Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 193

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 193 (VOBl. Bln. 1946, S. 193); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 24. 15. Juni 1946 An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen, Charlottenburg, den 16. Mai 1946. Amtsgericht Az. 1411. 74/46 Aufgebot Die Frau Luise Sadowski geb. Gaidies in Berlin-Charlotten-burg, Kaiserin-Augusta-Allee 85, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den ehemaligen Kriminalsekretär Rudolf Sadowski, geboren am 2. August 1865 in Dietrichswalde, Kreis Sensburg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee 85, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. August 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Charlotten bürg, den 25. Mai 1946. Amtsgericht Az. 14 H. 91/46 Aufgebot Die Frau Sigrid von Dewitz, geb. Schroeder, Charlotten-burg, Suarezstr. 28, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Schneider in Berlin W15, Schlüterstr. 41, hat beantragt, den verschollenen Vertreter Johannes von Dewitz, geboren am 16. Dezember 1903 in Prenzlau, zuletzt wohnhaft in Charlottenburg, Suarezstr. 28, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. August 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Charlottenburg, den 31. Mai 1946. Amtsgericht Az. 1411.85/46 Aufgebot Die Ehefrau Hildegard Schmidt, geb. Jakisch, in Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee 56, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Angestellten Wilhelm Richard Günter Schmidt, geboren am 27. Dezember 1914 in Frankfurt (Oder), Soldat gewesen, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee 56, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. August 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod de Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Charlottenburg, den 1. Juni 1946. Amtsgericht i Az. 14II. 29/46 Bekanntmachung Herr Bernhard H e y m a n n und seine Ehefrau Margot Heymann, beide zuletzt wohnhaft in Berlin, Wullenweberstr. 3, werden für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird dev 1. Mai 1945 festgeste'llt. Berlin, den 24. Mai 1946. Amtsgericht Tiergarten Az. 3 II. 26/46 Aufgebot Auf Antrag der Frau Else Fuchs soll deren Ehemann Franz Fuchs, zulefzt in Berlin, Graf-Spee-Str. 15, für tot erklärt werden. Er wird aufgefordert, sich bis zum 24. Juli 1 946 bei dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über ihn geben können, werden aufgefordert, dem Gericht bis zu diesem Zeitpunkt Anzeige zu machen. Berlin, den 25. Mai 1946. Amtsgericht Tiergarten Az. 3 II. 32/46 . Beschluß Herr Willi Scharf, zuletzt in Berlin NW, Stephanstr. 58, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt seines Todes wird der 29. April 1945 festgestellt. Berlin, den 29. Mai 1946. Amtsgericht Tiergarten Az. 3 II. 47/46 Beschluß Der Kapellmeister Klaus Dirscheweit, zuletzt in Berlin, Wichmannstr. 4, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 12. September 1944 festgestellt. Berlin, den 31. Mai 1946. Amtsgericht Tiergarten Az. 3 II. 50/46 Beschluß Der Arzt Dr. Wilhelm Bernblum, zuletzt in Berlin, Birkenstr. 49, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Oktober 1944 festgestellt. Berlin, den 3. Juni 1946. Amtsgericht Tiergarten Az. 3II. 44/46 Beschluß Der Komponist Heinrich Friedmann, gen. Manfred, zuletzt in Berlin, Tile-Wardenberg-Str. 19, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt seines Todes wird der 1. November 1943 festgestellt. Berlin, den 3. Juni 1946. Amtsgericht Tiergarten Az. 3 II. 36/46;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 193 (VOBl. Bln. 1946, S. 193) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 193 (VOBl. Bln. 1946, S. 193)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin.

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