Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 177

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 177 (VOBl. Bln. 1946, S. 177); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 22. 3. Juni 1946 Erlöschen der Räude / In den Einhuferbeständen nachstehender Fuhrhalter ist das Erlöschen der Räude amtstierärztlich festgestellt i worden: 1. Schultheiss-Brauerei, Spandau, Neuendorfer Str., 2. Lubenau, Spandau, Grunewaldstr. 4, 3. Bunzel,Spandau, Rennbahn Ruhleben, 4. Hoske, Haselhorst, Burscheider Weg 5c, 5. Luschnat,Haselhorst, Gartenfelder Str. 121, 6. Dettloff, Spandau, Metzer Str. 12, 7. Zander, Spandau, Metzer Str. 13, 8. Merten, Staaken, Hauptstr. 34, 9. Koschitzki, Spandau, Stresowplatz 16, 10. Hafemeister, Spandau, Seegefelder Str. 74, 11. Piel, Spandau, Boxfeldstr. 14, 12. Herzog & Stimming, Spandau, Seeburger Str. 15, 13. Gassei, Spandau, Stresowplatz 4, 14. Grahl, Spandau, Heidereuther Str. 13, 15. Krause, Staaken, Hauptstr. 28, 16. Cotta, Spandau, Falkenhagener Str. 13, 17. Wulke, Spandau, An der Kappe 110, 18. Kühne, Spandau, Straße 590, 19. Gutsche, Spandau, Wilhelmstr. la, 20. Knaak, Spandau, Egelpfuhlweg 1, 21. Barthold, Spandau, Jagowstr. 18, . 22. Wallasch, Haselhorst, Weidegarten 2, ' 23. Findeisen, Spandau, Wustermarker Str. 91/93, 24. Ohm, Spandau, Tiefwerder Weg 34, 25. Kaufmann, Haselhörst, Gartenfelder Str. 117, Die Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Berlin, den 22. Mai 1946. Der Polizeipräsident Justizbehörden Beseitigung der Gerichtsferien Der Kammergerichtspräsident. Berlin, den 13. Mai 1946. 32.3113.46 A. K. G. Nach dem Gesetz über Beseitigung der Gerichtsferien vom 7. März 1935 RGBl. I 352 finden Gerichtsferien nicht statt (§ 1): die §§ 199 202 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind aufgehoben (§ 2). Dieses Gesetz beruht nicht auf nationalsozialistischen Grundsätzen. Es ist in den die Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze enthaltenden Vorschriften des Gesetzes der Militärregierung Nr. 1 vom 12. Juli 1945, der Verordnung des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 102) und des Gesetzes Nr. 11 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Januar 1946 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 35) nicht aufgeführt. Auch äst das Gesetz von dem die Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens, insbesondere die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte regelnden Gesetz Nr. 4 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Oktober 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 141) ebenso- wenig berührt worden wie von der Bestimmung im Organisationsplan zur Gestaltung des Gerichtswesens in Berlin, wonach sich die Zuständigkeit der Gerichte nach d£m Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung unmittelbar vor dem 30. Januar 1933 bestimmt; denn bei der Beseitigung der Gerichtsferien handelt es sich nicht um eine die Gerichtszuständigkeit betreffende Anordnung. An der Beseitigung der Gerichtsferien hat sich somit nichts geändert. Wie sich zur Zeit des Erlasses des Gesetzes vom 7. März 1935 die Einhaltung der Gerichtsferien mit den im Sinne des Volksganzen zu verstehenden Belangen der Rechstpflege nicht mehr vereinbaren ließ, so darf diese gerade auch in den gegenwärtigen schweren Zeiten ihres Wiederaufbaues keinen Augenblick ruhen. Bei sachgemäßer Geschäftsverteilung einschließlich der Terminsanberaumung sind die Gerichte nach wie vor auch durchaus in der Lage, den an sie herantretenden Anforderungen während des ganzen Jahres gerecht zu werden. Dr. Strucksberg % Verschiedene Bekanntmachungen Bekanntmachung Auf Grund des § 108 der deutschen Binnenschiffahrtspolizeiverordnung vom 12. April 1939 wird zur Sicherheit und Ordnung der Schiffahrt bestimmt: Bis auf weiteres Wird der Schiffsverkehr von Berlin-Mitte zum Hohenzollernkanal über Spree, Spree-Eck und Verbindungskanal nach der Schleuse Plötzensee umgeleitet und der Verkehr in umgekehrter Richtung von der Schleuse Plötzensee über den Spandauer Schiffahrtskanal, den Nordhafen und den Humboldthafen zur Spree geführt. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Bestrafung auf Grund der deutschen Binnenschiffahrtspolizeiverordnung. Berlin, den 10. Mai 1946. Wasserstraßendirektion Berlin Der Wasserstraßendirektor Peters Bekanntmachung Die Mädchen-Oberschule, z. Zt. Berlin NO 55, Pasteurstraße 44, führt ab sofort die Bezeichnung „Käthe-Koll-witz-Schule". Berlin, den 10. Mai 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Prenzlauer Berg Schulamt Schröter;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner liegenderVorkommnisse zu, die mit der Zuführung einer relativ großen Anzahl von Dugcndlichen verbunden sind. Ferner sind die Kräfte der Linie Untersuchung kurzfristig auf die Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit sowie durch den Besuch von Sohulen und Lehrgängen zu entwickeln. Dazu sind die entsprechenden Festlegungen in Kaderprogrammen und -plä-nen individuell zu konkretisieren sowie planmäßig zu verwirklichen.

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