Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 191

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 191 (VOBl. Bln. 1946, S. 191); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 24. 15. Juni 1846 n. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Finanzwesen öffentliche Mahnung für Gemeindeabgaben Bis zum 1. bzw. 5. bzw. 11. Juni 1946 (der 10. fällt auf einen Feiertag) waren die bis dahin fällig gewordenen Beträge an a) Schulgeld für den Besuch der höheren und Mittelschulen sowie der Aufbauklassen an den Volksschulen und der Deutsch-Russischen'Schule für das Vierteljahr April/Juni 1946, b) Hundesteuer für den Monat Juni 1946, c) Getränkesteuer für den Monat Mai 1946 an die zuständige Stadtsteuerkasse zu zahlen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, diese fälligen Beträge und alle nicht gestundeten sonstigen Rückstände an Gemeindesteuern, Gebühren und Beiträgen, die den Stadtsteuerkassen noch geschuldet werden, zur Vermeidung der Zwangs vo llstreckung unverzüglich zu entrichten. Zahlung durch Überweisung auf das Postscheckkonto der Stadtsteuerkasse ist erwünscht. Wenn die danach fälligen Zahlungen nicht bis zum Tage dieser Mahnung, also spätestens bis zum 15. J u n i 1 9 4 6 (einschließlich), bei der Stadtsteuerkasse eingegangen sind, ist außerdem der Säumniszuschlag von 2°/ des Rückstandes zu zahlen. Am 20. Juni 1946 beginnt die Zwangsvollstreckung wegen aller bis dahin nicht gezahlter Beträge, durch die weitere Gebühren entstehen. Berlin, den 15. Juni 1946. Magistrat der Stadt Berlin' Finanzabteilung I. V.: Dr. H a a Az. GSteu. IX 2 9720/01 Arbeit Bekanntmachung über die Durchführung des Arbeitsplatzwechsels auf Grund der Bestimmungen des Kontrollratsbefehls Nr. 3 Da in der Öffentlichkeit noch immer Unklarheit über die im Kontrollratsbefehl Nr. 3 vom 17. Januar 1946 hinsichtlich des Arbeitsplatzwechsels getroffenen Bestimmungen besteht, ist eine endgültige Klärung der wesentlichen Gesichtspunkte erforderlich. -jl. Am Tage des Ausscheidens eines Arbeitnehmeis muß vom Arbeitgeber eine an das Arbeitsamt gerichtete Ent-f lassungsanzeige erstattet werden. 2. Abgesehen hiervon bedarf die Lösung eines Arbeits-bzw. Lehrverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, worunter auch Lehrlinge, Volontäre oder Praktikanten zu rechnen sind, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes. 3. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn a) die Lösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, was vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer in der Entlassungsanzeige zu bestätigen ist, b) wenn der Arbeitnehmer nur zur Probe oder Aushilfe eingestellt ist und das Arbeitsverhältnis binnen eines Monats beendet wird, c) wenn der Arbeitnehmer ein von der Versicherungsanstalt Berlin, Hauptabteilung Berufsfüisorge für Arbeitsbehinderte, betreuter Arbeitsbehinderter ist und die Versicherungsanstalt ihre Zustimmung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat. Die Zustimmung der Versicherungsanstalt Berlin ersetzt bei Arbeitsbehinderten die nach dem Kontrollratsbefehl Nr.' 3 vorgesehene Zustimmung de* Arbeitsamtes. 4. Der Antrag auf Zustimmungserteilung ist so lechtzeitig zu stellen, daß die Antwort des Arbeitsamtes noch während des Laufs der Kündigungsfrist erwartet werden I kann. Dies gilt nicht für Kündigungen, die ohne Ein- '■ haltung einer Frist erfolgen. In diesem Falle muß- der Antrag umgehend nach Aussprechen der Kündigung gestellt werden. 5. Der Antrag ist von dem Vertragsteil zu stellen, der die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt 6. Das Arbeitsamt entscheidet nicht über die rechtliche Zulässigkeit der Kündigung, sondern ausschließlich auf Grund arbeitseinsatzmäßiger Erwägungen. Geprüft werden z. B. die Frage der Ersatzstellung für ausscheidende Fachkräfte, ferner die anderweitige Einsatzmöglichkeit, die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung des Arbeitsmarktes und ähnliche Gesichtspunkte. 7. Bei fristloser Kündigung wird die Zustimmung grundsätzlich erteilt, mit der Einschränkung, daß sie nur für den Fall gilt, daß Grund zur fristlosen Entlassung vorlag. 8. Bei Kündigungen, die auf Grund der Entnazifizierungs-Verordnung- erfolgen, ist die Zustimmung in jedem Fall zu erteilen. 9. Die Zustimmung zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 209 vom 10. Mai 1946 der Alliierten Kommandantur. Die danach an Nationalsozialisten der Gruppe I und II erteilten Zustimmungen werden nur widerruflich gegeben. Berlin, den 3. Juni 1946.' Magistrat der Stadt Berlin Abt für Arbeit I. V.: Fleischmann Polizei Ausbruch der Räude In den Einhuferbeständen folgender Besitzer ist amtstierärztlich die Räude festgestellt worden: Gemeindefuhrwesen, Berlin-Buch, Alt-Buch 12, Fritz S i e b e k e , Inh. Helga Siebeke, Berlin-Buch, Schalauer Straße 10. Berlin, den 8. Mai 1946. Der Polizeipräsident Erlöschen der Räude In den Einhuferbeständen der nachstehenden Fuhrhalter ist das Erlöschen der Räude amtstierärztlich festgestellt worden: Voigt, Lichterfelde-West, Hindenburgdamm 53, M i 1 b r o d t, Lichterfelde-West, Dürerstr. 49, Schönberg, Lichterfelde-West, Dürerstr. 49 (Pferd verkauft), V o h s , Lankwitz, Kurfürstenstr. 39, (Pferd wurde geschlachtet), A n d r e e , Steglitz, Hubertusstr. 4. Die Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Berlin, den 25 Mai 1946. Der Polizeipräsident;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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