Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 2

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 2 (VOBl. Bln. 1946, S. 2); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 1. 7. Januar 1946 also nur für den Kreis der milchversorgungsberechtigten Kinder bestimmt. Der Kleinverteiler ist gehalten, sich die Milchkarten der Kinder vorlegen zu lassen und die Abgabe der Nährmittel auf diesen Karten durch Stempel oder auf andere Weise zu vermerken. Berlin, den 3. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Ernährung I. V.: Dr. Düring Zusatzkarte für die Inhaber der Lebensmittelkarte V Auf Weisung der Alliierten Kommandantur wird für die Inhaber der Lebensmittelkarte V mit Wirkung vom 1. Januar 1946 ab eine Zusatzkarte Va ausgegeben. Sie enthält zur Erhöhung der täglichen Kalorienzahl auf 1500 ein Mehr an Brot von täglich 100 g und ein Mehr an Zucker von täglich 5 g. Die Form der Zusatzkarte ist nur im Januar 1946 notwendig, weil die Januarkarten bereits in den Händen der Verbraucher sind; in späteren Monaten wird die Rationserhöhung in der Karte V enthalten sein. Empfangsberechtigt für die Zusatzkarte Va sind alle Verbraucher, die für Januar 1946 eine Lebensmittelkarte V erhalten haben. Die Zusatzkarte Va wird in den Bezirken der sowjetischen und französischen Besetzungszone über die Hausvertrauensleute ausgegeben, in den übrigen Bezirken über die Kartenstellen. Der Abholezeitpunkt wird von den betr. Bezirksernährungsämtern wie üblich örtlich bekanntgegeben. Die Karte V/Januar ist dabei mitzubringen. Die Vertretung durch Familienangehörige aus dem gleichen Haushalt (Legitimationspapiere mitbringen!) ist zugelassen, Vertretung durch Fremde nur mit schriftlicher Vollmacht. Der Voranmeldeabschnitt der Zusatzkarte für die Zuckerration ist bei den Kleinhandelsgeschäften bis zum 20. Januar 1946 abzugeben und die Zusatzkarte außerdem einer Brojverkaufsstelle zur Abstempelung vorzulegen. Berlin, den 5. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Ernährung I. V.: Dr. D ü r i n g Volksbildung Schulspeisung erst am 11. Januar Infolge einer Anordnung der Alliierten Ernährungskommission kann die allgemeine Schulspeisung in Berlin erst am 11. Januar wieder aufgenommen werden. Entsprechend dieser Anordnung müssen von allen Kindern, die an der Schulspeisung teilnehmen. Lebensmittelkarten eingezogen werden. Für die beiden letzten Dekaden des laufenden Monats (11. bis 31. Januar) sind insgesamt abzuliefern: 300 g Nährmittel 75 g Zucker. 60 g Fett 50 g Fleisch. Diese Lebensmittelkartenabschnitte sind bis einschl. 10 Januar in den Schulen abzuliefern. In die Schulspeisung sind jetzt alle Kinder von 6 bis 16 Jahren einbezogen. Der Magistrat der Stadt Berlin wird alle Maßnahmen treffen, um trotz der geringen Menge an Lebensmittelkartenabschnitten, die für die Schulspeisung ge- fordert wird, den Kindern täglich ein nahrhaftes, warmes Essen zu bieten. j Gleichzeitig muß darauf hingewiesen werden, daß die aus der 1. und 2. Dezember-Dekade stammenden Marken der Sonderkarte für Schulspeisung ebenfalls bis zum 10. Januar abzuliefern sind, da andernfalls die Abrechnung der Schulen mit den Ernährungsämtern und damit die Schulspeisung an den betreffenden Schulen gefährdet würde. Berlin, den 5. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Hauptamt für Schul und Kinderspeisung I. A.: Krägeloh v Handel und Handwerk Änderung der Ziffer 6 der Marktordnung für Gebrauchtwaren-Tausch- und Handelsmärkte vom 25. Oktober 1945 Die Ziffer 6 der Marktordnung für Gebrauchtwaren-Tausch- und Handelsmärkte vom 25 Oktober 1945 erhält folgende Fassung; 6. Der Preis der zum Verkauf gelangenden Gegen- stände darf 75°/o des Neuwertes nicht übersteigen. Die Preise vom 1. April 1945 sind hierbei maßgebend. Berlin, den 27. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Handel und Handwejk O r 1 o p p;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:. Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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