Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301 (VOBl. Bln. 1946, S. 301); 'erordhrnigsblalt der Stadt Berlin. Nr. 35. 4. September 1940 II. Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt den nachstehenden Organisationen angehörten: SD (Sicherheitsdienst), Gestapo (Geheime Staatspolizei), Generalstab des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, HJ-Streifen-dienst (Hitlerjugend-Streifendienst), Personen, die vor dem 1. Mai 1937 Mitglieder der NSDAP waren, Personen, die vor dem 1. April 1933 in folgenden Organisationen waren: SA, HJ, BDM, NSF, NSDStB, Personen, die Verwaltungsposten innehatten und Ihre Stellvertreter, sowie auch aktive Mitglieder der nachstehenden Organisationen: NSDAP, SA, SS, NSKK, NSFK, HJ, BDM, NSDStB, NSDoB, NSF. 6. Nicht wahlberechtigt sind ferner: I. Personen, die wegen geistiger Gebrechen unter dauernder oder vorübergehender Vormundschaft oder Aufsicht stehen, sowie auch Geisteskranke und Schwachsinnige, die sich in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten befinden; II. Personen, die die bürgerlichen Ehrenrechte auf Grund eines Gerichtsurteiles verloren haben, es sei denn, daß dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte eine in der Zeit von 1933 bis zur Kapitulation Deutschlands ausgesprochene Verurteilung wegen antifaschistischer oder antimilitaristischer Handlungen zugrunde liegt. III. Verbrecher .und zeitweilig entlassene Häftlinge. IV. Straf- und Untersuchungsgefangene sowie Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in Gewahrsam gehalten werden. V. Personen, die sich auf Anordnung von Gerichtsorganen oder der Polizei in Haft befinden. 7. Wahlberechtigt sind nur diejenigen Personen, die in die Wählerlisten eingetragen oder im Besitze eines Wahlscheines sind. Jeder Wähler darf sein Stimmrecht nur in einem einzigen Stimmbezirk ausüben. 8. I. Das Recht, Wahlvorschläge aufzustellen, steht nur den für Groß-Berlin anerkannten politischen Parteien zu. II. Jeder Wahlvorschlag kann eine Anzahl von Kandidaten enthalten, die 125 Prozent der offenen Verordneten-sitze nicht überschreitet. 9. Die oben angeführten Bestimmungen über die Aberkennung des Wahlrechtes stimmen mit' der Direktive Nr. 24 und dem Gesetz Nr. 10 des Alliierten Kontrollrates sowie der Anordnung BK/O (46) 101 a der Alliierten Kom-mandatura überein. III. III. Stimmbezirk, Wahllokale und Wahlvorstand 10. I. Das Gebiet von Groß-Berlin wird für die Stimmabgabe in Stimmbezirke von angemessener Größe eingeteilt (Punkt 13), wobei davon auszugehen ist, daß allen Wählern die Beteiligung an den Wahlen möglichst erleichtert wird. M. Ein Stimmbezirk soll nicht mehr als 2500 Einwohner umfassen. Die Stimmbezirke dürfen jedoch nicht so eng begrenzt werden, daß das Wahlgeheimnis gefährdet werden könnte. III. Die Grenzen der Stimmbezirke dürfen die Grenzen der Verwaltungsbezirke, zu denen sie gehören, nicht Überschreiten. 11. I. Für jeden Stimmbezirk wird ein geeignetes Wahllokal bestimmt (Punkt 13), das innerhalb des Stimmbezirkes oder eines benachbarten, zu demselben Verwaltungsbezirk gehörenden Stimmbezirkes liegen muß. 11. In großen Stimmbezirken, in denen sich eine Teilung der Wählerliste als zweckmäßig erweist, können die Wahlen gleichzeitig in zwei verschiedenen Räumen desselben Gebäudes oder in zwei verschiedenen Gebäuden, oder an zwei verschiedenen Wahltischen in demselben Wahlraum vorgenommen werden. Für jeden Wahlraum oder Wahltisch ist ein besonderer Wahlvorstand zu bilden. 12. I. Für jeden Stimmbezirk, und im Falle des Punktes 11 II. für jeden Wahltisch und Wahlraum, sind ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorsteher-Stellvertreter zu ernennen (Punkt 13). II. Spätestens drei Tage vor den Wahlen beruft der Wahlvorsteher unter Berücksichtigung der teilnehmenden politischen Parteien aus den Wählern seines Stimmbezirkes vier bis sechs Beisitzer und aus den Wählern seines oder eines benachbarten Stimmbezirkes einen Schriftführer und fordert sie auf, zu Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes im Wahlraume zu erscheinen. Wahlkandidaten dürfen nicht Mitglieder des Wahlvorstandes sein. III. Der Wahlvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder, unter denen sich stets der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter befinden muß, anwesend sind. Er beschließt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. IV. Für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Mitglieder keine Vergütung. 13. I. Die Abgrenzung der Stimmbezirke, das Bestimmen der Wahlräume und die Ernennung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter nimmt das Bezirksamt vor. II. Die Bezirksämter machen spätestens vierzehn Tage vor den Wahlen in ortsüblicher Weise bekannt: Die Abgrenzung der Stimmbezirke, den Ort des Wahlraumes, Tag und Zeit der Wahlen. III. Diese Bekanntmachung ist vor Beginn der Wahlen am Eingang zum Wahllokal anzubringen. IV. Zur allgemeinen Bekanntmachung genügt die ortsübliche amtliche Mitteilung. IV. Wählleitung und Wahlausschüsse 14. I. Die Wahlen in Groß-Berlin stehen unter der Leitung des Magistrats, die Wahlen in den Wahlkreisen leitet das Bezirksamt des Verwaltungsbezirkes. Die Wahlkreise sind immer identisch mit den Verwaltungsbezirken. II. Zur einheitlichen Leitung der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Groß-Berlin ernennt der Magistrat einen Stadtwahlleiter und dessen Stellvertreter; für die gleichen Obliegenheiten in den Wahlkreisen ernennt der Magistrat auf Vorschlag des zuständigen Bezirksamtes je einen Kreiswahlleiter und dessen Stellvertreter. III. Die Ernennung der Wahlleiter und 'ihrer Stellvertreter unter Angabe von Namen und Anschrift hat der Magistrat unverzüglich im Verordnungsblatt der Stadt Berlin zu veröffentlichen. 15. Dem Stadtwahlleiter tritt ein Stadtwahlausschuß, dem Kreiswahlleiter ein Kreiswahlausschuß nach Maßgabe folgender Bestimmungen zur Seite:;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301 (VOBl. Bln. 1946, S. 301) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 301 (VOBl. Bln. 1946, S. 301)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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