Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 166

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 166 (VOBl. Bln. 1946, S. 166); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 2t. 23. Mai 1946 4. Ist eine juristische Person Miteigentümer an einem Grundstück (Bruchteils- oder Gesamthandeigentümer), so ist das Grundstück mit dem auf die juristische Person entfallenden Eigentumsanteil befreit, wenn für diesen Anteil die in Ziffer 3 genannten Voraussetzungen vorliegen. Gesamthandeigentum ist nach § 11 Ziffer 5 StAnpG zu behandeln. 5. Soweit das Finanzamt nicht einen besonderen Bescheid für einzelne Monate erteilt, findet eine Veranlagung der Gebäudeinstandsetzungsabgabe für die Zeit vom 1. August 1945 bis 31. März 1946 nicht statt. 6. Als Vereinigte Nationen gelten: 1. Australien 2. Belgien 3. Bolivien 4. Brasilien 5. Kanada 6. Chile 7. China 8. Kolumbien 9. Costa-Rica 10. Kuba 11. Tschechoslowakei 12. Dänemark 13. Dominikanische Republik. 14. Ecuador 15. - Ägypten 16. Abessinien 17. Frankreich 18. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland 19. Griechenland 43. Union der Sozialisti- 45. Uruguay sehen Sowjetrepubliken 46. Venezuela ■ 44. Vereinigte Staaten von 47. Jugoslawien Amerika Berlin, den 7. Mai 1946. Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung i. V.: Dr. Haas Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über dia Gebäudeinstandsetzungsabgabe der Stadt Berlin vom 2. Juli 1945 und der Verordnung über die vorübergehende, Befreiung von der Zinszahlung für Hypotheken, Grundschulden und Abgeltungsdarlehen auf Berliner Grundstücke vom 2. Juli 1945 Laut Befehl der Alliierten Kommandantur Berlin, Nr. BK/O (46' 164 vom 12. April 1946,” werden mit Wirkung vom 1. April 1946 aufgehoben: 1. die Verordnung über die Gebäudeinstandsetzungsabgabe der Stadt Berlin vom 2. Juli 1945 (VOB1 4/45 vom 20. August 1945, Seite 52 bis 54; 2. die Verordnung über die vorübergehende Befreiung von der Zinszahlung für Hypotheken, Grundschulden und Abgeltungsdarlehen auf Berliner Grundstücken vom 2. Juli 1945 (VOB1 4/45 vom 20. August 1945, Seite 52); 3. die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gebäudeinstandsetzungsabgabe der Stadt Berlin vom 20. August 1945 (VOB1 7/45 vom 20. September 1945, Seite 88 bis 91. Berlin, den 8. Mai 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Finanzabteilun'g i. V.: Dr. Haas 20. Guatemala 21. Haiti 22. Honduras 23. Island 24. Indien 25. Persien 26. Irak 27. Liberia 28. Luxemburg 29. Mexiko 30. Holland 31. Neuseeland 32. Nicaragua 33. Norwegen 34. Panama 35. Paraguay 36. Peru 37. Philippinen 38. Polen 39. Salvador 40. Saudi Arabien 41. Türkei 42. Südafrikanische Union Preisamt Zweite Ergänzungs-Anordnung zur Verordnung über Preisauszeichnung vom 16. November 1940 in der Fassung vom 6. April 1944 Auf Grund der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 28. September 1945 betr. die Errichtung eines Preisamts wird mit Zustimmung des Preisaussehusses angeordnet: § 1 § 5 Ziff. 6 der Verordnung über Preisauszeichnung in der Fassung vom 6. April 1944 (RGBl. I S. 97) erhält folgende Fassung: Die Inhaber von Gaststätten, Speisewirtschaften sowie ihre Geschäftsnachfolger haben je ein Preisverzeichnis der im Abs. 1 bezeichneten Art von jedem Tage auf die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Geht der Betrieb in dieser Zeit auf einen anderen Inhaber über, so sind diese die aufbewahrten Preisverzeichnisse auszuhändigen. § 2 Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über Preisauszeichnung in der Fassung vom 6. April 1944 wird die in Abs. 1 a. a. O. festgesetzte Pflicht, die wesentlichen Leistungen in Preisverzeichnisse aufzunehmen, auf die Gärtnereien ausgedehnt, die Blumen und Zierpflanzen unmittelbar vom Freiland, Treibbeet oder Treibhaus verkaufen. § 3 Die Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1946. Magistrat der Stadt Berlin Preisamt Dr. Steiner Az. 1 2591/46;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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