Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 22

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 22 (VOBl. Bln. 1946, S. 22); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4. 28. Jannar 1946 werbstätige erhalten ihre Lebensmittelkarten auf Grund dieser Bescheinigungen. Wer eine solche Bescheinigung nicht in Händen hat, verliert das Recht, Lebensmittelkarten zu erhalten. Registrierung der Arbeitslosen 5. Alle Arbeitslosen im arbeitsfähigen Alter und alle’ Arbeitsuchenden müssen sich bei den Arbeitsämtern zwecks Registrierung melden. Arbeitslose, die nachweisen können, daß sie sich in der Zeit nach dem 8. Mai 1945 gemeldet haben, brauchen sich nicht erneut zu melden, falls sie nicht vom Arbeitsamt hierzu aufgefordert werden. 6. Die Registrierung der unter Ziff. 5 bezeichneten Personen erfolgt bei den Arbeitsämtern auf Grund der Vorlage von zweckdienlichen Unterlagen, aus denen Beruf, besondere Befähigungen, Alter, gegenwärtiger Wohnsitz und andere erforderliche Einzelheiten ersichtlich sind. 7. Alle Arbeitslosen, die beim Arbeitsamt registriert sind, erhalten Registrierungsausweise. Arbeitslose müssen diesen Ausweis in regelmäßigen Zeitabständen zu einem vom Arbeitsamt festgelegten Zeitpunkt diesem zur Abstempelung vorlegen. 8. Wird einem Arbeitslosen Arbeit zugewiesen, so wird sein Registrierungsausweis vom Arbeitsamt einbehalten und ihm statt dessen die unter Ziff. 4 vorgesehene Bescheinigung ausgehändigt. 9. Arbeitslose erhalten ihre Lebensmittelkarten gegen Vorlage ihrer Registrierungsausweise. Arbeitslose, die es versäumen, sich zwecks Registrierung zu melden, verlieren das Recht, Lebensmittelkarten zu erhalten. Registrierung von arbeitsunfähigen und arbeitsbefreiten Personen 10. Alle Personen innerhalb der unter Ziff. 1 festgelegten Altersgrenzen, die infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen arbeitsunfähig sind, müssen entweder persönlich oder durch einen Vertreter dem Arbeitsamt zweckdienliche Unterlagen vorlegen, die ihre' Arbeitsunfähigkeit beweisen. Diese Unterlagen werden von den Arbeitsämtern einbehalten. 11. Die Feststellung, daß jemand zeitweilig oder dauernd arbeitsunfähig ist, kann nur von einem offiziell eingesetzten Arzt getroffen werden. Auf Anordnung des Arbeitsamtes wird die endgültige Entscheidung hierüber von einer Ärztekommission gefällt. 12. Alle arbeitsfähigen Personen innerhalb der unter Ziff. 1 festgelegten Altersgrenzen, wie zum Beispiel Studenten der Universitäten und andere Schüler usw., die aus nicht in ihrer Macht stehenden Gründen ohne Arbeit sind, müssen sich trotzdem bei den Arbeitsämtern zwecks Registrierung melden und zweckdienliche Unterlagen vorlegen, aus denen ihr Recht auf Arbeitsbefreiung hervorgeht. 13. Allen unter Ziff. 10 und 12 bezeichneten Personen wird gegen Vorlage von zweckdienlichen Urkunden vom Arbeitsamt ein Arbeitsbefreiungszeugnis ausgestellt. 14. Gegen Vorlage des vom Arbeitsamt bewilligten Arbeitsbefreiungszeugnisses erhalten die in Ziff. 10 und 12 bezeichneten Personen ihre Lebensmittelkarten. Unterbringung von Arbeitslosen in Arbeit 15. Die Unterbringung von Arbeitslosen in Arbeit wird vom Arbeitsamt nach Maßgabe vorliegender Anträge von Arbeitgebern vorgenommen. 16. Jeder Arbeitgeber, der Arbeitskräfte benötigt, muß sich ausschließlich an das zuständige Arbeitsamt wenden. Die Beschäftigung von Arbeitslosen oder der Wechsel des Arbeitsplatzes ist verboten, wenn dies nicht 'über das Arbeitsamt geschieht. 17. Arbeitgeber müssen dem Arbeitsamt alle Ent-I lassungen am gleichen Tage, an welchem sie stattfinden, mitteilen; hiervon ausgenommen sind Massenentlassun-: gen, von welchen der Arbeitgeber dem Arbeitsamt im s voraus Mitteilung machen muß, damit dieses die ent-■ lassenen Arbeiter anderweitig unterbringen kann. 18. Wenn notwendig, ist das Arbeitsamt ermächtigt, Personen durch Zwangsanordnungen in Arbeitsplätze einzuweisen. 19. Arbeitslose, die aus eigener Initiative Beschäftigung finden, oder Arbeitskräfte, die ohne Erlaubnis des Arbeitsamtes ihren Arbeitsplatz wechseln, und alle Personen, die Arbeitszwangsanordnungen nicht Folge leisten, haben die in diesem Befehl vorgesehenen Strafen und den Verlust des Rechts auf Lebensmittelkarten zu gewärtigen. 20. Wer einer Bestimmung dieses Befehls zuwiderhandelt oder nicht nachkommt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem deutschen Gericht oder einem Gericht der Militärregierung aus und wird, wenn für schuldig befunden, wie folgt bestraft: a) Die Arbeitgeber mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 RM und mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer dieser Strafen, b) alle anderen Personen mit einer Geldstrafe bis zu 1000 RM und Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen, Dieser Befehl tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, 17. Januar 1946. Generalleutnant B. H. Robertson Generalleutnant L. Koeltz Armeegeneral W. D. Sokolowskij Generalleutnant Lucius D C 1 a y I II. Bekanntmachungen des Magistrats Ernährung Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie Die Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie durch private Beschaffung von Lebensmitteln über Großhändler, Kleinhändler und Privatpersonen ist nicht gestattet. Das Verbot will verhindern, daß der Verbraucher durch Hergabe von Lebensmitteln verschie- dener Art insofern benachteiligt wird, als das Endprodukt nicht den Gehalt an Nährwerten hat, als es auf Grund der abgelieferten Rohstoffe haben müsse. In vielen Fällen entsprechen auch die Fabrikationsstätten, die derartige Aufträge durchführen, nicht den Ansprüchen, die man in Bezug auf Sauberkeit, Hygiene usw. gerade bei der Lebensmittelproduktion stellen muß.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 22 (VOBl. Bln. 1946, S. 22) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 22 (VOBl. Bln. 1946, S. 22)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung ira Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Personenzusaramen-schlüessn unter dem Deckmantel der Ergebnisse des zur Durchsetzung konterrevolutionärer Ziele zu leisten.

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