Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 226

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 226 (VOBl. Bln. 1946, S. 226); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 27. 12. Juli 1946 226 Beschluß Auf Antrag der Frau Erika Bernecker, geb. Lindemann, ln Berlin-Charlottenburg, Krumme Str. 93, wird der verschollene Sattler Kurt Bernecker, geboren am 15. August 1909 in Berlin-Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Charlottenburg, Wilmers-dorfer Str. 113/114, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 20. August 1942 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenburg, den 25. Juni 1946. Amtsgericht Az. 14 II. 39/46 Aufgebote 14 F 43/46 Die Frau Irmgard Nieroann in Berlin-Charlottenburg 9, Eichenallee 11, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Küster in Berlin-Charlottenburg, Westendallee 64, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die in Abt. III unter Nr. 7 des Grundbuchs der Stadt Charlottenburg Band 35 Blatt Nr. 1669 eingetragene Hypothek von 25 000, GM/RM für Viktoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungsaktiengesellschaft in Berlin SW 68, übergegangen auf die Antragstellerin infolge Befriedigung der Gläubigerin beantragt. 14 F 50/46 Der Angestellte Helmuth Lilienlhal aus Berlin-Charlottenburg, Wernigeroder Str. 15, hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Sparkassenbuches der Sparkasse des Kreises Teltow Nr. 29/2480 über 643,83 RM beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordext, spätestens in dem auf den 5. Januar 1947, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin-Charlottenburg, den 25. Juni 1946. Amtsgericht Aufgebote Die nachstehend aufgeführten Antragsteller haben beantragt, die aufgeführten Verschollenen für tot zu erklären: Aktenzeichen: 1411. 103/46, Antragsteller: Lieferbote Josef Balzerek, Berlin-Wilmersdorf, Wexstr. 43, Verschollene: seine Ehefrau Anna Balzerek geb. Thorenz, geboren am 6. Januar 1891 in Pannwitz, Kreis Trebnitz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Wexstr. 43; Aktenzeichen: 1411. 138/46, Antragsteller: Frl. Elisabeth Vogelgesang, Berlin-Wilmersdorf, Rudolstädter Straße 116, Verschollener: Handelsvertreter Max Vogelgesang, geboren am 3. November 1901 in Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Seesener Straße 68; Aktenzeichen: 1411. 153/46, Antragsteller: Frau Gertrud Ko-mander geb. Stein, Berlin-Halensee, Joachira-Friedrich-Straße 29, Verschollener: ihr Ehemann, der Bäckermeister und Soldat Paul Komander, geboren am 11. Juni 1913 in Pawlowitz, Kreis Pleß, zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Joachim-Friedrich-Straße 29. Die bezeichnten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. September 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen Aufgebote 14 F. 57/46. Die Charlotte Häberle geb. Waldschmidt in Spangenberg, früher Cottbus, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin-Wilmersdorf Band 127 Blatt 3810 Abt. III unter Nr. 10 für sie eingetragene Hypothek von 118 000 RM, mit 6% jährlich seit 1. August 1940 verzinslich, beantragt. 14 F. 52/46. Die Firma Hardt & Co., Bankgeschäft in Berlin-Dahlem, Helfferichstr. 12, hat das Aufgebot der Mäntel für 5000, RM 4 % Deutsche Landesrentenbank Rentenschuldverschreibungen, Serie 1, Buchstabe Nummer Betrag RM B 46 525 1000 B 46 526 1000 B 46 527 1000 C 17 690 500 C 17 691 500 C 17 692 500 D 10 389 200 D 10 390 200 E 10 390 200 beantrag Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Januar 1947, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin-Charlottenburg, den 26. Juni 1946. Amtsgericht Aufgebot Auf Antrag der Frau Martha Schulze soll ihr verschollener Ehemann Georg Schulze, zuletzt wohnhaft Berlin-Pankow, Berliner Straße 122, für tot erklärt werden. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 18. September 1946, 12 Uhr, bei dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Pankow, den 22. Juni 1946. Amtsgericht Pankow Az. 4 II 22/46 Beschluß Der Postschaffner Gustav Karl Hauer wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 7 Juli 1945 festgestellt. Berlin, den 19. Juni 1946. Amtsgericht Berlin-Tiergarten Az. 3 II 54/46 Aufgebot Der Regisseur Hans-Georg Busch, Berlin-Schlachtensee, Kaiserstuhlstraße 22/24, hat beantragt, seine verschollene Ehefrau Ingeborg Busch, geb. Christensen, geb. am 14. März 1920 in Breslau, zuletzt wohnhaft Berlin-Schlachtensee, Kaiserstuhlstraße 22/24, für tot zu erklären. Die Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 19. September 1946, vormittags 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen geben können, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Zehlendorf, den 17. Juni 1946. Amtsgericht Az. 5 II 11/46 Berlin-Charlottenburg, den 26. Juni 1946. Amtsgericht (j?) a n #42. Mag:stidUtdruckerai, Berlin N 4, Linienstraße 139/140 Z 441. 6. 7. 4.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Willens zur Wiedergutmachung. Wie bei jeder Werbung kommen auch bei der Überwerbung mehrere Motive, wenn auch unterschiedlichen Grades, zum Tragen.

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