verpflichtet und so den Wahlvorstand bildet. II. Ist bei Beginn der Wahlhandlung die genügende Anzahl der. eingeladenen Beisitzer oder der Schriftführer nicht erschienen, so ernennt der Wahlvorsteher aus anwesenden Wählern die fehlenden Mitglieder in der erforderlichen Zahl oder den Schriftführer. 42. Der Wahlvorsteher und der Schriftführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen, Verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist mit der Vertretung des Wahlvorstehers sein Stellvertreter, mit derjenigen des Schriftführers ein anderes Mitglied des Wahl Vorstandes zu beauftragen. 43. I. Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, soll so aufgestellt werden, daßer von allen Seiten zugänglich ist. II. Auf diesen Tisch wird eine Wahlurne zum Einwerfen der Stimmzettel gestellt. Der Boden der Wahlurne soll viereckig sein. Im Innern gemessen, muß ihre Höhe mindestens .65 cm und der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden Wand mindestens 20 cm betragen. Im Deckel der Wahlurne muß ein Schlitz, nicht breiter als 2 cm sein, durch den die Umschläge mit den Stimmzetteln einzuwerfen sind. Vor Beginn der Wahl hat der W?ahlvorstand sich davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist und danach sie zu versiegeln. Von diesem Augenblick bis zur Herausnahme der Umschläge mit den Stimmzetteln nach Abschluß der Wahl darf die Wahlurne nicht geöffnet werden. III. Durch Bereitstellung eines oder mehrerer Nebenräume, die nur durch den Wahlraum betretbar oder unmittelbar mit ihm verbunden sind, oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem Vorstandstisch getrennten Nebentischen ist Vorsorge zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu legen vermag. 44. I. Jeder Wähler hat für die Wahl der Stadtverordneten von Groß-Berlin und für die Wahl der Bezirksver-ordneten je eine Stimme. Abwesende können sich bei der Wahl nicht vertreten lassen. II. Die Stimmzettel, sowohl für die Stadtverordnetenais auch für die Bezirksverordnetenwahlen, werden für jeden Wahlkreis amtlich hergestellt und dei) Bezirksämtern zur Weitergabe an die Wahlvorsteher überwiesen. Ihre äußere Form bestimmt einheitlich der Stadtwahlleiter. Zur Stimmabgabe dürfen nur amtlich hergestellte Stimmzettel benutzt werden. III. Die Stimmzettel müssen alle zugelassenen Wahlvorschläge unter Nennung der ersten vier Kandidaten jedes Vorschlags, in der gemäß Punkt 39 (II) bestimmten, mit Nummern versehenen Reihenfolge enthalten. IV. Die Stimmzettel für die Stadtverordnetenwahlen müssen aus weißem oder weißlichem Papier, für die Bezirksverordnetenwahlen aus farbigem Papier sein. Ihre Größe wird durch den erforderlichen Aufdruck (III) bestimmt, doch müssen sich die Stimmzettel, einmal oder zweimal gefaltet, leicht in den Umschlag (V) legen lassen. v;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 304 (VOBl. Bln. 1946, S. 304) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 304 (VOBl. Bln. 1946, S. 304)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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