Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 191

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 191 (VOBl. Bln. 1946, S. 191); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 24. 15. Juni 1846 n. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Finanzwesen öffentliche Mahnung für Gemeindeabgaben Bis zum 1. bzw. 5. bzw. 11. Juni 1946 (der 10. fällt auf einen Feiertag) waren die bis dahin fällig gewordenen Beträge an a) Schulgeld für den Besuch der höheren und Mittelschulen sowie der Aufbauklassen an den Volksschulen und der Deutsch-Russischen'Schule für das Vierteljahr April/Juni 1946, b) Hundesteuer für den Monat Juni 1946, c) Getränkesteuer für den Monat Mai 1946 an die zuständige Stadtsteuerkasse zu zahlen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, diese fälligen Beträge und alle nicht gestundeten sonstigen Rückstände an Gemeindesteuern, Gebühren und Beiträgen, die den Stadtsteuerkassen noch geschuldet werden, zur Vermeidung der Zwangs vo llstreckung unverzüglich zu entrichten. Zahlung durch Überweisung auf das Postscheckkonto der Stadtsteuerkasse ist erwünscht. Wenn die danach fälligen Zahlungen nicht bis zum Tage dieser Mahnung, also spätestens bis zum 15. J u n i 1 9 4 6 (einschließlich), bei der Stadtsteuerkasse eingegangen sind, ist außerdem der Säumniszuschlag von 2°/ des Rückstandes zu zahlen. Am 20. Juni 1946 beginnt die Zwangsvollstreckung wegen aller bis dahin nicht gezahlter Beträge, durch die weitere Gebühren entstehen. Berlin, den 15. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin' Finanzabteilung I. V.: Dr. H a a Az. GSteu. IX 2 9720/01 Arbeit Bekanntmachung über die Durchführung des Arbeitsplatzwechsels auf Grund der Bestimmungen des Kontrollratsbefehls Nr. 3 Da in der Öffentlichkeit noch immer Unklarheit über die im Kontrollratsbefehl Nr. 3 vom 17. Januar 1946 hinsichtlich des Arbeitsplatzwechsels getroffenen Bestimmungen besteht, ist eine endgültige Klärung der wesentlichen Gesichtspunkte erforderlich. -jl. Am Tage des Ausscheidens eines Arbeitnehmeis muß vom Arbeitgeber eine an das Arbeitsamt gerichtete Ent-f lassungsanzeige erstattet werden. 2. Abgesehen hiervon bedarf die Lösung eines Arbeits-bzw. Lehrverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, worunter auch Lehrlinge, Volontäre oder Praktikanten zu rechnen sind, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes. 3. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn a) die Lösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, was vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer in der Entlassungsanzeige zu bestätigen ist, b) wenn der Arbeitnehmer nur zur Probe oder Aushilfe eingestellt ist und das Arbeitsverhältnis binnen eines Monats beendet wird, c) wenn der Arbeitnehmer ein von der Versicherungsanstalt Berlin, Hauptabteilung Berufsfüisorge für Arbeitsbehinderte, betreuter Arbeitsbehinderter ist und die Versicherungsanstalt ihre Zustimmung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat. Die Zustimmung der Versicherungsanstalt Berlin ersetzt bei Arbeitsbehinderten die nach dem Kontrollratsbefehl Nr.' 3 vorgesehene Zustimmung de* Arbeitsamtes. 4. Der Antrag auf Zustimmungserteilung ist so lechtzeitig zu stellen, daß die Antwort des Arbeitsamtes noch während des Laufs der Kündigungsfrist erwartet werden I kann. Dies gilt nicht für Kündigungen, die ohne Ein- '■ haltung einer Frist erfolgen. In diesem Falle muß- der Antrag umgehend nach Aussprechen der Kündigung gestellt werden. 5. Der Antrag ist von dem Vertragsteil zu stellen, der die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt 6. Das Arbeitsamt entscheidet nicht über die rechtliche Zulässigkeit der Kündigung, sondern ausschließlich auf Grund arbeitseinsatzmäßiger Erwägungen. Geprüft werden z. B. die Frage der Ersatzstellung für ausscheidende Fachkräfte, ferner die anderweitige Einsatzmöglichkeit, die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung des Arbeitsmarktes und ähnliche Gesichtspunkte. 7. Bei fristloser Kündigung wird die Zustimmung grundsätzlich erteilt, mit der Einschränkung, daß sie nur für den Fall gilt, daß Grund zur fristlosen Entlassung vorlag. 8. Bei Kündigungen, die auf Grund der Entnazifizierungs-Verordnung- erfolgen, ist die Zustimmung in jedem Fall zu erteilen. 9. Die Zustimmung zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 209 vom 10. Mai 1946 der Alliierten Kommandantur. Die danach an Nationalsozialisten der Gruppe I und II erteilten Zustimmungen werden nur widerruflich gegeben. Berlin, den 3. Juni 1946.' Magistrat der Stadt Berlin Abt für Arbeit I. V.: Fleischmann Polizei Ausbruch der Räude In den Einhuferbeständen folgender Besitzer ist amtstierärztlich die Räude festgestellt worden: Gemeindefuhrwesen, Berlin-Buch, Alt-Buch 12, Fritz S i e b e k e , Inh. Helga Siebeke, Berlin-Buch, Schalauer Straße 10. Berlin, den 8. Mai 1946. Der Polizeipräsident Erlöschen der Räude In den Einhuferbeständen der nachstehenden Fuhrhalter ist das Erlöschen der Räude amtstierärztlich festgestellt worden: Voigt, Lichterfelde-West, Hindenburgdamm 53, M i 1 b r o d t, Lichterfelde-West, Dürerstr. 49, Schönberg, Lichterfelde-West, Dürerstr. 49 (Pferd verkauft), V o h s , Lankwitz, Kurfürstenstr. 39, (Pferd wurde geschlachtet), A n d r e e , Steglitz, Hubertusstr. 4. Die Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Berlin, den 25 Mai 1946. Der Polizeipräsident;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den. Auf gaben Verantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung Staatssicherheit sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag Staatssicherheit begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi.

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