Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 141

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 141 (VOBl. Bln. 1946, S. 141); 14! Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 18. 29. April 1946 werke, militärische und zivile Luftschutzräume, U-ßoot-Bunker jeglicher Art, Hilfsanlagen für Land- und Luft-" kriegführung, Flugplätze, Flottenstützpunkte, Kriegshäfen, Arsenale, Flugbootstützpunkte, Einrichtungen für Fernverständigung und Funksender (mit Ausnahme der für Zivilbedürfnisse genehmigten), Lagerplätze für Kriegsmaterial, Anlagen für strategische Großversorgung mit Treibstoff, öl und Schmiermitteln, militärische For-schungs- und Versuchsanstalten, . Schieß- und andere Übungsplätze, unterirdische Fabriken und Lagerräume, gegen Luftangriff und Artilleriebeschuß geschützte Werkstätten und Lagerräume. Artikel III Organisationen, PersonenvereinigungeD oder Einzelpersonen, die den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandeln, unterliegen der strafrechtlichen Verfolgung durch die Gerichte der Militärregierung. Artikel IV 1. Einzelpersonen, die Bestimmungen dieses Gesetzes j zuwiderhandeln, werden bestraft mit: a) Gefängnis bis zu fünf Jahren, jedoch nicht ünter einem Jahr ;’oder . b) Zuchthaus bis zu 15 Jahren, jedoch nicht unter einem Jahrr oder !'. c) zu lebenslänglichem Zuchthaus oder zum Tode in schweren Fällen. ~ Gleichzeitig kann deren Vermögen ganz oder teilweise eingezogen werden. 2. Gegen eine Organisation oder Personenvereinigung, welche Bestimmungen dieses Gesetzes zuwider- handelt, kann das Gericht Vermögenseinziehung und deren Auflösung anordnen. Artikel V Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für den Bau oder die Erhaltung von Einrichtungen, welche für die Erhaltung, Übung und Wohlfahrt der Besatzungsstreitkräfte notwendig sind. Diese Einrichtungen oder Bauten sind vor oder zu dem Zeitpunkt der Beendigung der Besetzung zu schleifen oder zu entfernen, wenn sie ohne Berücksichtigung j der Bestimmungen dieses Artikels unter das in Artikel I ausgesprochene Verbot fallen würden. Artikel VI Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. ' Ausgefertigt in Berlin, den 10. April 1946. McNarney, General Montgomery, Feldmarschall K o e n i g , Armeekorpsgeneral Sokolowskij, Armeegeneral. Alliierte Kommandatura Berlin BK/O =(46) 146 29. März 1946 Änderung der Anordnung BK/O (46) 102 über die. Errichtung von Entnazifizierungs-Kommissionen und Berufungsverfahren. Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet wie folgt an: § 5 (VIII) der Anordnung BK/O (46) 102 ist dahingehend zu ändern, daß er wie folgt lautet': . „Die Befürwortung zur Wiedereinsetzung in die. Rechte muß durch einen Mehrheitsbeschluß der Kommis- sion, die den betreffenden Fall verhört, erfolgen, und zwar mit folgender Stimmenmehrheit: 4 zu 1 bei Anwesenheit von 5 Kommissionsmitgliedern 4 zu 2 bei Anwesenheit von 6 Kommissionsmitgliedern 5 zu 2 bei Anwesenheit von 7 Kommissionsmitgliedern. Ein Vorschlag zur weiteren Beratung einer Berufung oder die Abweisung einer Berufung erfolgt auf Grund einer Stimmenmehrheit in beliebigem Verhältnis."- Im Aufträge der Alliierten Kommandatura Berlin: P. Shuravlev v Oberstleutnant Vorsitzführender Stabschef. Alliierte Kommandatura Berlin BK/O (46) lo. 13. April 1946 Arbeitsgerichte " Gemäß Gesetz Nr. 21 der Alliierten Kontrollbehörde ordnet die Alliierte Kommandatura folgendes an: Artikel I Zur Beilegung von Streitigkeiten in Arbeitssachen werden örtliche und Berufungsarbeitsgerichte in der Stadt Berlin errichtet. Artikel II Die Arbeitsgerichte sind, unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes für die folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig: 1. Streitigkeiten zwischen Tarifkollektivvertrags-parteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarif-kollektivverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifkollektivverträgen; ferner Streitigkeiten zwischen tarifkollektivvertragsfähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, sofern es sich um Maßnahmen zu Zwecken des Arbeitskampfes öder um Fragen der Vereinigungsfreiheit handelt. 2. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeits- oder Lehrverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeits- oder Lehrvertrages oder aus Verhandlungen übar die Eingehung eines Arbeits- oder Lehrvertrages und aus dessen Nachwirkungen; ferner Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis im Zusammenhang stehen. Ausgenommen sind: a) Streitigkeiten, deren Gegenstand die Erfindung eines Arbeitnehmers bildet, soweit eg sich nicht nur um Ansprüche auf eine Vergütung oder Entschädigung für die Erfindung handelt. b) Streitigkeiten der nach Artikel 481 des Handelsgesetzbuches zur Schiffsbesatzung gehörenden Personen. 3. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis im Zusammenhang stehen.' '4. Streitigkeiten aus Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. 5. Streitigkeiten bezüglich Auslegung von Vereinbarungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 141 (VOBl. Bln. 1946, S. 141) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 141 (VOBl. Bln. 1946, S. 141)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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