Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220 (VOBl. Bln. 1946, S. 220); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 27. 12 Juli 1946 DL AmtÜehe Bekanntmachungen Magistrat Städte Energie- und' V e r so rg li n q s- betriebe Vertretung der Eigenbetriebe, die der Abteilung Städtische Energie- und Versorgungsbetriehe unterstehen 1. Vertretung des Eigenbetiiebes Berliner Gaswerke In Verfolg von Änderungen in der Geschäftsleitung der Berliner Gaswerke sind Veränderungen in bezug- auf die Vertretungsbefugnisse eingetreten. Für die Vertretung des Eigenbetriebs gelten demzufolge nunmehr unter Aufhebung der früher ira Amtsblatt der Stadt Berlin bekanntqeqebenpn Regelungen die fronenden Vorschriften: I. Die Geschäftsleitung vertritt die Stadt Berlin im Bereich des Eigenbetriebes Dritten gegenüber. Es sind zwei ordentliche, ein stellvertretender Werkleiter und ein Prokurist bestellt, ferner zwei Handelsbevollmächtigte für den Bereich des Scheckverkehrs. Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt gemeinschaftlich durch je zwei Werkleiter oder durch einen Werkleiter und den Prokuristen Für eine verpflichtende Erklärung des Eigenbetriebes sind schriftliche Form und die Unterzeichnung durch zwei Werkleiter oder einen Werkleiter und den Prokuristen erforderlich. Tm Bereich des Scheckverkehrs genügt die Unterzeichnung durch einen Werkleiter und einen Handlungsbevollmächtigten oder den Prokuristen und einen Handlungsbevollmächtigten. Zu ordentlichen Werkleitern mit der Dienstbezeichnung Direktor sind bestellt die Herren: Franz Paremski und Dr.-Ing. Herbert Bausch. Zum stellvertretenden Werkleiter mit der Dienstbezeichnung „stellvertretender Direktor" ist bestellt: Paul Neidhart. Zum Prokuristen ist bestellt: z. Z. Willy Jödicke. Zu Handlungsbevollmächtigten sind bestellt die Herren: Georg Rieske und Otto S-ch all er. Die Bestellungen gelten mit Wirkung vom 1. A'ugust 1945 ab. II. Zur Vornahme von Geschäften der Verwaltung von geldlich nicht erheblicher Bedeutung sind gemäß § 8 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Berliner Gaswerke die folgenden Herren im Rahmen des von ihnen geleiteten Gaswerks oder der von ihnen geleiteten Abteilung ermächtigt: In ihrer Eigenschaft als Betriebsleiter der einzelnen Gaswerke bis zur Hohe von 1000, 1. Mann für das Werk Danziger Straße, 2. F u n c k für das Werk Tegel einschließlich Ammoniak- und Schwefelsäurefabrik, 3. z. Z. W u r b s für das Werk Charlottenburg, 4. Dr. F u n c k für das Werk Neukölln, 5. z. Z. J u n g für das Werk Lichtenberg, 6. S c h o r c h für das Werk Mariendorf. B. G a s Verteilung 7. Loienz als Leitei der Abteilung Run,, und öffentliche Beteuchtuny bis zui Höhe von 1000, 8. Wein e r t als Leiter der Abteilung Installation bis zur Höhe von . . . 1000, C. Technische Abteilungen 9. F u n k e als Leiter de: Zentralwerkstätten und des Kraftfahr Wesens bis zur Höhe von . 500, 10. z. Z. van Hove als Leiter der Abteilung Gasverkauf (einschließlich Hochdruckgas) bis zur Höhe von 500, 11. Ibsch als Leiter der Abteilung Schweißüberwachung und Röntgenstelle bis zur Höhe von 200, 12. Simons als Leiter der Abteilung Maschinenbau bis zur Höhe von 1000, 13. G r o n w a 1 d t als Leiter der Elektroabteilung k bis zur Höhe von 1000, 14. Dr. Witt als Leiter der Chemo-Techniscben Abteilung bis zur Höhe von 200, 15. Schrapel als Leiter der Abteilung Hoch- und Tiefbau bis zur Höhe von 1000, 16. Keßler als Leiter der Abteilung Tiefbau bis zur Höhe von 1000, D. Kaufmännische Abteilungen 17. Riese als Leiter der Abteilung Geldeinziehung bis zur Höhe von 100, 18. Hahn als Leiter der Abteilung Einkauf bis zur Höhe von 5000, 2. Vertretung des Eigenbetriebes Berliner. Wasserwerke Für die Vertretung des Eigenbetriebes gelten unter Aufhebung der früher getroffenen Regelungen die folgenden Vorschriften: Die Werkleitung vertritt die Stadt Berlin im Bereich des Eigenbetriebes Dritten gegenüber. Es sind zwei ordentliche und zwei stellvertretende Werkleiter bestellt. Die Vertretung des Eigenbetriebes erfolgt gemeinschaftlich von den beiden ordentlichen Werkleitern oder von einem oidentlichen Werkleiter und. einem stellvertretenden Werkleiter. Für eine verpflichtende Erklärung des Eigenbetiiebes ist schriftliche Form und die Unterzeichnung durch zwei Vertretungsberechtigte erforderlich. Zu ordentlichen Werkleitern sind, bestellt die Herren Erster kaufmännischer Direktor Albert U t e r , Erster technischer Direktor Wilhelm S t e p p 1 e r. Als stellvertretende technische Werkleiter mit der Dienstbezeichnung „Betriebsdirektor" sind bestellt die Herren Diplom-Ingenieur Max Derr, Diplom-Ingenieur Hans W i t z g a 11. Sämtliche Bestellungen gelten mit Wirkung vom 1. August 1945 ab. 3. Vertretung des Eigenbetriebes „Behala" Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe Durch die Ablösung der bei der „Behala" bis zum Zusammenbruch im Amt gewesenen Geschäftsleitung sind Veränderungen bezüglich der. Vertretungsbefugnisse erfolgt. Entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der bestehenden Betriebssatzung gilt jetzt folgende Regelung:;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220 (VOBl. Bln. 1946, S. 220) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 220 (VOBl. Bln. 1946, S. 220)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet.

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