Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 282

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 282 (VOBl. Bln. 1946, S. 282); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 33. 19. August 1946 e Aulbewahrung von Möbeln und Einrichtungsstücken Die weitere Aufbewahrung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen der ausgebombten Familien au6 den Kriegsjahren in verwaltungseigenen Räumen ist aue verwaltungstechnischen Gründen nicht weiter möglich. Es werden hiermit sämtliche Eigentümer, deren Angehörige oder sonstige Personen, die an das eingelagerte Möbelgut Ansprüche stellen, aufgefordert, ihre Eigentumsrechte oder An- sprüche bis einschließlich 20. September 1946 bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen. Nach dieser Frist gehen die Sachen in das Eigentumsrecht der Stadt Berlin, Bezirksamt Wedding, über. Berlin, den 6. August 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Wedding Abt. für Sozialwesen R ö b e r Justizbehörden ' Aufgebot Die Frau Celine Richter geb. Lax in Berlin-Friedenau, Südwestkorso 12, hat beantragt, 1. den verschollenen Rechtsanwalt Dr. Paul Schidwigowski, geborefi am 27. August 1895 in Bielefeld, 2. dessen Ehefrau, Felicia Schidwigowski geb. Fleischer, geboren am 19. März 1911 i.x Ch zanow, beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf Sächsische Str. 67, bei Cohn, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sicn spätestens in. dem auf den 30, September 1946, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 27. Juli 1946. Az. 1411.189/46 Amtsgericht Aufgebot Die Frau Christel Buddecke geb. Dahms in Berlin-Char-lotlenburg, Gothaallee 9, vertreten durch Rechtsanwalt R. Moser v. Filseck, Berlin- Charlottenburg, Altenburger Allee 19, hat beantragt, den Tod und den Zeitpunkt des Todes ihres Ehemannes, den Kaufmann Hartmut Buddecke, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg 9, Olympische Straße 8, geboren am 6. September 1888 in Langenschwalbach, festzustellen. An alle, welche Auskunft über den Zeitpunkt des Todes zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum 1, Oktober 1946 dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, d an 26. Juli 1946 Az. 14. II. 207/46 Amtsgericht Aufgebote Az. 1411. 110 46 Der Walter Besser in Alt-Lan.dsberg, Berliner Allee 10 c, hat beantragt, 1. den verschollenen Kaufmann Siegfried Besser, geb. am 5. Februar 1881 in Schönau, 2. die verschollene Frau Else Besser geb. Besser, geb. am 12. Oktober 1885 in Neusalz a. d. Oder, beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sybel6tr. 35, für tet zu erklären. Az. 14 II. 203/46 Die Frau Dorothea Marzahn geb Jaschke in Berlin-Wilmersdorf, Ahrweiler Str 18, hat beantragt, den verschollenen Verkäufer Hermann Marzahn, geboren am 8, März 1902 ln Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Ahrweiler Str. 18, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, 6icli spätestens in dem auf den 2. Oktober 1946, 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 29. Juli 1946. Amtsgericht Aufgebote Az. 1411. 194/46 Die Frau Irene Meyer geb. Säger in Berlin-Wilmersdorf, Laubenheimer Platz 2, hat beantragt, den verschollenen Schauspieler Hans Meyer, genannt Meyer-Hanno, geb. am 3. Juni 1906 in Hannover, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Laubenheimer Platz 2, für tot zu erklären. Az. 14 II. 193/46 Der Kaufmann Ludwig Kempner-Kempinski in Berlin SW 68. Wilhelmstraße 42, hat beantragt, den verschollenen Max Magnus, geboren am 20. Januar 1863 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sybelstr. 12, für 'ot zu erklären Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, siet spätestens in dem auf den 3. Oktober 1946, 11 Uhr, vor den Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebots-termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolge/ wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermine tem Gericht Anzeige zi machen, Berlin-Charlottenburg, den 27. Juli 1946. Amtsgericht Aufgebote Die Frau Dolli Fuhrmann geb. Höfling in Berli -Charlotten bürg, Kantstraße 21, bei Miethe, hat beantragt, 1. den verschollenen Kaufmann Benzion Fuhrmann, ihre] Ehemann, geboren am 6. August 1899 in Kanczuga, 2. die verschollene Witwe Bianca Höfling, geb. Mathia ihre Mutter, geboren am 1. Dezember 1884 in Posen, beid zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Uhlanc Straße 25, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen w.rden aufgefordert, sic spätestens in dem auf den 7. Oktober 1946, 10 Uhr, vor der Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebots termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolge wird.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 282 (VOBl. Bln. 1946, S. 282) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 282 (VOBl. Bln. 1946, S. 282)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen führen kann. zur Nichtwiederholung von Rechtsverletzungen und anderen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X