Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 229

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 229 (VOBl. Bln. 1946, S. 229); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 28. 15. Juli 1946 Abschnitt IV Kautabakpreise § 10 1. Die Fabrikabgabepreise betragen für 1000 Rollen 135,76 RM zuzügl. Tabaksteuer von 455,00 RM 1000 Dosen 169,06 RM zuzügl. Tabaksteuer von 560,00 RM 2. Die Großhandelsabgabepreise betragen für 1000 Rollen 141,87 RM zuzügl. Tabaksteuer von 455,00 RM 1000 Dosen 176,40 RM zuzügl. Tabaksteuer von 560,00 RM 3. Die Kleinhandelsabgabepreise betragen für 1000 Rollen 195,00 RM zuzügl. Tabaksteuer von 455,00 RM 1000 Dosen 240,00 RM zuzügl. Tabaksteuer von 560,00 RM 4. Zu sämtlichen in Ziffer 1 bis 3 genannten Preisen ist die Tabaksteuer in vorgenannter Höhe besonders in Rechnung zu stellen. § 11 Kautabak sind Erzeugnisse zum Kaugenuß in Rollen, Stangen, Würfeln oder in anderer fester Form, die aus Tabak, der nicht Feinschnitt sein darf, bestehen und so stark gesoßt sind, daß sie zum Rauchgenuß nicht geeignet sind. Abschnitt V 3. Für in Berlin hergestellte und in Berlin zur Verteilung gelangende Tabakwaren aller Art werden keine Transportkosten von den Herstellern vergütet. § 15 Vom Tage des Inkrafttretens dieser Bestimmung muß jede Packung von Tabak und Tabakerzeugnissen, die für den Kleinhandel bestimmt ist, einen Aufdruck tragen, der die Menge oder das Gewicht, die Qualität und den Kleinverkaufspreis des Inhalts angibt. Die Vorschriften über den Aufdruck sind auch erfüllt, wenn die Angaben über Menge (Gewicht), Qualität und Kleinverkaufspreis aus dem Banderolenaufdruck und der Entwertung ersichtlich sind. § 16 Diese Bestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Verordnungsblatt der Stadt Berlin in Kraft. Berlin, den 22. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Schnupftabakpreise § 12 1. Der Fabrikabgabepreis beträgt für 100 kg Schnupftabak 346,27 RM zuzügl. Tabaksteuer von 1330,00 RM. 2. Der Großhandelsabgabepreis beträgt für 100 kg Schnupftabak 394,27 RM zuzügl. Tabaksteuer von 1330.00 RM. 3. Der Kleinhandelsabgabepreis beträgt für 100 kg Schnupftabak 570,00 RM zuzügl. Tabaksteuer von 1330.00 RM. ' 4. Zu sämtlichen in Ziffer 1 bis 3 genannten Preisen ist die Tabaksteuer in vorgenannter Höhe besonders in Rechnung zu stellen. ' § 13 Schnupftabak sind zum Rauchgenuß oder Kaugenuß I nicht bestimmte gesoßte Erzeugnisse aus Tabak von mehlähnlicher Beschaffenheit. Es ist ohne Bedeutung, ob diese Beschaffenheit durch einen auf Zerkleinerung gerichteten Arbeitsvorgang, z. B. Mahlen, Zerreiben, oder ob sie zufällig entstanden ist. Abschnitt VI Allgemeines § 14 1. Die in dieser Bestimmung genannten Preise sind Kassapreis für sofortige Zahlung ohne jeglichen Abzug. 2. Für Transportkosten werden bei Abgabe von Zigaretten von den Herstellern 1 Prozent des Fabrikabgabepreises ohne Tabaksteuer vergütet. Für Transportkosten werden bei Abgabe von Zi- garren, Zigarillos, Rauch-, Kau- und Schnupftabak von I den Herstellern ’/s Prozent des Fabrikabgabepreises ohiie j Tabaksteuer vergütet. Zur anteiligen Abgeltung der Transportkosten sind die Großhändler berechtigt, den Kleinhändlern ’/a Prozent des Großhandelsabgabepreises ohne Tabaksteuer gesondert in Rechnung zu stellen. Anlage Kleinverkaufspreise für Tabakwaren Zigaretten Zigarren Rauchtabak Kautabak Schnupftabak Sorte I 0,16 RM per Stück Sorte II 0,19 RM per Stück Sorte III 0,45 RM per Stück Sorte 1 0,50 RM per Stück Sorte 2 0,60 RM per Stück Sorte 3 0,80 RM per Stück Sorte 4 0,95 RM per Stück Softe 5 1,20 RM per Stück Sorte ß * 1,55 RM per Stück Sorte 7 1,95 RM per Stück Sorte 8 , . 2,35 RM per Stück Sorte 9 . , 3,10 RM per Stück Sorte 10 3,90 RM per Stück Pfeifentabak 1 40,00 RM per kg Feinschnitt . 130,00 RM per kg Ersatz . * 100,00 RM per kg Rolle 0,65 RM . Dose 0,80 RM 19,00 RM per kg Berlin, den 22. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 229 (VOBl. Bln. 1946, S. 229) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 229 (VOBl. Bln. 1946, S. 229)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die.

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