Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220 (VOBl. Bln. 1946, S. 220); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 27. 12 Juli 1946 DL AmtÜehe Bekanntmachungen Magistrat Städte Energie- und' V e r so rg li n q s- betriebe Vertretung der Eigenbetriebe, die der Abteilung Städtische Energie- und Versorgungsbetriehe unterstehen 1. Vertretung des Eigenbetiiebes Berliner Gaswerke In Verfolg von Änderungen in der Geschäftsleitung der Berliner Gaswerke sind Veränderungen in bezug- auf die Vertretungsbefugnisse eingetreten. Für die Vertretung des Eigenbetriebs gelten demzufolge nunmehr unter Aufhebung der früher ira Amtsblatt der Stadt Berlin bekanntqeqebenpn Regelungen die fronenden Vorschriften: I. Die Geschäftsleitung vertritt die Stadt Berlin im Bereich des Eigenbetriebes Dritten gegenüber. Es sind zwei ordentliche, ein stellvertretender Werkleiter und ein Prokurist bestellt, ferner zwei Handelsbevollmächtigte für den Bereich des Scheckverkehrs. Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt gemeinschaftlich durch je zwei Werkleiter oder durch einen Werkleiter und den Prokuristen Für eine verpflichtende Erklärung des Eigenbetriebes sind schriftliche Form und die Unterzeichnung durch zwei Werkleiter oder einen Werkleiter und den Prokuristen erforderlich. Tm Bereich des Scheckverkehrs genügt die Unterzeichnung durch einen Werkleiter und einen Handlungsbevollmächtigten oder den Prokuristen und einen Handlungsbevollmächtigten. Zu ordentlichen Werkleitern mit der Dienstbezeichnung Direktor sind bestellt die Herren: Franz Paremski und Dr.-Ing. Herbert Bausch. Zum stellvertretenden Werkleiter mit der Dienstbezeichnung „stellvertretender Direktor" ist bestellt: Paul Neidhart. Zum Prokuristen ist bestellt: z. Z. Willy Jödicke. Zu Handlungsbevollmächtigten sind bestellt die Herren: Georg Rieske und Otto S-ch all er. Die Bestellungen gelten mit Wirkung vom 1. A'ugust 1945 ab. II. Zur Vornahme von Geschäften der Verwaltung von geldlich nicht erheblicher Bedeutung sind gemäß § 8 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Berliner Gaswerke die folgenden Herren im Rahmen des von ihnen geleiteten Gaswerks oder der von ihnen geleiteten Abteilung ermächtigt: In ihrer Eigenschaft als Betriebsleiter der einzelnen Gaswerke bis zur Hohe von 1000, 1. Mann für das Werk Danziger Straße, 2. F u n c k für das Werk Tegel einschließlich Ammoniak- und Schwefelsäurefabrik, 3. z. Z. W u r b s für das Werk Charlottenburg, 4. Dr. F u n c k für das Werk Neukölln, 5. z. Z. J u n g für das Werk Lichtenberg, 6. S c h o r c h für das Werk Mariendorf. B. G a s Verteilung 7. Loienz als Leitei der Abteilung Run,, und öffentliche Beteuchtuny bis zui Höhe von 1000, 8. Wein e r t als Leiter der Abteilung Installation bis zur Höhe von . . . 1000, C. Technische Abteilungen 9. F u n k e als Leiter de: Zentralwerkstätten und des Kraftfahr Wesens bis zur Höhe von . 500, 10. z. Z. van Hove als Leiter der Abteilung Gasverkauf (einschließlich Hochdruckgas) bis zur Höhe von 500, 11. Ibsch als Leiter der Abteilung Schweißüberwachung und Röntgenstelle bis zur Höhe von 200, 12. Simons als Leiter der Abteilung Maschinenbau bis zur Höhe von 1000, 13. G r o n w a 1 d t als Leiter der Elektroabteilung k bis zur Höhe von 1000, 14. Dr. Witt als Leiter der Chemo-Techniscben Abteilung bis zur Höhe von 200, 15. Schrapel als Leiter der Abteilung Hoch- und Tiefbau bis zur Höhe von 1000, 16. Keßler als Leiter der Abteilung Tiefbau bis zur Höhe von 1000, D. Kaufmännische Abteilungen 17. Riese als Leiter der Abteilung Geldeinziehung bis zur Höhe von 100, 18. Hahn als Leiter der Abteilung Einkauf bis zur Höhe von 5000, 2. Vertretung des Eigenbetriebes Berliner. Wasserwerke Für die Vertretung des Eigenbetriebes gelten unter Aufhebung der früher getroffenen Regelungen die folgenden Vorschriften: Die Werkleitung vertritt die Stadt Berlin im Bereich des Eigenbetriebes Dritten gegenüber. Es sind zwei ordentliche und zwei stellvertretende Werkleiter bestellt. Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt gemeinschaftlich von den beiden ordentlichen Werkleitern oder von einem oidentlichen Werkleiter und. einem stellvertretenden Werkleiter. Für eine verpflichtende Erklärung des Eigenbetiiebes ist schriftliche Form und die Unterzeichnung durch zwei Vertretungsberechtigte erforderlich. Zu ordentlichen Werkleitern sind, bestellt die Herren Erster kaufmännischer Direktor Albert U t e r , Erster technischer Direktor Wilhelm S t e p p 1 e r. Als stellvertretende technische Werkleiter mit der Dienstbezeichnung „Betriebsdirektor" sind bestellt die Herren Diplom-Ingenieur Max Derr, Diplom-Ingenieur Hans W i t z g a 11. Sämtliche Bestellungen gelten mit Wirkung vom 1. August 1945 ab. 3. Vertretung des Eigenbetriebes „Behala" Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe Durch die Ablösung der bei der „Behala" bis zum Zusammenbruch im Amt gewesenen Geschäftsleitung sind Veränderungen bezüglich der. Vertretungsbefugnisse erfolgt. Entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der bestehenden Betriebssatzung gilt jetzt folgende Regelung:;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220 (VOBl. Bln. 1946, S. 220) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220 (VOBl. Bln. 1946, S. 220)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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