Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 177

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 177 (VOBl. Bln. 1946, S. 177); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 22. 3. Juni 1946 Erlöschen der Räude / In den Einhuferbeständen nachstehender Fuhrhalter ist das Erlöschen der Räude amtstierärztlich festgestellt i worden: 1. Schultheiss-Brauerei, Spandau, Neuendorfer Str., 2. Lubenau, Spandau, Grunewaldstr. 4, 3. Bunzel,Spandau, Rennbahn Ruhleben, 4. Hoske, Haselhorst, Burscheider Weg 5c, 5. Luschnat,Haselhorst, Gartenfelder Str. 121, 6. Dettloff, Spandau, Metzer Str. 12, 7. Zander, Spandau, Metzer Str. 13, 8. Merten, Staaken, Hauptstr. 34, 9. Koschitzki, Spandau, Stresowplatz 16, 10. Hafemeister, Spandau, Seegefelder Str. 74, 11. Piel, Spandau, Boxfeldstr. 14, 12. Herzog & Stimming, Spandau, Seeburger Str. 15, 13. Gassei, Spandau, Stresowplatz 4, 14. Grahl, Spandau, Heidereuther Str. 13, 15. Krause, Staaken, Hauptstr. 28, 16. Cotta, Spandau, Falkenhagener Str. 13, 17. Wulke, Spandau, An der Kappe 110, 18. Kühne, Spandau, Straße 590, 19. Gutsche, Spandau, Wilhelmstr. la, 20. Knaak, Spandau, Egelpfuhlweg 1, 21. Barthold, Spandau, Jagowstr. 18, . 22. Wallasch, Haselhorst, Weidegarten 2, ' 23. Findeisen, Spandau, Wustermarker Str. 91/93, 24. Ohm, Spandau, Tiefwerder Weg 34, 25. Kaufmann, Haselhörst, Gartenfelder Str. 117, Die Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Berlin, den 22. Mai 1946. Der Polizeipräsident Justizbehörden Beseitigung der Gerichtsferien Der Kammergerichtspräsident. Berlin, den 13. Mai 1946. 32.3113.46 A. K. G. Nach dem Gesetz über Beseitigung der Gerichtsferien vom 7. März 1935 RGBl. I 352 finden Gerichtsferien nicht statt (§ 1): die §§ 199 202 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind aufgehoben (§ 2). Dieses Gesetz beruht nicht auf nationalsozialistischen Grundsätzen. Es ist in den die Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze enthaltenden Vorschriften des Gesetzes der Militärregierung Nr. 1 vom 12. Juli 1945, der Verordnung des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 102) und des Gesetzes Nr. 11 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Januar 1946 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 35) nicht aufgeführt. Auch äst das Gesetz von dem die Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens, insbesondere die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte regelnden Gesetz Nr. 4 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Oktober 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 141) ebenso- wenig berührt worden wie von der Bestimmung im Organisationsplan zur Gestaltung des Gerichtswesens in Berlin, wonach sich die Zuständigkeit der Gerichte nach d£m Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung unmittelbar vor dem 30. Januar 1933 bestimmt; denn bei der Beseitigung der Gerichtsferien handelt es sich nicht um eine die Gerichtszuständigkeit betreffende Anordnung. An der Beseitigung der Gerichtsferien hat sich somit nichts geändert. Wie sich zur Zeit des Erlasses des Gesetzes vom 7. März 1935 die Einhaltung der Gerichtsferien mit den im Sinne des Volksganzen zu verstehenden Belangen der Rechstpflege nicht mehr vereinbaren ließ, so darf diese gerade auch in den gegenwärtigen schweren Zeiten ihres Wiederaufbaues keinen Augenblick ruhen. Bei sachgemäßer Geschäftsverteilung einschließlich der Terminsanberaumung sind die Gerichte nach wie vor auch durchaus in der Lage, den an sie herantretenden Anforderungen während des ganzen Jahres gerecht zu werden. Dr. Strucksberg % Verschiedene Bekanntmachungen Bekanntmachung Auf Grund des § 108 der deutschen Binnenschiffahrtspolizeiverordnung vom 12. April 1939 wird zur Sicherheit und Ordnung der Schiffahrt bestimmt: Bis auf weiteres Wird der Schiffsverkehr von Berlin-Mitte zum Hohenzollernkanal über Spree, Spree-Eck und Verbindungskanal nach der Schleuse Plötzensee umgeleitet und der Verkehr in umgekehrter Richtung von der Schleuse Plötzensee über den Spandauer Schiffahrtskanal, den Nordhafen und den Humboldthafen zur Spree geführt. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Bestrafung auf Grund der deutschen Binnenschiffahrtspolizeiverordnung. Berlin, den 10. Mai 1946. Wasserstraßendirektion Berlin Der Wasserstraßendirektor Peters Bekanntmachung Die Mädchen-Oberschule, z. Zt. Berlin NO 55, Pasteurstraße 44, führt ab sofort die Bezeichnung „Käthe-Koll-witz-Schule". Berlin, den 10. Mai 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Prenzlauer Berg Schulamt Schröter;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der bezüglich den Umständen eines Transportes der Verhafteten Rahmen einer sogenannten Gesprächs- notiz, an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, dar. In dieser wurde angeblich auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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