Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 143

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 143 (VOBl. Bln. 1946, S. 143); Verordnungsblatt der' Stadt Berlin. Nr. 18. 29. April 1946 II. Bekanntmachungen des Magistrats Volksbildung Erteilung des Religionsunterrichtes Der Magistrat hat am 31. Januar 1946 folgende Verwaltungsverordnung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Alliierte Kommandantur, Nr. BK/O (46) 159 vom 4. April 1946, hiermit veröffentlicht wird: Durchführungsveror dm u n g zum Befehl der Alliierten Kommandantur vom 24. Januar 1946 Ref. Nr. BK/O (46) 63 über die Erteilung von Religionsunterricht in den Berliner Schulen. Zur Durchführung des Befehls der Alliierten. Kommandantur über die Erteilung von Religionsunterricht in den Berliner Schulen vom 24. 1. 1946 gibt der Magistrat der Stadt Berlin an die Schulämter folgende Anweisungen: 1. Religionsunterricht ist in allen Schulen der Stadt Berlin an die Kinder zu erteilen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte den Religionsunterricht verlangen. Das Verlangen hat durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung bei den zuständigen Kirchengemeinden zu erfolgen. . 2. Der Religionsunterricht wird von den Geistlichen, Lehrern oder anderen geeigneten Personen erteilt, die von den Kirchengemeinschaften damit beauftragt werden. Die Geistlichen und Religionslehrer erhalten ihre Vergütung für die Erteilung des Religionsunterrichts von den entsprechenden Kirchengemeinschaften. 3. Der Religionsunterricht wird zusätzlich außerhalb des ordentlichen Lehrplans .erteilt. Grundsätzlich ist den Kirchengemeinden die Möglichkeit zu geben, zwei Stunden in der Woche Religionsunterricht zu erteilen. - Wo aus Raummangel der ordentliche Lehrplan verkürzt wird, ist auch der Religionsunterricht entsprechend zu verkürzen. Die Schulämter haben mit den Kirchengemeinschaften splche Vereinbarungen zu treffen, daß der Religionsunterricht unmittelbar vor oder im Anschluß an den ordentlichen Unterricht erteilt werden kann. Wo sich * Schwierigkeiten ergeben, entscheidet das Hauptschulamt unter Hinzuziehung des zuständigen Kirchenbeirats beim Magistrat der Stadt Berlin. 4. Die Schulämter stellen in den Schulen entsprechend der Zahl der zum Religionsunterricht angemeldeten Kinder die erforderlichen Räume einschließlich Heizung und Beleuchtung unentgeltlich zur Verfügung. 5. Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Neuregelung sind alle Kinder, die ab 1. April 1946 in Berlin am Religionsunterricht teilnehmen sollen, bis zurti' 25. März durch die zuständige Kirchengemeinde bei der betreffenden Schule anzumelden. Der Anmeldung sind die schriftlichen Willenserklärungen beizufügen, die von-den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Kirchengemeinde eingereicht wurden. Diese Willenserklärungen sind erstmalig für alle Kinder in der Zeit vom 1. bis zum 15. März 1946 abzugeben. Künftig sind diese Willenserklärungen in den von der Schulverwaltung für die Anmeldung zum Schulunterricht festgesetzten Fristen abzugeben. Die Anmeldung gilt für die Dauer des Besuches ein und derselben Schule, sofern nicht eine Abmeldung erfolgt. Die Abmeldung kann jeweils, zum l.,März oder zum 1. September erfolgen. . 6. Zur Erteilung des Religionsunterrichts dürfen von den Kirchengemeinschaften keine Lehrkräfte herangezogen werden, die vom Hauptschulamt wegen ihrer Zugehörigkeit zu nazistischen Organisationen oder wegen politischer Unzuverlässigkeit nach dem 5. Mai 1955 aus dem Schuldienst entfernt wurden. Berlin, den 31. Januar 1946. * Der Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. W e r*n e r Abt. für Volksbildung Winzer Verkehr Registrierung und technische Untersuchung aller Kraftfahrzeuge und Anhänger im Gebiet der Stadt Berlin Auf Grund der Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (46) 162 vom 10. April 1946 und der Genehmigurig vom 20. April 1946 wird folgendes verordnet:- 1. Sämtliche Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, die im Gebiet der Stadt Berlin zugelassen sind oder dort ihren Standort haben, werden in der Zeit vom 1. Mai 1946 bis 31. Mai 1946 einer technischen Prüfung unterzogen. Dieser Prüfung unterliegen sowohl fahrbereite als auch reparaturbedürftige oder nicht einsatzfähige Kraftfahrzeuge, d. h. mit Kraftstoff jeder Art betriebene Krafträder, Pkw, Lkw, Zgm. Omnibusse und Spezialfahrzeuge (z. B. Feuerlösch-und Sanitätsfahrzeuge, Abschlepp- und Tankwagen usw.) sowie die zu diesen Fahrzeugen gehörenden Anhänger.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung aller anderen zu möglichst tief verwurzelten konspirativen Verhaltensweisen wichtig und wirksam sein kann. Die praktische Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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