Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 213

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 213 (VOBl. Bln. 1946, S. 213); Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 27. 12. Juli 1946 Magistrat Persoaaliragen und Verwaltung Der Magistrat der Stadt Berlin erläßt folgende Verwaltungs-Anordnung Wiedereinführung der Abführungspflicht bei den Aufsichtsratsvergütungen und Einstellung der Zahlung von Aufwandsentschädigungen in den Beiräten I. Rein städtische Gesellschaften (Eigengesellschaften) dürfen an die Mitglieder ihrer Aufsichtsräte keine Vergütungen (Tantiemen usw.) zahlen. II. Städtische Eigenbetriebe (im Sinne der Eigen-betriebsverordnung vom 21 November 1938 und der ersten Ausführungsanwe-isung zu ihr vom 22. März 1939) dürfen -an die Mitglieder ihrer Beiräte keine Aufwandsentschädigungen zahlen. III. Die Bestimmung zu II gilt auch für die Beiräte und ähnlichen Einrichtungen, die für andere städtische Betriebe und Anstalten gebildet sind oder werden. IV. Wenn Gesellschaften an die Mitglieder ihrer Auf-siehtsräte Vergütungen (Tantiemen usw.) zahlen, so haben die von der Stadt in die Aufsichtsräte entsandten Vertreter die empfangenen Beträge restlos an die Stadt abzuführen Oder auf. Verlangen der- Stadt der Gesellschaft gegenüber schriftlich ihre Einwilligung dazu zu erklären, daß die Gesellschaft die auf die städtischen Aufsichtsratsmitglieder entfallenden Vergütungen unmittelbar an die Stadtkasse abführt. Ist ein Angestellter der Stadt Mitglied eines Auf-srchtsrates, ohne von der Stadt ausdrücklich in ihn entsandt zu sein, so wird vermutet, daß diese Mitgliedschaft ngr mit Rücksicht auf seine amtliche Tätigkeit in der Stadtverwaltung besteht. Diese Vorschriften gelten auch hinsichtlich solcher Unternehmen,.die nicht in der Form einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern etwa der einer Genossenschaft oder einer bergrechtlichen Gewerkschaft geführt werden. V. Sitzungsgelder über 20, RM, die an Mitglieder von Aufsichtsräten, Beiräten- und ähnlichen Einrichtungen gezahlt werden sollen, dürfen von besoldeten Bediensteten der Stadt, die ihnen angehören, nicht angenommen oder müssen von ihnen an die Stadtkasse abgeführt werden. Für die ehrenamtlich tätigen Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten, Beiräten und ähnlichen Einrichtungen wird die Frage der Sitzungsgelder nach Inkrafttreten.der neuen Stadtverfassung gesondert geregelt werden, insbesondere für die Mitglieder der Abgeordnetenversamm-lung und der Bezirksverordnetenversammlungen VI. Nachgewiesene bare Auslagen (für Fahrgelder usw.), die städtischen Vertretern in den Aufsichtsräten, Beiräten und ähnlichen Einrichtungen durch die Teilnahme an Sitzungen bei diesen erwachsen, werden ihnen auf Antrag von der Stadtkasse erstattet. VII. Zur Verwendung gegenüber den Finanzämtern (Steuerämtern), insbesondere bei der Einkommensteuerveranlagung, stellt die Stadt den städtischen Vertretern in den Aufsichtsräten usw. auf Antrag eine schriftliche Erklärung darüber aus, daß die auf sie entfallenden Aufsichtsratsvergütungen usw. nicht ihnen, sondern der Stadtkasse zufließen. Die gleiche Erklärung gibt die Stadt auf Antrag den Gesellschaften us,w., die nach Maßgabe der Steuergesetze bestimmte Beträge der Aufsichtsratsvergütungen usw. einzubehalten haben, hinsichtlich der restlichen Beträge ab. VIII. Die Stadt übernimmt bei Aufsichtsratsmitgliedern, die nach der vom Magistrat schriftlich erteilten Abstimmungsanweisung abgestimmt haben, die ihnen handelsrechtlich obliegende Haftung, falls sie etwa wegen einer solchen Abstimmung von dritter (nichtstädtischer) Seite im Klagewege in Anspruch genommen werden sollten. Sie übernimmt an ihrer Stelle die Prozeßführung oder erstatte ihnen im Falle einer Verurteilung die Urteilssummen und Kosten einschließlich der Anwaltsgebühren. Berlin, den 15. Juni 1946. Der Oberbürgermeister Dr. Werner Ernährung ' Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers im Stadtgebiet Berlin Auf Grund der §§ 2 und 16 des Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen vom 5. März-1937 (RGBl. I S. 271) und mit Genehmigung der Alliierten Kommandantur Berlin Soud/I (46) 28 vom 8. Juni 1946 wird für den Bereich der Stadt Berlin folgendes verordnet: § 1 (1) Die Nutzungsberechtigten der mit Kartoffeln oder Tomaten bestellten Grundstücke sind verpflichtet, auf das Auftreten des Kartoffelkäfers zu achten und sein Auftreten unverzüglich der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen. Die gleiche Anzeigepflicht hat auch jeder andere, der den Schädling findet oder Anzeichen für sein Vorhandensein bemerkt. (2) Es ist verboten, lebende Kartoffelkäfer zu halten, zu züchten, weiterzugeben oder zu befördern. § 2 Die Bezirksbürgermeister setzen nach Bedarf besondere Suchtage fest, an denen die Nutzungsberechtigten die mit Kartoffeln oder Tomaten bestellten Grundstücke nach Kartoffelkäfern auf ihre Kosten sorgfältig abzusuchen; haben. Auch das kolonnenweise Absuchen kann angeordnet werden. Dazu können nach Bedarf außer den Nutzungsberechtigten auch andere Personen herangezogen werden. § 3 (1) Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die mit Kartoffeln bestellten Grundstücke nach besonderer Bekanntgabe der anzuwendenden Mittel sowie des Zeitpunktes für ihre Anwendung auf ihre Kosten gründlich und sachgemäß zu bespritzen oder zu bestäuben. Vorher sind die blühenden Unkräuter auf diesen Grundstücken von den Nutzungsberechtigten auf ihre Kosten zu beseitigen. (5) An Stelle der Nutzungsberechtigten können die Bezirksämter die Bespritzung oder Bestäubung vornehmen. In diesem Falle haben die Nutzungsberechtigten die;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 213 (VOBl. Bln. 1946, S. 213) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 213 (VOBl. Bln. 1946, S. 213)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie. Von besonderer Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des Untersuchungshaf tvollzuges Staatssicherheit ist die-Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X