Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 157

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 157 (VOBl. Bln. 1946, S. 157); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 20. 13. Mai 1946 Kriegsmaßnahmeverordnung und zur Kriegsbeschwerdeverordnung vom 12. Mai 1943 RGBl I, S. 292 ist über Erinnerungen gegen den Ansatz von Gerichtskosten „bis auf weiteres" ausschließlich im Verwaltungswege zu entscheiden. Durch Erlaß des RJM vom 1. Juli 1943 5601 VIII d.428 a waren diese Entscheidungen in Berlin dem .Amtsgerichtspräsidenten übertragen worden. Die Aufhebung dieser und Erlaß neuer Vorschriften ist den deutschen Behörden nicht erlaubt, es müssen daher die Maßnahmen einer zukünftigen deutschen Regierung abgewartet .werden. Nur mit Rücksicht darauf, daß es z. Z. einen Amtsgerichtspräsidenten in Berlin nicht gibt, kann der angeführte Erlaß des RJM vom 1. Juli 1943 nicht mehr angewendet werden, es muß vielmehr auf die AV des RJM vom 12. Mai 1943 Dt. Justiz, S. 270 zurückgegriffen werden, wonach der Landgerichtspräsident zur Entscheidung als zuständig erklärt worden ist. Diese Regelung beizubehalten, empfiehlt sich auch im Kosteninteresse, da eine einheitliche Behandlung dieser Erinnerungen gegen den Kostenansatz nur erreicht wird, wenn sie bei einer Verwaltungsstelle entschieden werden. Berlin, den 25. Februar 1946. Strucksberg Der Kammergerichtspräsident O404.2254.46 A.K.G. Berlin C 2, den 3. April 1946. Neue Friedrichstr. 12/17. Betrifft: Forderungen und Schulden aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945, Die Frage der rechtlichen Behandlung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Rechtsverhältnissen, die vor der Beendigung der Kampfhandlungen begründet worden sind,' ist bisher im Verordnungswege nicht geregelt worden. Hieraus haben sich beachtliche wirtschaftliche Schwierigkeiten ergeben, auf die insbesondere in der letzten Zeit vielfache Eingaben an Behörden* hingewiesen haben. Die Rechtsprechung muß bis zur allgemeinen Regelung dieser Frage versuchen, dieser Schwierigkeiten aus eigener Kraft Herr zu werden. Ich bin mir bewußt, daß ich nicht die gesetzliche Möglichkeit habe, hier der Rechtsprechung vorzugreifen, die den ordentlichen Gerichten in voller Unabhängigkeit obliegt. Ich habe daher auch nicht die Absicht, den in ihren Entscheidungen unabhängigen Gerichten irgendwelche Anweisungen nach dieser Richtung zu erteilen. Ich kann aber wohl darauf hinweisen, daß mir schon jetzt gesetzliche Möglichkeiten gegeben erscheinen, hier helfend einzugreifen. Ich verweise zunächst auf die Vertragshilfe-Verord-nung vom 30. November 1939 in der Fassung der Abänderungs-Verordnungen vom 3. November 1941 und 11. Dezember 1942. Gegen die Weiteranwendung dieser Verordnung auch jetzt noch abgesehen von den völlig gegenstandslos gewordenen Vorschriften der §§ 33, 34 a. a. O., deren jetzige Nichtanwendung außer Zweifel steht sehe ich zur Zeit kein wesentliches Bedenken. Nach § 36 Abs. 2 a. a. O. bestimmt der Reichsjustizminister den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung. Eine solche Bestimmung ist bisher nicht erfolgt. Die Tatsache, daß es seit Beendigung der Kampfhandlungen einen Reichsjustizminister nicht mehr gibt, zwingt meiner Auffassung nach nicht zu der Annahme, daß allein damit die weitere Anwendbarkeit der Verordnung ausgeschlossen wird. Wenn es auch richtig ist, daß der Hauptzweck dieser Verordnung nach der Einleitung zu ihr das Durchhalten der deutschen Wirtschaft im Kriege gewesen ist, so sollte durch die Bestimmungen dieser Verordnung dem durch die Auswirkungen des Krieges in wirtschaftliche Not geratenen Schuldnern wegen der besonderen Lage ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, soweit möglich, geholfen werden. Diese Auswirkungen des Krieges bestehen hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten auch jetzt noch nach der Beendigung der Kampfhandlungen fort. Ich halte sie für geeignet, die Weiteranwendung der Vertragshilfe-Verordnung zu rechtfertigen. Es kommen weiter in Betracht das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten vom 13. Dezember 1934 und die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des bürgerlichen Streitverfahrens, der Zwangsvollstreckung, des Konkurs-und des bürgerlichen Rechts vom 1. September 1939 in Verbindung mit der Verordnung über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 31. Oktober 1939. Der Weiteranwendung auch dieser Bestimmungen steht meiner Auffassung nach nicht entgegen, daß sie aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933 stammen, da sie nazistisches Gedankengut nicht darstellen, und daß sie zum Teil erst nach Kriegsausbruch erlassen und in Kraft getreten sind. Ich gebe mich der Erwartung hin, daß die Richter, die mit der rechtlichen Behandlung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Rechtsverhältnissen befaßt werden, die vor Beendigung der Kampfhandlungen entstanden sind, hierbei gegebenenfalls die Anwendung der vorstehend behandelten Bestimmungen in den Kreis ihrer Erwägungen ziehen. Strucksberg Verschiedene Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Die Dienstausweise Nr. 169 für Frau Emma Grumisch, geb. 21. Mai 1889, wohnhaft Berlin N 54, Alte Schönhauser Str. 26, beim Magistrat der Stadt Berlin als Reinemachefrau in der Hausverwaltung tätig; Nr. 437 für Herrn Paul Baruschke, geb. 28. Februar 1881, wohnhaft Berlin NO 55, Bötzowstr. 49, beim Magistrat der Stadt Berlin als Buchhalter in der Stadthauptkasse tätig; ( Nr. 821 für Frl. Herta Smalla, geb. 10. September 1919, wohnhaft Berlin NW 21, Emdener Str. 41, beim Ma- gistrat der Stadt Berlin als Hilfssachbearbeiterin in der Abteilung für Ernährung tätig; Nr. 829 für Frl. Frieda Ostrowski, geb. 17. Januar 1912, wohnhaft Berlin SW 68, Friedrichstr. 17, beim Magistrat der Stadt Berlin als Stenotypistin in der Abteilung für Ernährung tätig; Nr. 1040 für Herrn Jakob Tombowsky, geb. 23. Dezember 1882, wohnhaft Berlin N 54, Schönhauser Allee 177b, beim Magistrat der Stadt Berlin als Kontrolleur bei der Berliner Straßenreinigung und Müllabfuhr tätig; Nr. 1412 für Frau Charlotte Kraushaar, geb. 27. Janu ” 1908, wohnhaft Berlin SO 36, Naunynstr. 5, beim Ma-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 157 (VOBl. Bln. 1946, S. 157) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 157 (VOBl. Bln. 1946, S. 157)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

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