Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 155

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 155 (VOBl. Bln. 1946, S. 155); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 20. 13. Mai 1946 Während der Religionsstunden haben die Schüler frei, die nicht daran teilnehmen; die Schule kann sie aber durch zusätzlichen Unterricht auf anderen Gebieten beschäftigen. Falls der Unterrichtsplan aus Raummangel verkürzt wird, hat eine entsprechende Verkürzung des Religionsunterrichts zu erfolgen.- -Die Schulämter haben mit den Kirchengemeinschaften solche Vereinbarungen zu treffen, daß der Religionsunterricht unmittelbar vor oder im Anschluß an den ordentlichen Unterricht erteilt werden kann. Wo sich Schwierigkeiten ergeben, entscheidet das Hauptschulamt unter Hinzuziehung des zuständigen Kirchenbeirates beim Magistrat der Stadt Berlin. 4. Die Schulämter stellen in den Schulen entsprechend der Zahl der zum Religionsunterricht angemeldeten Kinder die erforderlichen Räume einschließlich Heizung und Beleuchtung unentgeltlich zur Verfügung. 5. Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Neuregelung sind alle Kinder, die in Berlin am Religionsunterricht teilnehmen sollen, durch die zuständigen Kirchengemeinden bei den betreffenden Schulen anzumelden. Der Anmeldung sind die schriftlichen Willenserklärungen beizufügen, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Kirchengemeinde eingereicht wurden. Künftig sind diese Willenserklärungen in den von der Schulverwaltung für die Anmeldung zum Schulunterricht festgesetzten Fristen abzugeben. Die Anmeldung gilt für die Dauer des Besuches ein und derselben Schule, sofern nicht eine Abmeldung erfolgt. 6. Zur Erteilung des Religionsunterrichts dürfen von den Kirchengemeinschaften keine Lehrkräfte herangezogen werden, die vom Hauptschulamt wegen ihrer Zugehörigkeit zu nazistischen Organisationen oder wegen politischer Unzuverlässigkeit nach dem 15. Mai 1945 aus dem Schuldienst entlassen wurden. Berlin, den 6. Mai 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Winzer Anmerkung der Redaktion: Durch ein technisches Versehen ist in Nr. 18 des „Verordnungsblattes" Statt des endgültigen, von der Alliierten Kommandantur Berlins gebilligten Wortlauts der „Durchführungsbestimmungen für die Erteilung des Religionsunterrichtes" der Text des ursprünglichen Entwurfs veröffentlicht worden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein der vorstehend abgedruckte Wortlaut der „Durchführungsbestimmungen" für alle Dienststellen des Magistrats und auch der Kirchengemeinden verbindlich ist. Die Veröffentlichung in Nr. 18 des „Verordnungsblattes" wird zurückgezogen. Die Redaktion des „Verordnungsblatt der Stadt Berlin" Bau- und Wohnungswesen Schutz der Wildobstgehölze Gelegentlich der Brennholzaktion sind leider auch zahlreiche Wildobstgehölze gefällt worden. Die Früchte dieser Gehölze sind in den letzten Jahren in steigendem Maße zur Herstellung und Streckung von Marmeladen, zur Herstellung eiweißreichen Mehls, zur Gewinnung von besonderen Wirkstoffen und Vitaminen für die Herstellung von Drogen aller möglichen Art werwendet worden. Im Hinblick auf unsere Versorgungslage ist eine solche Vernichtung wertvollsten Gehölzbestandes außerordentlich bedauerlich und muß mit allen Mitteln verhindert werden. Bei den Neuanpflanzungen und Aufforstungen abgeholzter Gehölzbestände sind deshalb in ausreichendem Maße auch Wildobstgehölze vorzusehen. Sie sind besonders bei der Anlage der Windschutzpflanzungen für die Verbesserung unseres Kleinklimas bei gleicher Eignung anderen Gehölzen gegenüber zu bevor-’’ zugen. Um dieses Ziel zu erreichen und um den großen, zu erwartenden Bedarf an solchen Gehölzen decken zu können, wird allen Gartenämtern zur Pflicht gemacht, jede Möglichkeit zur Gewinnung von Samen ufid der Vermehrung dieser Gehölze zu nutzen, zu fördern und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln selbst in die Hand zu nehmen und durchzuführen. Uber die in dieser Beziehung getroffenen Maßnahmen ist vierteljährlich kurz zu berichten. Erster Bericht zum 1. Juli 1946. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, seien nachstehend die wichtigsten Wildobstgehölze genannt: Quitten Cydonia vulgaris Walnuß Juglans regia Haselnuß Corylus avellana Vogelkirsche Prunus avium Ebereschen Sorbus aucuparia, Sorbus aucuparia dulcis, 'Sorbus aucuparia moravica Mehlbeere Sorbus aria Elsbeere Sorbus torminalis Roßkastanie Aesculus hippocastanum Maulbeere Morus alba Kornelkirsche Cornus mas Schlehe Prunus spinosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Sanddorn Hippophae rhamnoides Zaunrose Rosa rubiginosa / Apfelrose Rosa rugosa Hundsrose Rosa canina Berlin, den 10. April 1946." Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Bau- und Wohnungswesen Az HPla Grün I, 3 Scharoun;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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