Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 160

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 160 (VOBl. Bln. 1946, S. 160); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 21. 23. Mai 1946 160 II. Berufungsverfahren a) Beschwerde. 1. Jede Person ,die mit einer Entscheidung der Bezirksstelle einer Versicherungsanstalt unzufrieden ist, hat das Recht, bei dem Bezirksberufungsausschuß Beschwerde einzulegen. 2. Die Beschwerde bei dem Bezirksberufungsausschuß ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Entscheidung der Bezirksstelle der Versicherungsanstalt einzulegen. 3. Der Bezirksberufungsausschuß wird aus drei Mitgliedern bestehen: einem Vertreter des Versicherungsamts als Vorsitzendem sowie je einem Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 4. Der Bezirksberufungsausschuß kann Beweise erheben und alle ihm zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet erscheinenden Maßnahmen treffen. 5. Eine Ausfertigung der Entscheidung des Bezirksberufungsausschusses ist dem Beschwerdeführenden von Amts wegen .zuzustellen. b) Weitere Beschwerde und Berufung. 1. Wenn der Beschwerdeführer oder die Versicherungsanstalt mit der Entscheidung des Bezirksberufungsausschusses unzufrieden ist, kann Be- . schwerde erneut eingelegt werden. Diese weitere Beschwerde ist binnen Monatsfrist einzulegen, und zwar beginnt die Frist mit dem Empfang der Ausfertigung der Entscheidung des Bezirksberufungsausschusses und ist an das Versicherungsamt zu richten. 2. Das Versicherungsamt entscheidet über die zweite Beschwerde im Spruchverfahren. 3. Bei dem Versicherungsamt wird ein Spruchausschuß gebildet, um über die weiteren Beschwerden zu entscheiden. Dieser Ausschuß- besteht aus drei Personen, nämlich einem rechtskundigen Vorsitzenden, der ständig dem vom Magistrat geschaffenen Versicherungsamt angehört, einem aus einer genehmigten Liste gewählten Vertreter der Arbeitgeber, einem aus einer genehmigten Liste gewählten Vertreter der Arbeitnehmer. 4. Weitere Beschwerden, die verspätet sind, oder unzulässige Anträge können von dem Vorsitzenden ohne mündliche Verhandlung mit begründeter schriftlicher Entscheidung zurückgewiesen werden. 5. Der Vorsitzende des Spruchausschusses kann vor der Entscheidung alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Beweise erheben und ein ärztliches Gutachten verlangen. 6. Die Verhandlung vor dem Spruchausschuß ist öffentlich. Der Beschwerdeführer ist berechtigt, zu erscheinen und seine Sache selbst wahrzunehmen oder sie durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Der Spruchausschuß kann die Entscheidung des Bezirksberufungsausschusses abändern oder auf-heben. Seine Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. III. Rechtsprechung des Spruchausschusses und der Bezirksberufungsausschüsse Die Bezirksberufungsausschüsse und der Spruchausschuß sind zur Entscheidung in nachfolgenden Beschwerdeangelegenheiten zuständig: 1. Aufnahme in die JÄitgliedschaft, Umfang des den. Mitgliedern zustehenden Versicherungsschutzes, 2. Beitragssätze, 3. Höhe der zahlbaren Entschädigungen, 4. Recht auf Entschädigung, 5. Verpflichtung zur Rückzahlung von Entschädigungsleistungen, 6. Alle Fragen, die sich auf Verträge der Versicherungsanstalt mit Ärzten, Dentisten, Apothekern, Krankenhäusern usw. beziehen. Im Aufträge der Alliierten Kommandatura Berlin „ Jack J. Wagstaff. Oberstleutnant Vorsitzender Stabschef Alliierte Kommandatura Berlin BK/O (46) 193 30. April 1946 Nachtrag zur Anordnung über Entnazifizierung BK/O (46) 102 Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet wie folgt an: Der folgende Zusatz ist Paragraphen 3 (II) 2 der Anordnung der Alliierten Kommandatura BK/O (46) 102 vom 26. Februar 1946 hinzuzufügen: „Falls notwendig, werden Sonder-Unterkommissio-nen (z. B. für juristische, Ärzte- und Kulturangelegenheiten) beim Magistrat mit der Zustimmung des Alliierten Entnazifizierungs-Komitees gebildet. Diese Sonder-Unterkommissionen werden der allgemeinen Entnazifi zierungs-Kommission beim Magistrat untergeordn sein.” Im Aufträge der Alliierten Kommandatura Berlin Jack J. WAGSTAFF Oberstleutnant Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 26 Tabaksteuer Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz: Artikel I 1. Dde Steuer nach dem Wert und der Kriegszuschlag zur Steuer auf Tabak und Tabakwaren werden aufgehoben und durch eine einheitliche Steuer auf den Kleinverkaufspreis des Tabaks und der Tabakwaren ersetzt. 2. Die Sondersteuer auf Tabakblätter für Zigaretten bleibt bestehen.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen gibt. Vielmehr kommt den innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

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