Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 221

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 221 (VOBl. Bln. 1946, S. 221); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 27. 12. Juli 1946 I. Die Geschäftsleitung vertritt die Stadt Berlin im Bereich des Eigenbetriebes Dritten gegenüber. Es sind ein „erster ordentlicher" Direktor, zwei ordentliche Direktoren und ein Prokurist bestellt. Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt durch den ersten ordentlichen Direktor. Die ordentlichen Direktoren vertreten den Eigenbetrieb in ihren zuständigen Arbeitsbereichen. Zu einer verpflichtenden Erklärung des Eigenbetriebes ist schriftliche Form und die Unterzeichnung durch zwei Vertretungsberechtigte erforderlich. Zum ersten ordentlichen Direktor ist Herr Gerhard S c h 1 e g e.1, als ordentliche Direktoren die Herren Hans P1 a t und Willi Hesse, als Prokurist Herr Arthur Franz bestellt worden. Sämtliche Bestellungen gelten mit Wirkung vom 1. April 1946 ab. II. Für Geschäfte der laufenden Verwaltung von geldlich nicht erheblicher Bedeutung sind nachstehend aufgeführte Herren zur Einzelvertretung des Eigenbetriebes ermächtigt: RM 1. Martin von Gerdtell-Kluck als Leiter der Abteilung „Einkaufszentrale der Versorgungsbetriebe" zut Wahrnehmung der in dieser Abteilung üblichen Geschäfte bis zur Höhe von . 5000, 2. Karl Brederlow als Leiter der Abteilung „Finanzen" zur Wahrnehmung der in dieser Abteilung üblichen Geschäfte bis zur Höhe von 5000, 3. Gustav Ignatius als Leiter der Abteilung „Hauptkasse" zur Entgegennahme und Quittungsleistung für Beträge bis zur Höhe von 1000, Berlin, den 3. Juli 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt. Städt. Energie- und Versorgungsbetriebe J i r a k Fin an z w e s e n Im Juli 1946 fällig werdende Gemeindeabgaben Im Monat Juli 1946 sind an die Stadtsteuerkassen oder (sofern laut besonderer Bekanntmachung das Finanzamt und Steueramt des Verwaltungsbezirks vereinigt ist) an die zuständige B e z i r k s f i n a n z k a-s s e zu zahlen: a) Hundesteuer: Bis zum 5. Juli 1946 ist die Hundesteuer für den Monat Juli 1946 zu entrichten. b) Getränkesteuer: Die für den- Monat Juni 1946 aufgelaufene Getränkesteuer ist unter Einreichung einer Steuererklärung bis zum 10. Juli 1946 mit 20 % des Entgelts zu zahlen. c) Gewerbliche Abgaben: Bis zum 20. Juli 1946 ist die Loh ns ummensteuer für April/Juni 1946 auf Grund der vom Magistrat beschlossenen und nunmehr von der Alliierten Kommandantur Berlin genehmigten Verordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer im Rechnungsjahr 1946 mit 2 % der in diesem Vierteljahr gezahlten Lohnsumme (Bruttogehälter, -löhne usw.) ohne Abgabe einer Vierteljahressteuererklärung zu entrichten. d) Vergnügungssteuer: Die Vergnügungssteuer ist an dem auf die jeweilige Veranstaltung folgenden Werktage bzw. an den jeweils vereinbarten Abrechnungs- und Zahlungsterminen abzurechnen und zu entrichten. e) Säumniszuschlag: Von nicht rechtzeitig gezahlten Beträgen wird ein einmaliger Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des Steuerrtick-standes erhoben. f) Zahlungen: Zahlungen außerhalb der zuständigen Stadtsteuerkasse oder der zuständigen Bezirksfinanzkasse können rechtsgültig nur an die mit beglaubigtem Lichtbildausweis versehenen städtischen Vollstreckungsbeauftragten geleistet werden, wenn diese einen Pfändungsbefehl oder eine besondere Ermächtigung zur Einziehung des Rückstandes vorlegen. Die Vollstreckungsbeauftragten quittieren über die Zahlung stets mittels Quittung auf ihrem Durchschreibeblock, niemals auf anderen . Schriftstücken. Einzahlungen und Überweisungen durch die Post oder Bank, die erwünscht sind, werden hiervon nicht berührt. g) Mahnung: Es wird darauf "hingewiesen, daß wegen deT Abgaben zu a) bis d) keine schriftlichen Einzelmah-n um gen ergehen. Es wird vielmehr in der Mitte eines jeden Monats durch Säulenanschlag öffentlich gemahnt. h) Pünktliche Steuerzahlung: Pünktliche Steuerzahlung ist schon im eigenen Interesse zur Vermeidung des Säumniszuschlags und der unmittelbar nach deT Mahnung einsetzenden Zwangsvollstreckung, durch die weitere Gebühren entstehen, erforderlich. Berlin, den 24. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung i. V.: Dr. Haas GSteu IX 2 9710/20 Bekanntmachung über -Steuerabzüge vom Kapitalertrag und von Aufsichtsratsvergütungen Durch das Gesetz Nr. 12 des Kontrollrats vom 11. Februar 1946, dessen Steuersätze ab 1. Januar 1946 Anwendung finden, sind wesentliche Änderungen bei den Steuerabzügen vom Kapitalertrag und von Aufsichtsratsvergütungen eingetreten. I. Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitaler t r a g-s s teuer). 1. Der Steuersatz ist von bisher 15 % auf 25 % des Kapitalertrages erhöht worden. Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer zugunsten des Gläubigers, so beträgt der Steuerabzug 33,33 % oder ein Drittel dos tatsächlich ausgezahlten (vollen) Kapitalertrages. 2. Die Kapitalertragsteuerpflicht besteht nunmehr für folgende Gruppen von Kapitalerträgen: a) Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien (Vorzugsaktien), Kuxen, Genutzscheinen und Anteil an allen juristischen Personen des privaten Rechtes; b) Einkünfte aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter; c) Zinsen aus Hypotheken (Grundschulden, Renten aus Rentenschulden), Schuldverschreibungen und sonstigen Darlehen aller Aktien- oder anderen Gesellschaften, Regierungen, Körperschaften oder öffentlichen Verwaltungsstellen (mit Einschluß des Reiches, der Provinzen, der Länder, der Regierungsbezirke, der Kreise und der Gemeinden). Die Zinsen aus Kontokorrenten und kurzfristigen Bankvorschüssen fallen nicht unter diese Bestimmung; d) Von den Banken, Post- und sonstigen Sparkassen bezahlte oder gutgeschriebene Zinsen, wenn der Gesamtbetrag jährlich 250, RM oder im Fall einer kürzeren Z§itdauer einen verhältnismäßig herabgesetzten Betrag übersteigt.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 221 (VOBl. Bln. 1946, S. 221) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 221 (VOBl. Bln. 1946, S. 221)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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