Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 153

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 153 (VOBl. Bln. 1946, S. 153); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 20. 13. Mai 1946 c) in schweren Fällen Zuchthaus auf Lebenszeit oder Todesstrafe. Geichzeitig kann ihr Vermögen ganz oder teilweise eingezogen werden. 2. Gegen eine Organisation oder ein Forschungsinstitut, das einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann das Gericht Vermögenseinziehung und Auflösung anordnen. Artikel XI Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 29. April 1946. General Joseph T. McNarney Feldmarschall Montgomery of Alamein Armeekorpsgeneral P. K o e n i g Armeegeneral W. D. Sokolowskij Anlage „A" zu Gesetz Nr. 25 Verzeichnis „A‘‘ Unter das Verbot fallende angewandte wissenschaftliche Forschung. '■■-1. Angewandte Atomphysik. 2. Angewandte Aerodynamik, Bauplanung für Luftfahrt und Antriebsmaschinen von Luftfahrzeugen. 3. Raketenantrieb; Düsenantrieb und Gasturbinen. 4. Angewandte Hydrodynamik, insbesondere Unterwasserakustik und Antrieb von Wasserfahrzeugen. 5. Schiffsbau und das Verhalten von Schiffen. 6. Elektromagnetische, infrarote und akustische Strahlung, die bezweckt: x v a) die Entdeckung von Gegenständen und Hindernissen; oder b) die Standortbestimmung von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen, Unterseebooten oder Geschossen; oder c) selbsttätige Steuerung und Fernsteuerung von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen, Unterseebooten oder Geschossen; oder d) die Vernichtung von lebendem Versuchsmaterial; Untersuchungen zu rein medizinischen Zwecken oder zur Sicherung der allgemeinen Gesundheit bleiben hiervon unberührt. 7. Verschlüsselung mit Hilfe von Elektroden und die Vervollkommnung der Abhörsicherheit von Ferngesprächen. 8. Die im Verzeichnis „C" besonders bezeichneten Chemikalien. 9. Die Herstellungs- (aber nicht Verwertungs-) Methoden der im Verzeichnis ,,D" aufgeführten Chemikalien. Anlage „B“ zu Gesetz Nr. 25 Verzeichnis „B" Angewandte wissenschaftliche Forschung, die vorherige Genehmigung erfordert. 1. Elektromagnetische, infrarote und akustische Strahlung, die bezweckt: a) Nachrichtenübermittlung auf telephonischem oder telegraphischem Wege; oder b) Errichtung von öffentlichen Rundfunk- oder Fern-sehdienstanlagen; oder c) Ermittlung ortsfester Sender durch Anpeilen; oder d) andere Anwendungen, die nicht gemäß Verzeichnis „A" unzulässig sind. 2. Röhren oder andere Elektronen aussendende Vorrichtungen, sowohl thermionische Emission als auch Elektroden-Strahlen. 3. Sprengstoffe zu Industriezwecken. 4. Kugel- und Rollenlager. 5. Durch Hochdruckhydrierung erzeugtes Ammoniak und Methylalkohol. 6. Synthetische Treibstoffe. 7. Radioaktivität für andere als medizinische Zwecke. 8. Synthetischer Gummi. 9. Die Verwertungsmethoden für die im Verzeichnis „D" aufgeführten Chemikalien. Anlage „C“ zu Gesetz Nr. 25 Verzeichnis „C“ "Chemikalien, deren angewandte wissenschaftliche Erforschung nicht erlaubt ist. Hochexplosive Sprengstoffe. Anmerkung: Unter- „hochexplosive Sprengstoffe” sind organische Sprengstoffe zu verstehen, die zur Füllung von Bomben, Granaten usw. 'benutzt werden. Kombinierte Treibpulver (d. h. Nitrozellulose-Treibpulver), welche Nitroglyzerin, Diethylenglycoldini-trat oder entsprechende Substanzen enthalten). Einfache Treibpulver. Nitro-Guanidin. Nitro-Glyzerin. Initialsprengstoffe. Dinitrotoluol. Giftgase zur Kriegführung (einschließlich aller festen und flüssigen Kampfstoffe, die gewöhnlich darunter verstanden werden). Ausgenommen davon sind: Chlor, Phosgen, Blausäure, Chlor-Ketone, Halogenierte Karbonsäuren und ihre Ester, Cyanhalogenide, Tränengas, hergestellt auf Basis von chlorierten Kohlenwasserstoffen Raketentreibstoffe: Wasserstoff-Peroxyd von mehr als 50 % Konzentration, Hydrazin-Hydrat, Methylnitrat. Hochgiftigea Stoffe bakterischen oder pflanzlichen Ursprungs (ausgenommen solche Stoffe bakterischen oder pflanzlichen Ursprungs, die für therapeutische Zwecke verwendet werden). Anlage „D“ zu Gesetz Nr. 25 Verzeichnis „D” Chemikalien, für welche die angewandte wissenschaftliche Forschung, soweit sie sich auf Herstellungsmethoden bezieht, verboten ist, und soweit sie sich auf Verwertungsmethoden bezieht, vorheriger Genehmigung bedarf. Nitrozellulose. Giftgase, deren Verwendung für Kriegszwecke möglich ist: Chlor, Phosgen, Blausäure, Chlor-Ketone, Halogenierte Karbonsäuren und ihre Ester, Cyanhalogenide, Tränengas, hergestellt auf Basis von chlorierten Kohlenwasserstoffen. Wasserstoffperoxyd von 50% Konzentration und darunter. Flüssiger Sauerstoff. Aktivkohle. Weißer Phosphor. Brandsätze, z. B. Thermit. Raucherzeugende Substanzen, z. B. Titantetrachlorid und Siliciumtetrachlorid.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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