Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 147

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 147 (VOBl. Bln. 1946, S. 147); VERORDNUNGSBLATT der Stadt Berlin ferausgegeben vom Magistrat der Stadt Berlin Erscheint nach Bedarf. Bezugspreis vierteljährlich 5, RM zuzüglich Postgebühren, Einzelheft 0,50 RM 2. Jahrgang / Nr. 19 Bestellungen sind zu richten an die Verlagsabteilung der Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstr. 139-140 Telefon 42 59 41 Postscheckkonto Berlin 10Ö6 71 Ausgabetag 4. Mai 1946 Inhalt Tag Seite I. Bekanntmachungen der Alliierten ' 26. 3, 1946 Anordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (46) 140 Verbot der Errichtung- großer Bauten bis zur Genehmigung des Wiederaufbauplanes für Groß-Berlin 147 ’ ’ f II. Bekanntmachungen des Magistrats Stadt,. Energie-, und Vefsoigungsbet r i e b e 17. 4. 1946 Verordnung über die Beseitigung von Müll und sonstigen Haushaltsabfallstoffen . , , . 148 17. 4. 1946 . Ausführurigsbestimmungen zur Verordnung über die Beseitigung von Müll und sonstigen Haushaltsabfallstdffen t. . .148 - Tag -.b . . „ -. ■ Seite ■: -5 , - Ve r'k ehr ' 27:- 4." 1946 Bekanntmachung über Vertretung des Eigen- ■ ■; :r r, Betriebes Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) . 149 * Preisarat 26. 4,„ 19.46. ; An’grdniuig betr, Preisregelung für Obst und Gemüse . ■ 149 26. 4. 1946 Preisliste Nr. 2/1946, Höchstpreise für Obst - ~ ’ und Gemüse . . ; . . . - 150 ■ - v,.:.-,.- Polizei. ‘15. 4. 1946 Bekanntmachung über die. prühjahrsräumung der Wasserläufe II. und III. Ordnung . : . . 150 ,18. 4, 1946 Bekanntmachung übeT usbruch der Räude 150 I. Bekanntmachungen der Alliierten Alliierte Kommandatura Berlin BK/O (46) 140 26. März 1946 Verbot der Errichtung großer Bauten bis zur Genehmigung des Wiederaufbauplanes für Groß-Berlin Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet' an wie folgt: 7 1. Bis zur Genehmigung des Wiederaufplaies für Groß-Berlin ist verboten: I. Die Errichtung von Neubauten mit einem Kostenaufwand von über 200 000 RM. TI. Die Wiederinstandsetzung von Gebäuden und Baulichkeiten, wenn der .Gesamtaufwand für die Instandsetzung mehr als 500 000 RM beträgt. 2. Neubauten und Instandsetzüngsarbeiten, deren Kosten niedriger als die obengenannten sind, dürfen nur mit Zustimmung der Planungsabteilung beim Magistrat und mit Erlaubnis des Militärkommandanten des betreffenden Sektors durchgeführt werden. 3. Diese Anordnung findet auf Neubauten, die von der Alliierten Kommandatura oder von der Militärregierung eines Sektors angeordnet werden, keine Anwendung. Im Aufträge der Alliierten Kommandatura in Berlin: P. SHURAVLEV, Oberstleutnant, ~Vorsitzführender Stabschef.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage als entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung des übertragenen. Klassenauftrages, die Entwicklung einer zielstrebigen, den Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen entsprechenden politisch-ideologischen und parteierzieherischen Arbeit mit dem Angehörigen, die konsequente Durchsetzung der erforderlichen baulichen, technischen, nach richten-technischen und brandschutz-technischen Maßnahmen in den Kreis- und Objektdienststellen verantwortlich. Oie haben den Leitern der Kreis- und Objektdienststellen erforderliche Aufgaben zu übertragen.

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