Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 15

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 15 (VOBl. Bln. 1946, S. 15); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 3. 21. Januar 1946 Bau- und Wohnungswesen Ruhefristen auf Friedhöfen Bekanntmachung betr. die städtischen Friedhöfe im Verwaltungsbezirk Treptow: Baumschulenweg, Kiefholzstr. 221; Treptow, Neue Krugallee 144; Adlershof, Friedländer Straße; Altglienicke, Schönefelder Chaussee; Bohns-dorf, Buntzelstraße; Rudow, Friedhof der früheren Gemeinde Johannisthal a) Er d gr ab s te 1 len Auf den Söndersteilen (Wahlstellen) und Reihenstellen, auf denen Bestattungen bis zum 31, Dezember 1920 mit Erwachsenen und 31. Dezember 1930 mit Kindern unter 12 Jahren stattgefunden haben, ist die Ruhefrist mit Ende des Jahres 1945 abgelaufen. Zur gleichen Zeit sind auch die Nutzungsrechte an Vorbehaltsstellen, die bis zum Ende des Jahres 1920 erworben wurden, erloschen. Vom 1, April 1946 ab werden die Erdgrabstellen eingeebnet, falls nicht bereits eine Verlängerung des Nutzungsrechts erfolgt ist oder bis- Ende März 1946 beantragt wird. Bei Erdgrab-Eeihenstellen ist ein Wiedererwerb nicht möglich. Dagegen kann das Nutzungsrecht an Wahl- und Vorbehaltsstellen unter Zahlung der entsprechenden Gebühren auf weitere 25 Jahre verlängert werden, wenn eine gärtnerische Umgestaltung der Grabfelder oder eine andere Einteilung des Belegungsplatzes nicht geplant ist. Letzteres kommt für dten gesamten i Friedhof Baumschulen weg, Kiefholzstr. 221, in Frage, der zu einem Urnenhain bestimmt ist. b) U r n en stel 1 e n Auf allen Urnenstellen, auf denen die letzte Bei- ! Setzung einer Urne von Erwachsenen bis zum 3i. Dezember 1925 von Kindern unter 12 Jahren bis zum 31. Dezember 1930 stattgefunden hat, ist die Ruhefrist mit Ende des Jahres 1945 abgelaufen. Die Stellen werden ah 1. April 1946 zur anderweitigen Bestattung vergeben, falls nicht bis Ende März 1946 eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt worden ist. Verlängerungsanträge werden entgegengenommen 1. für alle Friedhöfe in der Friedhofsverwaltung in Baumschulenweg, Kiefholzstraße 221, außerdem 2. für die Friedhöfe in Adlershof und Altglienicke bzw. Rudow von den Friedhofsverwaltern in Adlershof und Altglienicke, 3. für den Friedhof in Bohnsdorf von der Ortsamtsstelle in- Bohnsdorf. Für Verlängerungen von Nutzungsrechten auf den geschlossenen Friedhöfen Treptow, Neue Krugallee 144, und Rudow gelten die besonders bekanntgegebenen Bestimmungen. Die Rechte an Denksteinen und sonstigen Ausstattungsgegenständen können unter Vorlage der Grabausweise bei den genannten Stellen bis Ende März 1946 geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Eigentum an allen nicht zurückgeforderten Gegenständen ohne Entschädigung an die Stadt Berlin über. Familiengrabstellen, die für die Friedhofsdauer längstens aber auf 60 Jahre zugeteilt sind, werden von dieser Bekanntmachung nicht betroffen. Berlin-Treptow, den 11. Januar 1946t Der Magistrat der Stadt Berlin Bezirksamt Treptow Abt. für Bau- und Wohnungswesen LA.: Fabrenwatd Arbeit Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Heimarbeit Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Heimarbeit vom 30, Oktober 1939 ist, was die Durchführung der allgemeinen Schutzvorschriften der §§ 5 bis 13 anbelangt, überholt und daher den tatsächlichen Erfordernissen entsprechend anzupassen und abzuändern. Insbesondere der § 10 ist durch die Arbeitsbuchpflicht der Heimarbeiter und Zwischenmeister völlig änderungsbedürftig und in seiner bisherigen Form nicht aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grunde werden die §§ 5 bis 13 in ihrer bisherigen Fassung aufgehoben* und sie treten ab 31. Dezember 1945 in einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden abgeänderten Form’ wieder in Kraft. Auszug aus der Verordnung' zur Durchführung des Gesetzes über die Heimarbeit vom 30. Oktober 1939 Neue Fassung vom 31. Dezember 1945 Zweiter Abschnitt 'Durchführung der allgemeinen Schutzvorschriften § 5 Form und Inhalt der Listen (1) In Vollzug des Gesetzes über die Heimarbeit § 4 sind zwei Listen zu führen: 1. Eine Liste der in Heimarbeit Beschäftigten (§ 2 - Abs. 1 des Gesetzes) ; 2. eine Liste, in die alle Zwischenmeister (§ 3 Abs. 3 des Gesetzes), denen Arbeit übertragen wird, und alle Personen aufzunehmen sind, welche den in;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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