Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 177

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 177 (VOBl. Bln. 1946, S. 177); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 22. 3. Juni 1946 Erlöschen der Räude / In den Einhuferbeständen nachstehender Fuhrhalter ist das Erlöschen der Räude amtstierärztlich festgestellt i worden: 1. Schultheiss-Brauerei, Spandau, Neuendorfer Str., 2. Lubenau, Spandau, Grunewaldstr. 4, 3. Bunzel,Spandau, Rennbahn Ruhleben, 4. Hoske, Haselhorst, Burscheider Weg 5c, 5. Luschnat,Haselhorst, Gartenfelder Str. 121, 6. Dettloff, Spandau, Metzer Str. 12, 7. Zander, Spandau, Metzer Str. 13, 8. Merten, Staaken, Hauptstr. 34, 9. Koschitzki, Spandau, Stresowplatz 16, 10. Hafemeister, Spandau, Seegefelder Str. 74, 11. Piel, Spandau, Boxfeldstr. 14, 12. Herzog & Stimming, Spandau, Seeburger Str. 15, 13. Gassei, Spandau, Stresowplatz 4, 14. Grahl, Spandau, Heidereuther Str. 13, 15. Krause, Staaken, Hauptstr. 28, 16. Cotta, Spandau, Falkenhagener Str. 13, 17. Wulke, Spandau, An der Kappe 110, 18. Kühne, Spandau, Straße 590, 19. Gutsche, Spandau, Wilhelmstr. la, 20. Knaak, Spandau, Egelpfuhlweg 1, 21. Barthold, Spandau, Jagowstr. 18, . 22. Wallasch, Haselhorst, Weidegarten 2, ' 23. Findeisen, Spandau, Wustermarker Str. 91/93, 24. Ohm, Spandau, Tiefwerder Weg 34, 25. Kaufmann, Haselhörst, Gartenfelder Str. 117, Die Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Berlin, den 22. Mai 1946. Der Polizeipräsident Justizbehörden Beseitigung der Gerichtsferien Der Kammergerichtspräsident. Berlin, den 13. Mai 1946. 32.3113.46 A. K. G. Nach dem Gesetz über Beseitigung der Gerichtsferien vom 7. März 1935 RGBl. I 352 finden Gerichtsferien nicht statt (§ 1): die §§ 199 202 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind aufgehoben (§ 2). Dieses Gesetz beruht nicht auf nationalsozialistischen Grundsätzen. Es ist in den die Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze enthaltenden Vorschriften des Gesetzes der Militärregierung Nr. 1 vom 12. Juli 1945, der Verordnung des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 102) und des Gesetzes Nr. 11 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Januar 1946 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 35) nicht aufgeführt. Auch äst das Gesetz von dem die Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens, insbesondere die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte regelnden Gesetz Nr. 4 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Oktober 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Seite 141) ebenso- wenig berührt worden wie von der Bestimmung im Organisationsplan zur Gestaltung des Gerichtswesens in Berlin, wonach sich die Zuständigkeit der Gerichte nach d£m Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung unmittelbar vor dem 30. Januar 1933 bestimmt; denn bei der Beseitigung der Gerichtsferien handelt es sich nicht um eine die Gerichtszuständigkeit betreffende Anordnung. An der Beseitigung der Gerichtsferien hat sich somit nichts geändert. Wie sich zur Zeit des Erlasses des Gesetzes vom 7. März 1935 die Einhaltung der Gerichtsferien mit den im Sinne des Volksganzen zu verstehenden Belangen der Rechstpflege nicht mehr vereinbaren ließ, so darf diese gerade auch in den gegenwärtigen schweren Zeiten ihres Wiederaufbaues keinen Augenblick ruhen. Bei sachgemäßer Geschäftsverteilung einschließlich der Terminsanberaumung sind die Gerichte nach wie vor auch durchaus in der Lage, den an sie herantretenden Anforderungen während des ganzen Jahres gerecht zu werden. Dr. Strucksberg % Verschiedene Bekanntmachungen Bekanntmachung Auf Grund des § 108 der deutschen Binnenschiffahrtspolizeiverordnung vom 12. April 1939 wird zur Sicherheit und Ordnung der Schiffahrt bestimmt: Bis auf weiteres Wird der Schiffsverkehr von Berlin-Mitte zum Hohenzollernkanal über Spree, Spree-Eck und Verbindungskanal nach der Schleuse Plötzensee umgeleitet und der Verkehr in umgekehrter Richtung von der Schleuse Plötzensee über den Spandauer Schiffahrtskanal, den Nordhafen und den Humboldthafen zur Spree geführt. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Bestrafung auf Grund der deutschen Binnenschiffahrtspolizeiverordnung. Berlin, den 10. Mai 1946. Wasserstraßendirektion Berlin Der Wasserstraßendirektor Peters Bekanntmachung Die Mädchen-Oberschule, z. Zt. Berlin NO 55, Pasteurstraße 44, führt ab sofort die Bezeichnung „Käthe-Koll-witz-Schule". Berlin, den 10. Mai 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Prenzlauer Berg Schulamt Schröter;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den druderorganen. Mittels den werden in anderen sozialistischen Staaten politisch-operative Maßnahmen zur Bearbeitung von Personen in Operativen Vorgängen, zur Operativen Personenkontrolle und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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