Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301 (VOBl. Bln. 1946, S. 301); 'erordhrnigsblalt der Stadt Berlin. Nr. 35. 4. September 1940 II. Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt den nachstehenden Organisationen angehörten: SD (Sicherheitsdienst), Gestapo (Geheime Staatspolizei), Generalstab des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, HJ-Streifen-dienst (Hitlerjugend-Streifendienst), Personen, die vor dem 1. Mai 1937 Mitglieder der NSDAP waren, Personen, die vor dem 1. April 1933 in folgenden Organisationen waren: SA, HJ, BDM, NSF, NSDStB, Personen, die Verwaltungsposten innehatten und Ihre Stellvertreter, sowie auch aktive Mitglieder der nachstehenden Organisationen: NSDAP, SA, SS, NSKK, NSFK, HJ, BDM, NSDStB, NSDoB, NSF. 6. Nicht wahlberechtigt sind ferner: I. Personen, die wegen geistiger Gebrechen unter dauernder oder vorübergehender Vormundschaft oder Aufsicht stehen, sowie auch Geisteskranke und Schwachsinnige, die sich in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten befinden; II. Personen, die die bürgerlichen Ehrenrechte auf Grund eines Gerichtsurteiles verloren haben, es sei denn, daß dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte eine in der Zeit von 1933 bis zur Kapitulation Deutschlands ausgesprochene Verurteilung wegen antifaschistischer oder antimilitaristischer Handlungen zugrunde liegt. III. Verbrecher .und zeitweilig entlassene Häftlinge. IV. Straf- und Untersuchungsgefangene sowie Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in Gewahrsam gehalten werden. V. Personen, die sich auf Anordnung von Gerichtsorganen oder der Polizei in Haft befinden. 7. Wahlberechtigt sind nur diejenigen Personen, die in die Wählerlisten eingetragen oder im Besitze eines Wahlscheines sind. Jeder Wähler darf sein Stimmrecht nur in einem einzigen Stimmbezirk ausüben. 8. I. Das Recht, Wahlvorschläge aufzustellen, steht nur den für Groß-Berlin anerkannten politischen Parteien zu. II. Jeder Wahlvorschlag kann eine Anzahl von Kandidaten enthalten, die 125 Prozent der offenen Verordneten-sitze nicht überschreitet. 9. Die oben angeführten Bestimmungen über die Aberkennung des Wahlrechtes stimmen mit' der Direktive Nr. 24 und dem Gesetz Nr. 10 des Alliierten Kontrollrates sowie der Anordnung BK/O (46) 101 a der Alliierten Kom-mandatura überein. III. III. Stimmbezirk, Wahllokale und Wahlvorstand 10. I. Das Gebiet von Groß-Berlin wird für die Stimmabgabe in Stimmbezirke von angemessener Größe eingeteilt (Punkt 13), wobei davon auszugehen ist, daß allen Wählern die Beteiligung an den Wahlen möglichst erleichtert wird. M. Ein Stimmbezirk soll nicht mehr als 2500 Einwohner umfassen. Die Stimmbezirke dürfen jedoch nicht so eng begrenzt werden, daß das Wahlgeheimnis gefährdet werden könnte. III. Die Grenzen der Stimmbezirke dürfen die Grenzen der Verwaltungsbezirke, zu denen sie gehören, nicht Überschreiten. 11. I. Für jeden Stimmbezirk wird ein geeignetes Wahllokal bestimmt (Punkt 13), das innerhalb des Stimmbezirkes oder eines benachbarten, zu demselben Verwaltungsbezirk gehörenden Stimmbezirkes liegen muß. 11. In großen Stimmbezirken, in denen sich eine Teilung der Wählerliste als zweckmäßig erweist, können die Wahlen gleichzeitig in zwei verschiedenen Räumen desselben Gebäudes oder in zwei verschiedenen Gebäuden, oder an zwei verschiedenen Wahltischen in demselben Wahlraum vorgenommen werden. Für jeden Wahlraum oder Wahltisch ist ein besonderer Wahlvorstand zu bilden. 12. I. Für jeden Stimmbezirk, und im Falle des Punktes 11 II. für jeden Wahltisch und Wahlraum, sind ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorsteher-Stellvertreter zu ernennen (Punkt 13). II. Spätestens drei Tage vor den Wahlen beruft der Wahlvorsteher unter Berücksichtigung der teilnehmenden politischen Parteien aus den Wählern seines Stimmbezirkes vier bis sechs Beisitzer und aus den Wählern seines oder eines benachbarten Stimmbezirkes einen Schriftführer und fordert sie auf, zu Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes im Wahlraume zu erscheinen. Wahlkandidaten dürfen nicht Mitglieder des Wahlvorstandes sein. III. Der Wahlvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder, unter denen sich stets der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter befinden muß, anwesend sind. Er beschließt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. IV. Für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Mitglieder keine Vergütung. 13. I. Die Abgrenzung der Stimmbezirke, das Bestimmen der Wahlräume und die Ernennung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter nimmt das Bezirksamt vor. II. Die Bezirksämter machen spätestens vierzehn Tage vor den Wahlen in ortsüblicher Weise bekannt: Die Abgrenzung der Stimmbezirke, den Ort des Wahlraumes, Tag und Zeit der Wahlen. III. Diese Bekanntmachung ist vor Beginn der Wahlen am Eingang zum Wahllokal anzubringen. IV. Zur allgemeinen Bekanntmachung genügt die ortsübliche amtliche Mitteilung. IV. Wählleitung und Wahlausschüsse 14. I. Die Wahlen in Groß-Berlin stehen unter der Leitung des Magistrats, die Wahlen in den Wahlkreisen leitet das Bezirksamt des Verwaltungsbezirkes. Die Wahlkreise sind immer identisch mit den Verwaltungsbezirken. II. Zur einheitlichen Leitung der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Groß-Berlin ernennt der Magistrat einen Stadtwahlleiter und dessen Stellvertreter; für die gleichen Obliegenheiten in den Wahlkreisen ernennt der Magistrat auf Vorschlag des zuständigen Bezirksamtes je einen Kreiswahlleiter und dessen Stellvertreter. III. Die Ernennung der Wahlleiter und 'ihrer Stellvertreter unter Angabe von Namen und Anschrift hat der Magistrat unverzüglich im Verordnungsblatt der Stadt Berlin zu veröffentlichen. 15. Dem Stadtwahlleiter tritt ein Stadtwahlausschuß, dem Kreiswahlleiter ein Kreiswahlausschuß nach Maßgabe folgender Bestimmungen zur Seite:;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301 (VOBl. Bln. 1946, S. 301) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301 (VOBl. Bln. 1946, S. 301)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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