Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 246

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 246 (VOBl. Bln. 1946, S. 246); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 30. 29. Juli 1940 246 notwendig erscheinen, und dem Rechercheur und dem Appellanten ist es gestattet, Fragen an Zeugen zu stellen, soweit die Beantwortung der Fragen zur Sache gehört. Uber die Sachlichkeit einer Frage hat die Kommission zu entscheiden. 20. Soweit Anweisungen und Anordnungen der Alliierten Kommandatura nicht anwendbar sind, hat die Kommission sich an das deutsche Gerichtsverfahren zu halten. 21. Die Kommission kann zum Heranholen weiterer Beweise die Verhandlung nach Bedarf vertagen, jedoch ist eine Vertagung zum Zwecke der Beschaffung weiterer Beweise gegen den Appellanten in Fällen, in denen scheinbar eine ungebührlich lange Zeit erforderlich sein wird, nicht statthaft. 22. Die Entscheidungen der Kommission sind zu Protokoll zu nehmen und haben auf die Entnazifizierungsanordnungen Bezug zu nehmen. Diese Befunde sind in dem Bdrufungs-Registrierungs-Formular, wie in der Anlage B der Anordnung (BK/O (46) 102) angegeben, zu vermerken. Schlägt die Kommission der Militärregierung die Rehabilitierung des Appellanten vor, so muß dies aus dem Vermerk hervorgehen. Aus der Anlage zu dieser Anordnung sind Mustertexte von Ent-scheidungsfqrmulierungen zur Anleitung für die Entnazifizierungskommissionen ersichtlich! 23. Die Entscheidung der Kommission ist nicht als unwiderruflich anzusehen, und Antrag kann an die Kommission seitens des Appellanten oder anderer betroffener Personen gestellt werden, falls das von der Kommission noch nicht in Betracht gezogene Beweismaterial nachträglich verfügbar wird. 24. Diese Anordnung ist in Zusammenhang mit den in der Anordnung BK/O (46) 102 vorgeschriebenen Anweisungen an Entnazifizierungskommissionen auszulegen, und die in der Anordnung BK/O (46) 102 enthaltenen Bestimmungen betreffend das zü befolgende Verfahren und Führung von Archiven sind zu beachten. Im Aufträge der Alliierten Kommandatura Berlin: A. d'A r n o u x, Colonel, Vorsitzführender Stabschef. Anlage zu BK/O (46) 288 29. Juni 1946 Vorschläge über Formulierungen von Entscheidungen I. Die Kommission nimmt die Berufung des/der gegen seine/ihre Entlassung aus deiJtellung an. Die Kommission stellt fest, daß der NSDAP nicht vor 1937 beigetreten ist und daß er/sie im Sinne der Entnazifizierungsanordnung (BK/O (46) 101a) der Alliierten Kommandatura an den Tätigkeiten der NSDAP nur nominell teilgenommen hat. Die Kommission befürwortet die Wiedereinstellung im Einklang mit Paragraph 4 (I) der Bestimmung Nr. 2 der Entnazifizierungsanordnung der Alliierten Kommandatura. II. Die Kommission verwirft die Berufung des/der . j * gegen seine/ihre Entlassung aus der Stellung Die Kommission stellt fest, daß , . -. eine Stellung im Reichsausschuß für Volksgesundheit innehätte, worauf Teil II, Paragraph 55 der Bestimmung Nr. 1 der Entnazifizierungsanordnung der Alliierten Kommandatura Anwendung findet, und daß die Stellung, aus der i i s entlassen wurde, eine Stellung ist, auf die Paragraph 1 der Entnazifizierungsanordnung (BK/O (46) 101a) der Alliierten Kommandatura Anwendung findet. III. Die Kommission verwirft die Berufung des/der s , , , gegen seine/ihre Entlassung aus der Stellung Die Kommission stellt auf Grund der ihr beigebrachten Beweise fest, daß im Sinne des Paragraphen 2 (IV) der Entnazifizierungsanordnung der Alliierten Kommandatura (BK/O (46) 101a) eine Person ist, die offen erklärter Anhänger des Nazismus oder rassischer oder militaristischer Lehre war, und daß die Stellung, aus der er/sie entlassen wurde, eine Stellung ist, auf welche Paragraph 1 der Entnazifizierungsanordnung (BK/O (46) 101a) der Alliierten Kommandatura Anwendung findet. Alliierte Kommandatura Berlin BK/O (46) 301 12. Juli 1946 Zulassungsschein (Propusk) für Kraftfahrzeuge Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet wie folgt an: 1. Zur Durchführung der in der Anordnung BK/O (45) 20 vom 11. August 1945 enthaltenen Anweisungen ist folgendes Verfahren zu befolgen. I. Der Antrag auf einen Zulassungsschein für ein Kraftfahrzeug ist durch den Besitzer oder Benutzer des Kraftfahrzeuges an die Fahrbereitschaft des örtlichen Bezirksamtes, in dem der Antragsteller wohnhaft ist, zu stellen. II. Der Antrag wird von der Fahrbereitschaft des örtlichen Bezirksamtes geprüft. Wird dem Antrag zugestimmt, erhält er einen amtlichen Stempel. III. Ist bei der Transportabteilung des betreffenden Verwaltungsbezirkes ein Alliierter Offizier eingesetzt, so hat die Fahrbereitschaft dessen Zustimmung zur Weiterleitung des Antrages einzuholen. IV. Hiernach ist der Antrag an die Transportabteilung der Militärregierung des betreffenden Sektojrs weiterzuleiten, und wenn der Antrag als gerechtfertigt erscheint, wird er von der betreffenden Militärregierung genehmigt und gestempelt. V. Der Antrag wird alsdann an die Fahrbereitschaft des betreffenden Verwaltungsbezirkes zurückgeschickt und von dort an die Kraftfahrzeug-Verkehrsabteilung beim Magistrat (KVA) weitergeleitet. VI. Der Antrag wird nunmehr an die Transportabtei-lung der Zentralkommandantur des sowjetischen Sektors zwecks Erteilung des Zulassungsscheines (Propusk) weitergeleitet. VII. Der Antrag und der Zulassungsschein (Propusk) werden nachdem zur Registrierung an die Kraftfahrzeug-Verkehrsabteilung beim Magistrat (KVA)' zur-ückgeschickt. Die Kraftfahrzeug-Verkehrsabteilung beim Magistrat (KVA) hat dann den Zulassurtgsschein (Propusk) an die Transportabteilung der Militärregierung des betreffenden Sektors weiterzuleiten und gleichzeitig den Besitzer oder Benutzer des Kraftfahrzeuges anzuweisen, sich bei der Kraftfahrzeug-Verkehrsabteilung beim Magistrat (KVA) zu melden.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 246 (VOBl. Bln. 1946, S. 246) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 246 (VOBl. Bln. 1946, S. 246)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die . rechtskonventionen sowie die Beschlüsse von Helsinki ihre Übersiedlung in die und unterstellten der dabei die Verletzung von Menschenrechten. Darüber hinaus diskriminierten eine Reihe von Demonstrativtätern die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den operativen Möglichkeiten, aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand und Grad der Zuverlässigkeit sowie aus der Verschiedenarfigkeit der Motive für die bewußte operative Arbeit der im Operationsgebiet.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X