Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 290

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 290 (VOBl. Bln. 1946, S. 290); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 34. 30. August 1940 Beschluß Auf Antrag der verwitweten Frau Bertha Schappach, geh. Senftleben, in Berlin-Charlottenburg, Schillerstraße 15, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Bang, Berlin-Char-lottenburg, Schillerstraße 15, wird festgestellt,-daß der Wächter Max Schappach, geboren am 30. Januar 1887 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Schillerstraße 15, am 6. Juni 1945 verstorben ist. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. (§§ 4 (2), 6, 8, 9, 34 (2) des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939 (RGBl. I S. 1186 ff., §§ 1 der V. O. vom 20. Januar 1943 (RGBl. I, S. 66). Berlin-Charlottenburg, den 29. Juli 1946 Amtsgericht Az. 1411. 57/46 Beschluß Auf Antrag der Gastwirtin Elsa Leonhardt, geb. Börner, in Berlin-Cliarlottenburg, Seesenheimer Straße 22, wird der verschollene Einrichter Heinz Leonhardt, geboren am 25. August 1908 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Seesenheimer Straße 22, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1944 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 30. Juli 1946. Amtsgericht Az. 14 11. 112/46 Beschluß Auf Antrag der Frau Käte Martens, geb. Sternheim, in Berlin-Wilmersdorf, Helmstedter Straße 14, Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Wihelm Hünnebeck in Berlin W 15, Meinekestraße 5, werden 1. der Buchdruckereibesitzer Hans Sternheim, geb. 11. Juli 1880 in Berlin, 2. dessen Ehefrau Ida Sternheim, geb. Eschwege, geboren 24. Dezember 1882 in Hamburg, beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstenstraße 127, für tot erkärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Oktober 1944 fest-gestellt. Az. 14 11. 65/46 Auf Antrag der Frau Herta Würzburg, geb. Direktor, in Berlin N 20, Sonderburger Straße 19, Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Ehrlich in Berlin-Lichterfelde-Siid, Berliner Straße 65, wird ihr Ehemann, der Kaufmann Herbert Würzburg, geb. am 7. April 1899 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Leibnizstraße 4, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 25. April 1944 festgestellt. Az. 14 II 69M6 Auf Antrag der Frau Emmy Blumenthal, geb. Berkow, in Berlin-Charlottenburg, Magazinstraße 8/III bei Grünbaum, wird ihr Ehemann, der Krankenpfleger Paul Blumenthal, geb. am 27. September 1901 in Berlin-Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sophie-Charlotte-Straße 21 a, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 4. Mai 1945 festgestellt. Az. 14 II. 76/46 Die Kosten der Verfahren einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen fallen dem Nachlaß zur Last. (§§ 4 (2), 6, 8, 9, 34 (2) des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939 RGBl. I, S. 1186 ff, §§ 1 der V.O. vom 20. Januar 1943 (RGBl. I, S. 66). Berlin-Charlottenburg, den 3. August 1946 Amtsgericht Beschluß Auf Antrag der Ehefrau Nelli Hopp, geb. Abraham, in Berlin-Schöneberg, Neue Ansbacher Straße 6, wird der Kaufmann Johannes Hopp, geb. am 22. Juni 1892 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 50, Prager Straße 23, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. Oktober 1944 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 5. August 1946. Amtsgericht Az. 1411. 98/46 Aufgebot Am 17. Oktober 1946, 11 Uhr, sollen an der Gerichtsstelle in Berlin-Köpenick, Puchanstraße 12, Zimmer Nr. 4, die im Grundbuch von Köpenick I. Band 91, Blatt 2818, und II. Band 183, Blatt 5645, eingetragenen Grundstücke versteigert werden. Gemarkung Köpenick Kartbl. 3 Parzellen: 3885, 3886, 3889, 3890, 3893, 3894/7 Grdst. M. R. 2302, Größe 3137 qm; Parzellen 3887, 3888, 3891, 3892, 3895, 3896/8 Grdst. M. R. 5038, Größe 1232 qm, Garten Biesdorfer Straße und Birnbaumer Straße. Eingetragener Eigentümer am 13. Dezember 1945, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerkes: Der Kaufmann Max Stürmer in Berlin-Pankow. Das zulässige Höchstgebot ist dahin festgesetzt, daß die vier Hypotheken oder Grundschulden ausgeboten werden dürfen. Der Erwerber hat bei Veräußerung keinen Anspruch auf Zubilligung des Einstandspreises. Berlin-Köpenick, den 24. Juli 1946. Amtsgericht Köpenick Az. 5 K. 3/45 Beschluß Auf Antrag des Ehemannes Fritz Turnbull in Berlin-Biesdorf, Heesestraße 3, wird die verschollene Frau Klare Martha Frieda Turnbull, geb. Berend, geb. am 19. Dezember 1894 zu Berlin, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 11. Januar 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, dem Nachlaß zur Last. Berlin-Lichtenberg, den 31. Juli 1946. Amtsgericht Az. 5 F. 6/45 Aufgebot Die Frau Margarete Gube, geb. Freihoff, aus Berlin-Biesdorf, Königstraße 31, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Hypothekenbriefes über 10 000 RM (Zehntausend Reichsmark), eingetragen im Grundbuch von Biesdorf, Band 138, Bl. Nr. 3906 in Abt. III Nr. 2, für die Sparkasse der Stadt Berlin beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Dezember 1946, 12 Uhr, vor dem unterzeich-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Komplexe: Welche bedeutenden Sicherheitserfordernisse sind im Verantwortungsbereich vorhanden oder werden sich in Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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