Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 225

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 225 (VOBl. Bln. 1946, S. 225); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 27. 12. Juli 1946 225 Justizbehörden Beschluß Auf Antrag des Kaufmanns Horst Bukatz in Berlin-Char-lottenburg, Fritschestraße 66, wird die verschollene Ehefrau Gerda Bukatz geh. Barkow, geboren am 16. April 1924 in Neu-Döberitz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Fritschestraße 66, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 3. März 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Berlin-Charlottenhurg, den 5. Juni 1946. Amtsgericht Az. 14II 34/46 Aufgebote Die nachstehend aufgeführten Antragsteller haben beantragt, die aufgeführten Verschollenen für tot zu erklären: Aktenzeichen: 1411. 92/46, Antragsteller: Frau Adele Zimmermann geh. Littauer, Berlin W 50, Prager Straße 26, Verschollene: Frau Cilly Littauer geb. Bernstein, geboren am 18. Oktober 1867 in Gnesen, zuletzt wohnhaft in Berlin W 50, Prager Straße 26: Aktenzeichen: 14II. 122/46, Antragsteller: Frau Adele Bernhardt geb. Klinck, Berlin-Wilmersdorf, Konstanzer Straße 92, vertreten durch Rechtsanwalt Spengler, Berlin-Steglitz, Schloßstr. 29, Verschollener: ihr Ehemann Generaldirektor i. R. Friedrich Bernhardt, geboren am 26. September 1878 in St. Ingbert, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Zähringerstr. 17; Aktenzeichen: 14II. 134/46, Antragsteller: Frau Margarete Höhne geh. Hoffmann, Berlin-Charlottenburg, Leibnizstr. 64, Verschollener: ihr Ehemann Gasthausangestellter Paul Höhne, geboren am 12. Februar 1905 zu Riesnitz, Kreis Krossen, zuletzt wohnhaft ii Charlottenburg, Leibnizstr. 70. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. August 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vemfögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstennine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 14. Juni 1946. Amtsgericht Aufgebot Die Frau Ingeuurg Unger geb. Hartwig in Obermeitingen 11, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fuehrer in Erlangen, Fried-richstr. 13, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Feldwebel Georg Unger, geboren am 3. Juli 1914 in Tarno-witz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Pestalozzi-str. 105, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. August 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu mathen. Berlin-Charlottenburg, den 18. Juni 1946. Amtsgericht Az 14 11 79'46 Aufgebote Die nachstehend aufgeführten Antragsteller haben beantragt, die aufgeführten Verschollenen für tot zu erklären: Aktenzeichen: 14 IL 8/46, Antragsteller: Frau Esther-Edith Schwartze, geb. Simon, Berlin O 17, Lange Str. 56, Verschollene: 1. Kaufmann Karl Engel, geb. am 2. Juni 1870 in Schönlanke (Grenzmark}, 2. Ehefrau Martha Engel, geb. Dalimann, geb. am 2. November 1879 in Rügenwalde (Pommern), beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Niebuhrstr. 67; Aktenzeichen: 14 II. 25/46, Antragsteller: Musiker Hans Jacoby, Berlin O 17, Fruchtstr. 69, Verschollene: Witwe Margarete Rosenfeld, geb Jacoby, geboren am 14. Februar 1881 in Benneckensiein, Harz, zuletzt wohnhaft in. Charlottenburg, Leibnizstr. 4; Aktenzeichen: 14 II. 81/46, Antragsteller: Ingenieur, jetzt Hauspolizist Kurt Fuhrmann, Berlin NW 87, Hallerstr. 27, Verschollener seine Ehefrau Erika Fuhrmann, geb. Girke, geboren am 17. März 1915 in Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Hallerstr. 27; Aktenzeichen: 14 II. 101/46, Antragsteller: Frau Edith Mar-wilsky, geb. Lefebre, in Berlin-Halensee, Hektorstr. 3, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Danckert in Berlin-Halensee, Hektorstr. 2, Verschollene: 1. Arthur Lefebre, geb. am 17. Januar 1899 in Berlin, 2. Kurt Lefebre, geb. 24. März 1901 in Charlottenburg, 3. Gertrud Lefebre, geb. Frankenstein, geb. am 2)0 Juni 1875 in Berlin, . alle zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Hektorstr. 3: Aktenzeichen: 14 il. 125/46, Antragsteller: Landrichter Albert Levi in Offenburg (Baden), vertreten durch den vereidigten Buchprüfer Eugen Ommelmann in Charlottenburg, Rönne-straße 10, Verschollene: Witwe Emmy Levi, geb. Bikard, geb. am 3. August 1861 in Schleißheim bei München, zuletzt wohnhaft in ChaTlottenbuTg, Meinekestr. 26; Aktenzeichen: 14 II. 126/46, Antragsteller: 1. Frau Margarete Büttner, geh. Büttner, in Berlin-Friedenau, Begasstr. 7, 2. Frau Irene Wolf, geb. Vogt, Berlin SW 11, Stresemann-straße 66, Verschollener: Alfred Fleischer, geb. am 6. Oktober 1874 in Leipzig, zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Seesener - Straße 30; Aktenzeichen: 14 II. 131/46, Antragstellerin: Frau Gerda Wolscht, geb. Scheufelein, in Wiesbaden-Eigenheim, Ein-traehtsr. 11, Verschollener: ihr Ehemann, der Arbeitsführer Theodor Wolscht, geb. am 23. September 1901 in Frankfurt a. M., zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Cicerostr. 59; Aktenzeichen: 14 II. 139/46, Antragstellerin: Frau Anna Ull-mann, geb. Äscherl, in Berlin-Wilmersdorf, Kurfürstendamm 154a, Verschollener: ihr Ehemann, der Oberbuchhalter Friedrich Julius Ullmann, geboren am 21. Januar 1904 in Kolleschwitz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Kurfürstendamm 154a. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 3. September 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der- Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 18./19./20. Juni 1946. Amtsgericht;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 225 (VOBl. Bln. 1946, S. 225) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 225 (VOBl. Bln. 1946, S. 225)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes und der spezifischen Regelungen der Einzelbefugnis zu überprüfen und die Entscheidung sachlich zu begründen ist und damit der weiteren Überprüfung durch das Gericht standhält. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Zusammenarbeit mit den ihnen übergebenen und entsprechend den Grundsätzen unter Ziffern dieser Richtlinie und den ihnen dazu erteilten Vorgaben übertragenen Rechten und Pflichten.

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