Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 298

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 298 (VOBl. Bln. 1946, S. 298); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 35. 4. September 1946 J98 neten, unter Angabe der zu behandelnden Fragen, gerichtet werden. (4) Dia Bezirksverordnetenversammlung tagt öffentlich. Auf Antrag des Bezirksamtes, des Vorsitzenden oder eines Fünftels der Mitglieder kann die Öffentlichkeit bei gewissen Angelegenheiten ausgeschlossen werden. Der Beschluß hierüber wird in einer geheimen Sitzung gefaßt. Die Mitglieder des Magistrats können den Sitzungen der BezirksverordnetenVersammlung beiwohnen. Die Mitglieder des Bezirksamtes sind unter Angabe der zu behandelnden Fragen einzuladen, sämtlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und deren Ausschüssen beizuwahnen. Die Bezirksverordnetenversammlung kann die Anwesenheit eines beliebigen Mitgliedes des Bezirksamtes zur Berichterstattung in der Sitzung verlangen. Die Mitglieder des Magistrats und des Bezirksamtes müssen während einer Beratung jederzeit gehört werden. (5) Bei der Beratung und Abstimmung über Gegenstände, die das besondere Privatinteresse eines Bezirks-verordneten berühren, darf dieser Bezirksverordnete nicht zugegen sein. Sein Standpunkt muß jedoch durch seine schriftliche Erklärung angehört werden. (6) Falls ein Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung sein Stimmrecht verliert, scheidet es aus der Bezirksverordnetenversammlung aus und verliert seine Rechte als Bezirksverordneter. (7) Dem Bezirksamt sind alle Beschlüsse der Bezirks-verordnetenversammlung mitzuteilen. (S), Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung erhalten das Recht zur freien Fahrt innerhalb von Groß-Berlin auf den öffentlichen Verkehrsmitteln nebst Sitzungsgeld und Erstattung des durch die Sitzung entstandenen Lohnausfalles. (9) Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich seihst eine Geschäftsordnung. Kapitel V: Das Bezirksamt Artikel ift (t) Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister als Vorsitzenden, einem Stellvertreter und höchstens 9 weiteren offiziellen, besoldeten Mitgliedern. (2) Jedes Bezirksamtsmitglied leitet gemäß der nach Artikel 11 aufgestellten Richtlinien die ihm durch die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung übertragenen Aufgaben selbständig und unter eigener Verantwortung. (3) . Die Mitglieder des Bezirksamtes leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor der Bezirksverordnetenversammlung den Eid, daß sie ihre Aufgaben unparteiisch zum Wohle der Gesamtheit und getreu den Gesetzen führen werden. Wenn ein Bezirksamtsmitglied gegen den Eid verstößt oder sich als völlig ungeeignet für sein Amt erweist, kann es, nach vorheriger Verhandlung vor einem besonderen, durch die Bezirksverordnetenversammlung für diesen Zweck gewählten Ausschuß, durch Beschluß der Bezirksverordnetenversammlung abberufen werden. Dieser Beschluß bedarf der zweidrittel Stimmenmehrheit. (4) Die Bezirksverordnetenversammlung kann durch Beschluß mit zweidrittel Stimmenmehrheit des gesamten Bestandes der Bezirksverordnetenversammlung den Rücktritt des Bezirksamtes verlangen. Dieser Beschluß ist unter Angabe der Gründe dem Militärkommandanten des Sek- tors zwecks dessen Zustimmung zu unterbreiten. Wird seine Zustimmung erteilt, sgphat das Bezirksamt unverzüglich zurückzutreten Artikel 19 (1) Das Bezirksamt ist in Angelegenheiten des Verwaltungsbezirks das leitende und vollziehende Organ. Das Bezirksamt ist vor der Bezirksverordnetenversammlung unbeschränkt verantwortlich. (2) Das Bezirksamt ist ausführendes Organ des Magistrats und hat die Aufgaben nach den vom Magistrat aufgestellten Richtlinien zu erfüllen. Es untersteht der Überwachung des Magistrats. (3) Dem Bezirksamt liegt ob: I. Die Ausführung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, II. die Verwaltung der Einrichtungen und Anstalten des Bezirks, III. die Anstellung, Versetzung und Entlassung aller Personen, die in der Verwaltung des Bezirks tätig sind, IV. die Vermittlung zwischen der Bezirksverordnetenversammlung und den Vertretungskörpem von Groß-Berlin, V. die Vertretung von Groß-Berlin nach außen in Angelegenheiten des Bezirks, (4) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Artikels 11, Abs. 5 und ö entsprechend. Vertreter des Magistrats müssen während der Beratung des Bezirksamtes jederzeit angehört werden. (5) Der Bezirfcshürgermeister untersteht der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters und die übrigen Bezirksamtsmitglieder der Dienstaufsicht des Bezirksbürger-meisters. Kapitel Vir Verhältnis zwischen den Organen der Stadt- und Bezirks-■ Verwaltungen Artikel 20 (1) Der Zuständigkeitsbereich, der örtlichen Verwaltung in den Verwaltungsbezirken im Verhältnis zur Hauptverwaltung ist in der Hauptsalzung zu regeln. In der Hauptsatzung ist der Kreis der von der Hauptverwaltung zu verwaltenden Angelegenheiten festzulegen. Alle übrigen Verwal tungsangelegenhe Lten sind von Verwaltungsbezirken wahrzunehmen. (2) Die Aufgabenkreise sind dergestalt abzugrenzen, daß I. die Angelegenheiten,, die wegen ihrer Bedeutung für ganz Groß-Berlin eine einheitliche Verwaltung erfordern, als Angelegenheiten der Hauptverwaltung vom Magistrat, II. alle sonstigen Angelegenheiten der engeren Bezirksgemeinschaft vom Bezirksamt, dem eine Durchführung dieser Angelegenheit nach eigenem Ermessen erlaubt sein, muß, verwaltet werden. (3) , Der Kreis, der Bezirksaufgaben kann in den einzelnen Verwaltungsbezirken verschieden sein. Artikel 21 Der Inhalt der Hauptsalzung wird die Sitzungen und Befugnisse des Rates der Bürgermeister regeln und andere für notwendig erachtete Methoden zur Zusammenarbeit;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 298 (VOBl. Bln. 1946, S. 298) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 298 (VOBl. Bln. 1946, S. 298)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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