Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 2

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 2 (VOBl. Bln. 1946, S. 2); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 1. 7. Januar 1946 also nur für den Kreis der milchversorgungsberechtigten Kinder bestimmt. Der Kleinverteiler ist gehalten, sich die Milchkarten der Kinder vorlegen zu lassen und die Abgabe der Nährmittel auf diesen Karten durch Stempel oder auf andere Weise zu vermerken. Berlin, den 3. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Ernährung I. V.: Dr. Düring Zusatzkarte für die Inhaber der Lebensmittelkarte V Auf Weisung der Alliierten Kommandantur wird für die Inhaber der Lebensmittelkarte V mit Wirkung vom 1. Januar 1946 ab eine Zusatzkarte Va ausgegeben. Sie enthält zur Erhöhung der täglichen Kalorienzahl auf 1500 ein Mehr an Brot von täglich 100 g und ein Mehr an Zucker von täglich 5 g. Die Form der Zusatzkarte ist nur im Januar 1946 notwendig, weil die Januarkarten bereits in den Händen der Verbraucher sind; in späteren Monaten wird die Rationserhöhung in der Karte V enthalten sein. Empfangsberechtigt für die Zusatzkarte Va sind alle Verbraucher, die für Januar 1946 eine Lebensmittelkarte V erhalten haben. Die Zusatzkarte Va wird in den Bezirken der sowjetischen und französischen Besetzungszone über die Hausvertrauensleute ausgegeben, in den übrigen Bezirken über die Kartenstellen. Der Abholezeitpunkt wird von den betr. Bezirksernährungsämtern wie üblich örtlich bekanntgegeben. Die Karte V/Januar ist dabei mitzubringen. Die Vertretung durch Familienangehörige aus dem gleichen Haushalt (Legitimationspapiere mitbringen!) ist zugelassen, Vertretung durch Fremde nur mit schriftlicher Vollmacht. Der Voranmeldeabschnitt der Zusatzkarte für die Zuckerration ist bei den Kleinhandelsgeschäften bis zum 20. Januar 1946 abzugeben und die Zusatzkarte außerdem einer Brojverkaufsstelle zur Abstempelung vorzulegen. Berlin, den 5. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Ernährung I. V.: Dr. D ü r i n g Volksbildung Schulspeisung erst am 11. Januar Infolge einer Anordnung der Alliierten Ernährungskommission kann die allgemeine Schulspeisung in Berlin erst am 11. Januar wieder aufgenommen werden. Entsprechend dieser Anordnung müssen von allen Kindern, die an der Schulspeisung teilnehmen. Lebensmittelkarten eingezogen werden. Für die beiden letzten Dekaden des laufenden Monats (11. bis 31. Januar) sind insgesamt abzuliefern: 300 g Nährmittel 75 g Zucker. 60 g Fett 50 g Fleisch. Diese Lebensmittelkartenabschnitte sind bis einschl. 10 Januar in den Schulen abzuliefern. In die Schulspeisung sind jetzt alle Kinder von 6 bis 16 Jahren einbezogen. Der Magistrat der Stadt Berlin wird alle Maßnahmen treffen, um trotz der geringen Menge an Lebensmittelkartenabschnitten, die für die Schulspeisung ge- fordert wird, den Kindern täglich ein nahrhaftes, warmes Essen zu bieten. j Gleichzeitig muß darauf hingewiesen werden, daß die aus der 1. und 2. Dezember-Dekade stammenden Marken der Sonderkarte für Schulspeisung ebenfalls bis zum 10. Januar abzuliefern sind, da andernfalls die Abrechnung der Schulen mit den Ernährungsämtern und damit die Schulspeisung an den betreffenden Schulen gefährdet würde. Berlin, den 5. Januar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Hauptamt für Schul und Kinderspeisung I. A.: Krägeloh v Handel und Handwerk Änderung der Ziffer 6 der Marktordnung für Gebrauchtwaren-Tausch- und Handelsmärkte vom 25. Oktober 1945 Die Ziffer 6 der Marktordnung für Gebrauchtwaren-Tausch- und Handelsmärkte vom 25 Oktober 1945 erhält folgende Fassung; 6. Der Preis der zum Verkauf gelangenden Gegen- stände darf 75°/o des Neuwertes nicht übersteigen. Die Preise vom 1. April 1945 sind hierbei maßgebend. Berlin, den 27. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Handel und Handwejk O r 1 o p p;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

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