Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 214

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 214 (VOBl. Bln. 1946, S. 214); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 27. 12. Juli 1946 214 erforderliche Hilfe zu leisten sowie die Kosten der Spritzmittel und der Hilfskräfte zu erstatten. Die Höhe der zu erstattenden Kosten wird durch das Bezirksamt festgesetzt. (3) Kartoffelkraut, das bespritzt oder bestäubt worden ist (Abs. 1) darf nicht als Streu für Vieh oder für Futterzwecke verwendet werden. (4) Zum Schutze der Bienen macht der Bezirksbürgermeister den nach Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt der Bespritzung oder Bestäubung in der ortsüblichen Weise bekannt. § 4 Die Bezirksbürgermeister können anordnen, daß auf bestimmten Grundstücken Fangflächen auf Kosten der Nutzungsberechtigten angelegt werden. § 5 Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vorschriften erläßt der Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Ernährung, im Einvernehmen mit der Abteilung für Bau- und Wohnungswesen (Hauptamt für Grünplanung). § 6 Wer den Vorschriften dieser Verordnung und den zu ihrer Durchführung zu erlassenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird bei vorsätzlicher Begehung mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen, bei fahrlässiger Begehung mit Geldstrafe bis zu 150, RM und mit Haft oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 7 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Verordnungsblatt der Stadt Berlin in Kraft. Berlin, den 27. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Volksbildung Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des Religionsunterrichtes in Berlin Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin hat durch Befehl vom 20. Juni 1946 Ref. Nr. BK/O (46) 273 in den Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des Religionsunterrichts eine Änderung vorgenommen, und zwar wurden in Absatz 3 dieser Durchführungsbestimmungen die Worte „ordentlichen Unterricht” durch „obligatorischen Unterricht" ersetzt. Nachstehend wird der Wortlaut des Absatzes 3 der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des Religionsunterrichts in Berlin in der endgültigen Fassung noch einmal abgedruckt: „Grundsätzlich ist den Kirchengemeinden die Möglichkeit zu geben, zwei Stunden in der Woche Religionsunterricht zu erteilen. Diese Stunden sind normale Schulunterrichtsstunden, jedoch nur für die Kinder, deren Eltern den Wunsch äußern, daß ihren Kindern religiöser Unterricht erteilt werden soll. Die Kinder, deren Eltern solche Teilnahme an dem Religionsunterricht nicht wünschen, dürfen zur Teilnahme nicht beeinflußt werden. Während der Religionsstunden haben die Schüler frei, die nicht daran teilnehmen; die Schule kann sie aber durch zusätzlichen Unterricht auf anderen Gebieten beschäftigen. Falls der Unterrichtsplan aus Raummangel verkürzt wird, hat eine entsprechende Verkürzung des Religionsunterrichts zu erfolgen. Die Schulämter haben mit den Kirchengemeinschaften solche Vereinbarungen zu treffen, daß der Religionsunterricht unmittelbar vor oder im Anschluß an den obligatorischen Unterricht erteilt werden kann. Wo sich Schwierigkeiten ergeben, entscheidet das Hauptschulamt unter Hinzuziehung des zuständigen Kirchenbeirates beim Magistrat der Stadt Berlin.” Berlin, den 28. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Winzer Preisamt Höchtspreise für Schuhreparaturen Auf Grund der Anordnung über die Errichtung eines Preisamtes beim Magistrat der Stadt Berlin vom 28. September 1945 wird im Einvernehmen mit der Abteilung Arbeit beim Magistrat der Stadt Berlin mit Zustimmung des Preisausschusses angeordnet: § 1 Für Schuhreparaturen werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Schuhart Herren, ab Größe 40 . , , f , s Damen , . 3 Kinder, bis Größe 24'A Kinder, bis Größe 30 Burschen und Mädchen, bis Größe 36 Burschen und Mädchen, “bis Größe 39'/a Spitzen und Sohlenstücke kosten die Hälfte der jeweiligen Sohlen. Preise für Spezial- und Nebenarbeiten errechnen sich nach dem Zeitaufwand unter Zugrundelegung eines Werk stunden preises von 2,20 RM. In den Preisen sind die Kosten für Besohl- und Ab- Sohlen RM 3,65 3,10 1,45 2,20 2,55 3,30 Absätze RM 1,65 1,10 0,90 1.30 1.30 1,45 satzmaterial nicht enthalten; dieses Material wird zum Einkaufspreis zuzüglich 30 °/o Zuschlag berechnet. § 2 Ein Preisverzeichnis gemäß § 1 ist an gut sichtbarer Stelle im Laden auszuhängen. § 3 über den Einkauf von Besohl- und Absatzmaterial muß jederzeit ein einwandfreier Kostennachweis erbracht werden können. § 4 Mit dieser Anordnung treten alle bisher gültigen Preisvorschriften betr. das Schuhmacherreparaturhandwerk mit den dazu erteilten Ausnahmegenehmigungen außer Kraft. § 5 Soweit aus volkswirtschaftlichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Härten eine Ausnahme dringend erforderlich erscheint, kann das Preisamt beim Magistrat der Stadt Berlin Ausnahmen zulassen oder anordnen. § 6 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkün düng im Verordnungsblatt in Kraft. Berlin, den 19 Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin Preisamt Dr. Steiner Az. 307 53/46;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 214 (VOBl. Bln. 1946, S. 214) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 214 (VOBl. Bln. 1946, S. 214)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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