Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 273

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 273 (VOBl. Bln. 1946, S. 273); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 32. !2. August 1946 273 EL Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Personalfragen und Verwaltung Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Das Dienstsiegel „Stadt Berlin, Bezirksamt Tiergarten, 25. Volksschule" Ist verlorengegangen. Sollten Bescheinigungen usw. mit einem Abdruck dieses Siegels noch vorgelegt werden, so sind sie einzuziehen und dem Bezirksamt Tiergarten,' Abteilung für Personalfragen und Verwaltung PV. II, 2 , zur Nachprüfung zu übersenden. Berlin, den 26. Juli 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt für Personalfragen und Verwaltung I. V.: Schmidt Arbeit Sicherheitstechnische Richtlinien für Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten (Ergänzungsbestimmungen zu den Unfallverhütungsvorschriften für Abbrucharbeiten) 1. Ist der Abbau von Gebäuden von oben nach unten nicht möglich, z. B. infolge Fehlens von festen Zwischendecken, so sind vor Beginn der Räumarbeiten sämtliche Mauern mindestens bis zur Unterkante des ersten Stockwerkes niederzulegen, sofern hierfür die technischen Möglichkeiten vorliegen. 2. Ist das Niederlegen aller Wände bis zur Unterkante des ersten Stockwerkes nicht durchführbar, so dürfen die Räumarbeiten erst aufgenommen werden, nachdem vorhandene Gefahrenpunkte beseitigt sind und die verantwortliche Aufsichtsperson (Bauführer, Polier) vor Beginn jeder Schicht die noch stehenden Mauerteile auf ihre Sicherheit geprüft und die Arbeitsaufnahme freigegeben hat. 3. Der Ausbau von Balkenlagen, Dielen oder Einschubdecken unter Stehenlassen der Umfassungswände ist verboten. 4. An Sturm tagen ist besondere Vorsicht geboten. In einer Entfernung, die geringer ist als die Höhe gefahrdrohender, freistehender Mauern, dürfen an solchen Tagen keine Arbeiten ausgeführt werden. Nach Sturmtagen ist die Prüfung nach Punkt 2 besonders eingehend vorzunehmen. 5. Freistehende Wände usw. sind vor dem Niederlegen besonders aufmerksam zu beobachten und zu prüfen, da sie oft durch die geringste Erschütterung einstürzen. 6. Das Einreißen von Gebäuden und Gebäudeteilen ist nach Möglichkeit durch besonders ausgebildete Spezialtrupps, die unter der Leitung eines erfahrenen und für diese Arbeiten geschulten Abbruchpoliers stehen, auszuführen. 7. Vor dem Niederlegen von Mauern usw. sind bisher begehbare Räume von Personen rechtzeitig zu räumen und danach abzusperren. Die Aufsichtsperson (Polier usw.) muß sich durch eine Kontrolle von der Räumung selbst überzeugen. 8. Nach dem Einreißen dürfen die Arbeiten erst aufgenommen werden, nachdem noch vorhandene Gefahren- punkte beseitigt sind und die Aufsichtsperson die Arbeit freigegeben hat. Noch begehbare Räume (Keller usw.) sind genauestem abzuleuchten und auf Rißbildung, Verlagerung der Ausstützung usw. zu untersuchen und laufend zu kontrollieren. Zur Erkennung von Rißbildungen sind Gipsbänder, Mörtelbänder oder dergleichen anzubringen. Hohlräume, die sich durch abgestürzte und nicht zerbrochene Teile von Wänden gebildet haben, sind schnellstens zu beseitigen. 9. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind die Straßen nach dem Niederlegen von Gebäudeteilen von vorhandenen Trümmern zu säubern. 10. Beim Entfernen des Schuttes, beim Stapeln der Steine usw. auf den Arbeitsstätten ist genügend Raum für Fluchtwege freizuhalten. In der Nähe von Gebäudeteilen, bei denen Einsturzgefahr besteht, dürfen Arbeitsstellen (z. B. Räumarbeiten, Steineputzen und Stapeln) nur in einem Abstand eingerichtet werden, der größer als die Höhe dieser Gebäudeteile ist Abgeputzte Steine sind soweit möglich abzufahren und so zu stapeln, daß sie die Arbeiten nicht behindern. Der Rinnstein ist stets freizuhalten, damit das Schmutzwasser abfließen kann. 11. Die gleichzeitige Ausführung von Räum- und Bergungsarbeiten in mehreren übereinanderliegenden Stockwerken ist nur gestattet, wenn dadurch keine Personen gefährdet werden können. 12. Beim Stützen hängenden Mauerwerkes müssen die Absteifungen weich und möglichst ohne das Mauerwerk zu erschüttern, eingesetzt werden, um weitere Rißbildungen zu vermeiden. 13. Uber Trümmerstätten führende Wege, die dn freistehenden Gebäudeteilen vorbeiführeh, dürfen nicht von Trupps, sondern nur einzeln begangen werden. Hierauf ist durch ein Schild mit der Aufschrift „Lebensgefahr, nur einzeln gehen", hinzuweisen. 14. Für das Begehen gefährlicher Stellen bei Bergungsarbeiten und dergleichen sind starke Bohlen von genügender Länge und mindestens 30 cm Breite bereitzuhalten und zu benutzen. 15. Das Unterhöhlen der anstehenden Schuttberge ist verboten. Für das Herabholen der Steine, einzelner größerer Werksteine, Mauertrümmer usw. von den Schuttbergen sowie zur Beseitigung einzelner gefahrdrohender Teile in geringer Höhe sind Einreißhaken bereitzuhalten und zu benutzen (Stiellänge mindestens 3 m). 16. Vor Schuttbergen, Stapeln und dergleichen von mehr als 1,50 m Höhe sowie in einer Entleimung unter 5 m von noch stehenden Mauerteilen ist das Beladen geschlossener Lorenzüge von Hand verboten. Die Förderwagen sind zu entkuppeln und auseinanderzuziehen, damit Fluchtwege freibleiben. 17. Flaschenzüge und Seilwinden, die zum Einreißen von Mauern verwendet werden, müssen sicher befestigt sein. Die Anschlagmittel müssen min4estens so stark sein wie das Zugseil. Die Verankerung auf der Trümmerstelle, an Gullys, Laternenpfählen. Einsteigöffnungen der Stadtentwässerung und dergleichen ist verboten.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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