Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 283

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 283 (VOBl. Bln. 1946, S. 283); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 33. 19. August 1946 283 An alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 2. August 1946. Az. 1411.94/46 Amtsgericht Aufgebote Die nachstehend aufgeführten Antragsteller haben beantragt, die aufgeführten Verschollenen für tot zu erklären: Aktenzeichen: 1411.121/46 Antragsteller: Rechtsanwalt Dr. Walter Peyser in Berlin-Charlottenburg, Bismarckstraße 61 als Abwesenheitspfleger für die Frau Betty Loewen-berg geb. Baer in Berlin-Charlottenburg, Fritschestr. 55. Verschollene: Frau Betty Loewenberg geb. Baer, geboren am 24. Februar 1887 in Ratzebuhr, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Fritschestr. 55. Aktenzeichen: 14 II. 128/46 Antragsteller: Opernsänger Paul Schwarz in Berlin-CharlottenÖbrg 5, Heinrich-von-Stephan-Platz 2. Verschollene: Fanny Schwarz geb. Brand, geboren am 2. August 1865 in Lemberg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg 4, Sybelstr. 27. Aktenzeichen: 14II. 180/46 Antragsteller: Ehefrau Ida Strauß geb. Falkenstein in Berlin-Schöneberg, Luitpoldstr. 46. Verschollene: 1. Kaufmann Fritz Strauß, geboren am 27. Dezember 1904 in Berlin, 2. Katharine Strauß geb. Weinberg, geboren am 15. März 1906 in Charlottenburg, 3. Eveline Strauß, geboren am 6. März 1926 in Berlin, 4. Hans Michael Strauß, geboren am 14. Februar 1936 in Berlin, 5. Judith-Adele Strauß, geboren am 5. August 1938 in Berlin, alle zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Helmstedter Str. 29. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. Oktober 1946, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berl’in-Charlottenburg, den 6. August 1946. Amtsgericht Aufgebot Der ehemalige Gutsbesitzer Carl Flügge in Blumenhagen i. d. Uckermark, Kreis Prenzlau, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg von Berlin-Schmargendorf Band 41 Blatt 1861 in Abt. III unter Nr. 13 eingetragene Darlehns-Hypothek von 40 000, RM ab 1. Juli 1942 mit 4 vH. jährlich verzinslich beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestensin dem auf den 3. Februar 1947, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstennine seine Re' hie anzumelden und die Urkunde vorzülegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin-Charlottenburg, den 27. Juli 1?46, Das Amtsgericht Az. 14 F. 55/46 Beschluß Auf Antrag der Ehefrau Elsa Maaß geb. Schulz in Berlin-Charlottenburg, Brahestr. 30, wird der kaufmännische Angestellte Willi Maaß, geboren am 30. Mai 1909 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Brahestr. 30, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Januar 1943 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellern! fallen dem Nachlaß zur Last. (§§ 34 (2), 6. 8. 9. 34 (2) des Gesetzes über die Verschollenheit.) Berlin-Charl Ottenburg, den 5. August 1946. Amtsgericht Az. 14II. 10/46 Beschluß Auf Antrag des Kaufmanns Horst Rothe in Charlotlen-burg, Wilmersdorfer Str. 15, vertreten durch Rechtsanwalt Günther Rosenthal in Charlottenburg, Wilmersdorfer Str. 8a, wird die Ehefrau Alice Rothe geb. Türcke, geboren am 31. Oktober 1919 in Lychen (Uckermark), zuletzt wohnhaft in Charlottenburg, Wilmersdorfer Str. 15, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. Mai 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 5. August 1946. Das Amtsgericht Az. 1411.59/46 Aufgebot Die Ehefrau Lucie Jakszt geb. Rohrbeck in Berlin-Kaulsdorf, Giesestr. 31, hat beantragt, den verschollenen Ehemann, Kaufmann Erich Jakszt, zuletzt wohnhaft in Berlin-Kaulsdorf, Giesestr. 31, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, 6ich spätestens in dem auf den 25. Oktober 1946, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Lichte nberg, den 27. Juli 1946. Amtsgericht Lichtenberg, Abt. 5 Az. 511.20/46 Aufgebote Der Tapezierer Willy B r ö 11 e r in Berlin O 112, Mirbachstraße 31, hat beantragt, die verschollene Ehefrau Ida Böttcher, geb. Jannicke, verwitwete Brötler, zuletzt wohnhaft in Berlin-Lichtenberg, Gürtelstr. 42, für tot zu erklären. ' Az. 5. II. 33. 46 Der Ingenieur Ernst Scheerer aus Beilin-Kaulsdorf, Landrestr. 6, hat beantragt, die verschollene Ehefrau Martha Scheerer, geb. Berwig, zuletzt wohnhaft in Berlin-Kaulsdorf, Landrestr. 6, für tot zu erklären. Az. 5. II. 16. 46 Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. September 1946, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alje, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung,;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 283 (VOBl. Bln. 1946, S. 283) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 283 (VOBl. Bln. 1946, S. 283)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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