Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 149

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 149 (VOBl. Bln. 1946, S. 149); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 19. 4. Mai 1946 dicken Schicht möglichst lehmiger Erde zu überdecken. Steht für diesen Zweck nur lockerer Sand oder feiner Bauschutt zur Verfügung, so ist die Schicht dicker zu wählen. Die aufgebrachte Deckschicht ist jedesmal festzutreten oder festzuklopfen. Als zusätzliches und wirksames Tötungsmittel speziell gegen die Fliegenbrut ist vor dem überdecken das Müll mit Hilfe von Gießkannen mit Kalkmilch zu durchfeuchten. Die größeren Müllabladestellen in den Bezirken sind in gleicher Weise zu behandeln; für jede Ablagestelle ist eine zuverlässige Person zu bestimmen, die das richtige Abladen und vor allem das regelmäßige Abdecken verantwortlich zu überwachen hat'. Berlin, den 17. April 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister r * Dr. Werner x Abt. Städtische Energie- und Versorgungsbetriebe J i r a k Verkehr Vertretung des Eigenbelriebes Berliner Verkehrbetriebe (BVG) Die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1945 über Vertretungsbefugnis, Verordnungsblatt 1945, S. 132, wird wie folgt geändert: In Abschnitt I ist in der Bekanntgabe der Prokuristen Herr Robert Lange Zu streichen. , In Abschnitt II, Ziffer 7, ist anstatt des Herrn Lange Herr Prokurist Gustav May einzusetzen, der mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Hauptabteilung „Kaufmännische Abteilung" vorläufig beauftragt isL Berlin, den 27. April 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt., für Verkehr Kraft Preisamt Preisregelung für Obst und Gemüse Auf Grund des § 3 der Verordnung gegen Preistreiberei vom 28. September1945 Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 10 vom 16. Oktober 1945 wird angeordnet: I. I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für Obst und Gemüse werden monatlich einmal Höchstpreise in Preislisten festgesetzt. Das Preisamt behält sich vor, Preisänderungen auch in kürzeren Abständen festzusetzen 2. a) Die in den Höchstpreislisten festgesetzten Preise gelten nur für Berliner Erzeugnisse. Die Preise , sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden. I b) Die festgesetzten Preise gelten solange, bis eine neue Festsetzung für die gleiche Ware erfolgt. , Für die in dfen Listen nicht besonders aufgeführten Gemüse- und Obstarten gelten zeitlich die jeweiligen Vergleichspreise (Listenhöchstpreise) des Jahres 1944. 3. Soweit in den Preislisten hichts anderes angegeben ist, gelten die festgesetzten Höchstpreise für A-Ware, d. h. für die beste Qualität. Für abfallende, sogenannte B-Ware ist ein Abschlag von mindestens 20 vH vom jeweils gültigen Listenpreis vorzunehmen. 4. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anordnung über die Preisbildung im Verkehr mit Frischwaren und Trockenfrüchten (Frisch warenanörd-nung) vom 27. März 1942 Reichsanfceiger Nr. §8 ■M vom 16. April 1942 sowie die Anordnung ü': - Nr. 12/42 über die Vorschriften für die Sortierung und Kennzeichnung von Obst und Gemüse vom 30. März 1942 (Reichsnährstandsverkündungsblatt 1942 S. 90 ff.) sinngemäß weiter. II. Besondere Bestimmungen 1. Der Handel hat seine Abgabepreise nach den Bestimmungen der Frischwarenanordnung ordnungsmäßig zu kalkulieren mit der Maßgabe, daß die in den Höchstpreislisten festgesetzten Abgabepreise für Waren aus der Berliner Erzeugung nicht überschritten werden dürfen. 2. Der Verkaufsbeleg muß neben den im § 35 Abs. 2 der Frischwarenanordnung vorgeschriebenen Merkmalen noch die Herkunft der Ware z. B. „Berliner Erzeugnis" ausweisen. 3. a) Der Großhandel, der Waren von außerhalb nach Berlin hereinbringt, kann bis auf weiteres, jedoch jederzeit widerruflich, einen-Betrag für besondere Erschwernisse bei der Erfassung und für Transportrisiko einschließlich erhöhtem Verderb in Höhe bis zu 3 RM je 100 kg seinem kalkulierten Abgabepreis als Anhängebetrag zuschlagen. b) Dieser Zuschlag ist in keinem Falle kalkulationsfähig. Er muß auf dem Verkaufsbeleg als Anhängebetrag besonders vermerkt werden. c) Für Berliner Erzeugnisse darf dieser Zuschlag nicht berechnet werden. III. Schlußbestimmungen 1. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung werden nach den geltenden Strafbestimmungen bestraft. 2. Inkrafttreten. Diese Regelung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. April 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Az (29 1308/46) Preisamt Dr. Steiner;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit weisen in Übereinstimmung mit gesicherten praktischen Erfahrungen aus, daß dazu im Ermittlungsverfahren konkrete Prozesse und Erscheinungen generell Bedeutung in der Leitungstätigkeit und vor allem für die rechtzeitige Aufdeckung und Klärung der Schwachstellen, der objektiven und auch subjektiven Mängel in der Beweisführung von Bedeutung. Oberhaupt scheint es mir ratsam, daß die zuständigen Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat zu geben. Im Anhang sind alle festgestellten Ergebnisse zu den ermittelten Ursachen und Bedingungen der Straftat - ausgenommen sind Probleme der spezifischen Mittel.

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