Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 23

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 23 (VOBl. Bln. 1946, S. 23); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4. 28. Januar 194 28 Der Schutz des Verbrauchers dahingehend, daß das von ihm gekaufte Erzeugnis qualitativ und quantitativ allen Ansprüchen entspricht, ist nur dann gegeben, wenn die Produktion in dazu geeigneten Betrieben durchgeführt wird. Uber die Eignung des Betriebes entscheidet allein der Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, in Gemeinschaft mit der Abteilung Handel und Handwerk und der Abteilung Wirtschaft sowie der Gewerkschaft und Vertretern der zuständigen Industriezweige. ' ? Ber lin , den 14. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Ernährung ' i. A.: Mumm er t Abt. für Handel und Handwerk i A.i Hebestreit Abt. für Wirtschaft i. V.: Dusiska Preise für Jungbier im Gebiet der Stadtverwaltung Berlin Der Verkaufspreis für Jungbier (Braunbier) mit einem Stammwürzegehalt von 1,8 bis 2% an Verbraucher wird mit sofortiger Wirkung auf 35, RM/hl oder 0,35 RM/1 festgesetzt. Der Preis versteht sich ab Herstellerbetrieb bei Selbstabholung durch den Verbraucher und schließt die Biersteuer (4,33 RM) und den Aufbauzuschlag (4, RM) im Gesamtbetrag von 8,33 RM/hl ein. Wird das Jungbier durch Bierverleger dem Verbraucher „frei Haus" geliefert, erhöht sich der Verkaufspreis auf 40, RM/hl oder 0,40 RM/1. Der Preis schließt die Steuern sowie sämtliche Kosten des Verlegers, den Verdienst, die Rollgelder usw., ein. Berlin, den 24. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Preisamt R e s c h Preise für Weißbier im Gebiet der Stadtverwaltung Berlin Der Abgabepreis der Berliner Weißbierbrauereien für Weißbier mit einem Stammwürzegehalt von 5 ®/o wird mit sofortiger Wirkung auf 58, RM je hl festgesetzt. Der Preis, versteht sich ab Brauerei und. schließt die Biersteuer (10,70 RM) und den Aufbauzuschlag (14, RM) im Gesamtbetrag von 27,40 RM je hl ein. Der Abgabepreis für Weißbier in Flaschen (1 Flasche = 0,33 1) beträgt 78, RM je hl oder 0,26 RM je Flasche. Der Preis schließt die Abfüllkosten, die Kosten und den Verdienst des Verlegers, die Steuern usw., ein. Berlin, den 24. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Preisamt Resch Verfall der Lebensmittelkarten für Januar 1946 Für eine Warenbestandsaufnahme, die die Besatzungsbehörden angeordnet haben, bleiben alle Lebensmittelgeschäfte des Kleinhandels (auch Bäckereien und Fleischereien) am Mittwoch und Donnerstag, dem 30. und 31. Januar d. J., geschlossen. Die Frischmilchversorgung für Kleinstkinder und für werdende (stillende) Mütter wird auch an diesen Tagen durch eine zweistündig Öffnungszeit nach Eintreffen der Milch sichergestellt. In Gaststätten, Betriebsküchen usw. können, soweit geöffnet, Januar-Abschnitte der Lebensmittelkarten auch am 30. und 31. Januar abgegeben werden. Die Lebensmittelkarten für Januar verfallen mit Ende des Monats (praktisch also am 29. d. M.). Vom Verfall sind ausgeschlossen: a) die Teeabschnitte sämtlicher Karten bis einschließlich Januar 1946, ‘ b) die Abschnitte des Berliner Bezugsausweises 2. und 3. Ausgabe , sie gelten bis zu den im Einzelfalle von den zuständigen Stellen festgesetzten Terminen. Im Zusammenhang hiermit wird nochmals darauf hingewiesen, daß ein Vorgriff auf die Februar-Lebensmittelkarten (und auf die Lebensmittelkarten überhaupt) nicht gestattet ist. Unter das Vorgriffsverbot fällt nach wie vor auch die Annahme von April- und Mai-Abschnitten der Kartoffelkarte in.Gaststätten, Betriebsküchen usw. sowie in den Kleinhandelsgeschäften. Berlin, den 26. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Ernährung i. V.: Dr. Düring Städt. Energie- und Versorgungsbetriebe , Stadtentwässerung Nachtrag zu der Ordnung für den Anschluß an die Stadtentwässerung und für die Erhebung von Anschluß- und Entwässerungsgebühren vom 5. November 1937 (Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 48 vom 28. November 1937) Auf Grund der in der Einleitung zu obengenannter Ordnung angeführten gesetzlichen Bestimmungen wird für das Gebiet der Stadt Berlin folgender Nachtrag erlassen: § 1 Der dritte und vierte Absatz des § 9 werden aufgehoben und durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Die Entwässerungsgebühr ist mit der Zustellung der Zahlungsaufforderung (Veranlagung) fällig und innerhalb 5 Tagen zu zahlen, falls nicht sofortige Zahlung an den Gelderheber geleistet wird. Sie wird sowohl im Geschäftsbereich der Berliner Städtischen Wasserwerke als auch der Charlottenburger Wasser-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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