Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 302

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 302 (VOBl. Bln. 1946, S. 302); I 302 Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 35. 4. September 1946 I. Zur Bildung des Wahlausschusses feeruft der Stadtwahlleitex vier feis sechs Wähler aus beliebigen Wahlkreisen der Stadtgemeinde, der Kreiswahlleiter vier bis sechs Wähler aus seinem Wahlkreis, und verpflichtet sie durch Handschlag als Beisitzer. Pik jeden Beisitzer wird je ein weiter®- Wähl® in gleich® Art als Stellvertreter berufen und verpflichtet; er hat bei Behinderung oder beim Ausscheiden des Beisitzers für diesen einzutreten. II. Die Beisitzer und ihre Stellv® trei® müssen aus den an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien berufen werden. III. Der Stadtwahlausschuß und die Kreis wähl Ausschüsse sind beschlußfähig, wenn außer dem Wahlleiter od® seinem Stellvertreter vier Beisitzer od® deren Stellvertreter anwesend sind. IV. Beisitzer oder ihre Stellvertreter können in den Wahlvorschlägen nicht auch Vertrauensmänner ,©d® deren Stellvertret® sein. V. Die Beisitzer erhalten keine Vergütung. VI. Der Wahlleiter hat zu den Verhandlungen des Wahlausschusses einen Schriftführer zuzuziehen, der in gleicher Weise, wie die Beisitzer, m v®palichten ist. VII. Die Wahlausschüsse fassen ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheft; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des WaMLeit®s. Dem Schriftführ® steht kein Stimmrecht zu. V. Wahlunterlagen L Wählerlisten 18. 1. Für die Wahlen der Stadtverordneten und der Bezirksverordneten sind Wählerlisten aufzustellen. II. Die Listen haben Vor- und Zunamen der Wähler mit laufender Mumm®, ihr Alt® und ihre Adresse zu enthalten. Vor der Eintragung jeder einzelnen Person ist ihr Wahlrecht genau zu prüfen. III. Die Listen sollen in der Art aufgestellt werden, daß die Straßen nach der alphabetischen Reihenfolge ihrer Namen und inn®haib der Straßen die Häuser nach ihrer Nummer und innerhalb jedes Hauses die Wähler alphabetisch eingetragen werden. I. 7. I. In die Liste sind alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 20. Juli 1946 ihren angemeldeten Wohnsitz in Groß-Berlin hatten. II. In d® Ausübung ihres Wahlrechtes behinderte Personen sind gleichwohl in die Wählerliste aufzunehmen, jedoch in der für den Vermerk für erfolgte Stimmabgabe vorgesehenem Spalte mit „Behindert" oder „B" zu bezeichnen. Fällt die Ursache der- Behinderung fort, so ist der Vermerk „Behindert" oder „B" zu streichen und der Sachverhalt in Spalte „Bemerkungen" zu erläutern. 18. I. Die Listen sollen die erforderlichen Spalten zur Aufnahme der Vermerke über die erfolgte Stimmabgabe enthalten und so eingerichtet sein, daß die Stimmabgabe auch bei Wiederholungs- oder Nachwahlen eingetragen werden kann H. Die Listen müssen ferner eine Spalte für „Bemerkungen" enthalten. 19. Die Wählerlisten für jeden Stimmbezirk sind in Heftform zusammenzustellen. Einzelheiten hierüber bestimmt der Magistrat, der auch *für den Vordruck des Listenmusters sorgen wird. 2. Wahlscheine 20. I. Wahlscheine sind an Wähler auszugeben, deren Namen nicht auf der Wählerliste erscheinen bzw. darin .gestrichen sind; wenn sie nachweislich ohne .eigenes Verschulden die Einspruchsfrist versäumt haben; wenn ihrem Einspruch erst nach Abschluß der Wählerliste stattgegeben wurde. II. Einen Wahlschein erhält außerdem auf Antrag ein Wähl®, der in die Wählerliste eingetragen ist, wenn er infolge eines körperlichen Leidens od® Gebrechens in seiner Bewegungsfähigkeit behindert ist und durch den Wahlschein die Möglichkeit erhält, einen für ihn günstiger gelegenen Wahlraum aufzu suchen. III. Der Wahlschein berechtigt zur Abgabe der Stimme in einem beliebigem Stimmbezirk. TV. Die Tatsachen, welche die Ausstellung eines Wahlscheines begründen, sind glaubhaft zu machen und auf Verlangen nachzuweisen. Bei Antragstellung auf einen Wahlschein oder bei Inempfangnahme eines solchen, muß deT Antragsteller od® Empfänger seine Berechtigung hierzu hinreichend machweisem. V. Für die Ausstellung des Wahlscheins, nach dem vom Magistrat für die gesamte Stadtgemeinde gleichmäßig zu bestimmenden Muster, ist das Bezirksamt in dem Wohnbezirk des Antragstellers zuständig. Das Bezirksamt hat über alle von ihm aus-gestellten Wahlscheine ein Verzeichnis zu führen. VI. Wahlscheine können nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl ausgestellt werden. VII. Hat ein Wähler einen Wahlschein erhalten, so ist in der Wählerliste in der für den Vermerk der Stimmabgabe vorgesehenen Spalte „Wahlschein" oder „W" etn-zutragen. Ist bei der Ausstellung des Wahlscheines die Wählerliste dem Wahlvorsteher bereits ausgehändigt, so ist ihm bis zum Beginn der Wahlhandlung ein Verzeichnis der Wähler zu übermitteln, die nachträglich einen Wahlschein erhalten haben. 3. Auslegung und Berichtigung der Wählerlisten 21. I. Der Magistrat bestimmt die Tage und Zeiten, an denen die Wählerlisten zur allgemeinen Einsicht auszulegen sind. Die Auslegung hat spätestens vier Wochen vor dem Wahltage zu beginnen und mindestens acht Tage zu dauern. II. Vor der Auslegung ist von jedem Bezirksamt ortsüblich bekanntzugeben, wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden die Wählerlisten zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden sowie in welcher Zeit und in welcher Weise Einsprüche gegen die Wählerlisten erhoben werden können. 22. Wer die Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis zum Ablauf der Auslegungs-frist bei dem Bezirksamt oder einem vom Bezirksamte Beauftragten schriftlich anzeigen oder zur Niederschrift geben. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptungen nicht offenkundig ist, hat -er Beweismittel beizubringen, wenn dem Einspruch nicht sofort stattgegeben .wird, entscheidet das Bezirksamt darüber. Die Entscheidung muß spätestens drei Tage vor dem Wahltage gefällt und den Beteiligten bekanntgegeben sein. 23. I. Im Palle einer Berichtigung der Wählerliste sind die Gründe in der Spalte „Bemerkungen" anzugeben. Er-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 302 (VOBl. Bln. 1946, S. 302) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 302 (VOBl. Bln. 1946, S. 302)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der Sicherheit in Europa, Rede vor den Absolventen der Militärakademien am vom. Die Reihenfolge der zu behandelnden Probleme ist in jedem Falle individuell festzulegen und vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X