Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 237

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 237 (VOBl. Bln. 1946, S. 237); Verordnungsblatt der Stadt ständigen Fachverbandes des Besc v\ erdefufirers aus der ihm vom Magistrat für das betreffende Haushaltsjahr vorgelegten Vorschlagsliste zwei Vertreter des Magistrats und aus der ihm vom FDGB für das betreffende Haushaltsjahr vorgelegten Vorschlagsliste zwei Vertreter des FDGB als Beisitzer § 13 ~er Vorsitzende des Beschwerdeausschusses hat in jedem Falle die Beschwerdeschrift der Stelle, gegen deren Maßnahme die Beschwerde sich richtet, mit der Aufforderung zuzuleiten, zu einem festgesetzten Termin gemeinsam mit dem zuständigen Betriebsrat zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Er kann die Vorlage der Personalpapiere des Beschwerdeführers verlangen. § 14 Der Beschwerdeausschuß kann von der Stelle, die die Maßnahme ausgesprochen hat, die nochmalige Untersuchung von Tatsachen, die für die Verhängung der Maßnahme von Bedeutung waren, sowie die Unter-' suchung von Tatsachen, auf die die Beschwerde sich stützt, verlangen. Er setzt eine öffentliche mündliche Verhandlung an und lädt den Beschwerdeführer, die Stelle, die die Maßnahme, gegen die die Beschwerde sich richtet, ausgesprochen hat, und den beteiligten Betriebsrat zu dieser Verhandlung. Bei der mündlichen Verhandlung kann sich der Beschwerdeführer durch seine gewerkschaftliche Organisation oder, falls der Betriebsrat der Maßnahme nidht zugestimmt hatte, durch diesen vertreten lassen. § 15 Der Beschwerdeausschuß beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er kann die Beschwerde zurückweisen oder die Maßnahme, gegen die die Beschwerde geführt wird, aufheben, oder sie durch eine mildere Maßnahme ersetzen. Der Beschluß muß eine Bestimmung über den Zeitpunkt enthalten, an dem die finanziellen Wirkungen des Beschlusses eintreten.' Im Falle § 9 Abs. 3 gilt der Magistrat bzw. das Bezirksamt als Beschwerdeführer. Der Ausschuß kann den , Antrag zurück weisen öder die beantragte oder eine mildere Maßnahme beschließen. Im übrigen gelten die §§ 12 bis 15 sinngemäß. Im Falle des § 9 Abs. 4 gilt der Betriebsrat als Beschwerdeführer. Der Ausschuß kann den Antrag zurückweisen oder die vom Magistrat bzw. Bezirksamt ausgesprochene Maßnahme wegen Mangels der Zustimmung des Betriebsrats für nichtig erklären. Im übrigen gelten die §§ 12 bis 15 sinngemäß. Je eine Ausfertigung des mit Gründen versehenen Beschlusses ist dem Beschwerdeführer, der Stelle, die die Maßnahme, gegen die die Beschwerde geführt wird, ausgesprochen hat, und dem beteiligtet Betriebsrat zuzustellen Eine Ausfertigung ist zu den Personalakten, des Beschwerdeführers zu nehmen § 16 Jeder Angestellte gnd Arbeiter, der sich durch Vorwürfe, Behauptungen oder Gerüchte über angebliche Dienstvergehen oder Verfehlungen beschwert fühlt, kann beim Vorsitzenden des ßes'chWerdeausschusses ein Verfahren gegen sich selbst beantragen. Die §§ 12 bis 15 finden sinngemäße Anwendung Der Ausschuß kann den Antrag zurückweisen, wenn der Anlaß, durch den sich der Antragsteller beschwert fühlt, offenbar belanglos ist. Berlin. Nr. 29. 20. Juli 194i § IV Solange ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht wegen des gleichen Sachverhalts anhängig ist, der dem Verfahren vor dem Beschwerdeausschuß zugrunde liegt, ruht das letztere. § 18 Wenn gegen einen Angestellten so schwere Beschuldigungen vorliegen, daß seine Dienstentlassung zu erwarten ist, so kann der Leiter der zuständigen Fachabteilung des Magistrats bzw. des Bezirksamts mit Zustimmung des Betriebsrats die vorläufige Dienstenthebung aussprechen. Die vorläufige Dienstenthebung hat keine finanziellen Wirkungen. Ist die vorläufige Dienstenthebung angeordnet, so ist die Untersuchung der vorliegenden Anschuldigungen so schnell wie möglich durchzuführen und die vorläufige Dienstenthebung ist sofort aufzuheben, wenn sich die Haltlosigkeit der Anschuldigungen ergeben hat. In diesem Fall kann der Angestellte die Aufnahme eines Vermerks über das Ergebnis der Untersuchung zu den Personalakten beantragen. Von dem Vermerk ist dem Angestellten Kenntnis zu geben. § 19 Wird die fristlose Entlassung eines Angestellten oder Arbeiters ausgesprochen, so erlischt sein Anspruch auf Bezüge mit dem gleichen Tage. Der Magistrat bzw. das Bezirksamt kann, wenn Beschwerde gemäß § 11 oder § 15 Abs. 3 eingelegt worden ist, auf Vorschlag des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses aus sozialen Gründen die Weiterzahlung der Hälfte der Bezüge bis zum Tag der Beschlußfassung des Beschwerdeausschusses anordnen. Der Vorsitzende das Beschwerdeausschusses darf die Weiterzahlung n;cht vorschlagen, .wenn die in der Beschwerdeschrift aufgeführten Gründe offenbar nicht rechtserheblich oder die dort gemachten Tatsachenbehauptungen offenbar unwahr sind , § 20 Wenn sich der Angestellte oder Arbeiter während einer Bewährungszeit von drei Jahren gut geführt hat, sind Verfügungen, Protokolle und Beschlüsse, die gemäß §§ 10 und 15, Abs. 4, zu den Personalakten des Angestellten o4er Arbeiters genommen worden sind, sofern sie eine Warnung, einen Verweis oder eine Strafversetzung /zum Gegenstand hatten, zu vernichten. Von diesem Zeitpunkt ab sind sie in keiner Hinsicht mehr zu berücksichtigen. Drei Jahre nach, erfolgter Strafversetzung kann der Betroffene, falls er sich gut geführt hat, auf seinen Antrag wieder in seine frühere Stellung oder in eine ihr entsprechende Stellung'versetzt werden. § 21 Diese Dienst- und. Beschwerdeordnung tritt am 1. April 1946 in Kraft. Alle anderen arbeitsrechtlichen Regelungen, die sich aus Tarifverträgen und aus Arbeitsordnungen der einzelnen Dienststellen ergeben, werden durch diese Vereinbarung nicht berührt. § 22 Der Hauptbetriebsrat der städtischen Betriebe und Verwaltungen wirkt an der Durchführung dieser Dienst-und Beschwerdeordnung mit - Berlin, den 1 April 1946 Der Oberbürgermeister Dr. Werner;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 237 (VOBl. Bln. 1946, S. 237) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 237 (VOBl. Bln. 1946, S. 237)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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