Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 140

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 140 (VOBl. Bln. 1946, S. 140); Verordnungsblatt der' Stadt Berlin. Nr. 18. 29. April 1946 Arbeiter und Angestellten des betreffenden Betriebes aufstellen. Artikel V 1. Soweit nicht anderweitige gesetzliche Regelungen oder Beschränkungen bestehen, hat der Betriebsrat grundsätzlich die folgenden, den Schutz der Interessen der Arbeiter und Angestellten eines Betriebes betreffenden Aufgaben: a) mit den Arbeitgebern über Anwendung der Tarif-Kollektiv-) Verträge und der internen Betriebsordnung auf die einzelnen Betriebe zu verhandeln; b) mit den Arbeitgebern über Vereinbarungen für den Erlaß von Betriebsordnungen zum Zwecke des Arbeitsschutzes, einschließlich der in das Gebiet der Unfallverhütung, ärztlichen Betreuung, betriebshygienischen und sonstigen Arbeitsbedingungen, Regelung von Einstellungen und Entlas- . sungen und Abstellung von Beschwerden fallenden Angelegenheiten, zu verhandeln; c) dem Arbeitgeber Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsmethoden und Produktionsweise zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu unterbreiten; d) Beschwerden zu untersuchen und mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Arbeitern, Angestellten und Gewerkschaften bei der Vorbereitung von Fällen, die den Gewerbeaufsichtsbeamten, den Sozialver-sicherungs- und Arbeitsschutzbehörden, den Arbeitsgerichten und anderen Behörden, die für die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten zuständig sind, unterbreitet werden sollen, behilflich zu sein; e) mit den Behörden bei der Verhinderung aller Rüstungsindustrie und bei der Denazifizierung von öffentlichen und privaten Betrieben zusammenzuarbeiten; f) .an der Schaffung und Leitung von sozialen Ein- richtungen, die der Wohlfahrt der Arbeiter eines Betriebes dienen sollen, unter Einschluß von Kinderheimen, ärztlicher Fürsorge, Sport und ähnlichen Einrichtungen, mitzuwirken. , 2. Die Betriebsräte bestimmen im Rahmen dieses Gesetzes selbst ihre Aufgaben im einzelnen und die dabei zu befolgenden Verfahren. Artikel VI 1. Uer Betriebsrat oder dessen Vertreter haben das Recht, Zusammenkünfte im Betriebe abzuhalter und von dem Arbeitgeber oder dem von ihm bestimmten Vertreter gehört zu werden, um mit ihm über zu ihrer Zuständigkeit gehörende Angelegenheiten verhandeln zu können. 2. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat in regelmäßigen Zeitabständen alle Unterlagen, die zur Durchführung seiner grundsätzlichen Aufgaben erforderlich sind, zu unterbreiten. 3. Der Betriebsrat und der Arbeitgeber treffen ein Übereinkommen über den Inhalt der dem Betriebsrat zu unterbreitenden Berichte und über Tag und Stunde von Zusammenkünften. Ein solches Übereinkommen kann die Anwesenheit von Vertretern des Betriebsrates bei Zusammenkünften des aufsichtführenden Organs des Betriebes zu Informationszwecken vorsehen. Artikel VII Die Betriebsräte führen ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit den anerkannten Gewerkschaften aus. Artikel VIII Die Betriebsräte müssen neben ihren regelmäßigen Zusammenkünften mindestens einmal im Vierteljahr in einer Generalversammlung der Arbeiter und Angestellten ihres Betriebes einen vollen Tätigkeitsbericht ablegen. Artikel IX Der Arbeitgeber darf weder die Errichtung von Betriebsräten in seinem Betriebe verhindern noch' deren Tätigkeit stören oder Mitglieder des Betriebsrates benachteiligen. i Artikel X Die Behörden der Militärregierung können Betriebsräte auflösen, wenn deren Tätigkeit den Zielen der Besatzungsmächte entgegengerichtet ist oder gegen Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt. A r t i k e 1 XI Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch für solche Betriebsräte, welche bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden haben. Artikel XII Alle deutschen Gesetze, welche zu diesem Gesetz in Widerspruch stehen, werden aufgehoben oder gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes geändert. Artikel XIII Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 10. April'19.46. McNarney, General Montgomery, Feldmarschall K o e n i g , Armeekorpsgeneral Sokolowskij, Armeegeneral. Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 23 Verbot militärischer Bauten in Deutschland Der Kontrollrat hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Hiermit sind in Deutschland verboten und werden für gesetzwidrig erklärt: a) Vorbereitung, Besitz oder Benutzung von Plänen oder Modellen militärischer Einrichtungen jeglicher Art; b) Planung, Entwurf, Herstellung, Errichtung oder Bau militärischer Einrichtungen jeglicher Art; c) Planung, Entwurf oder Errichtung von nicht miÄä-rischen Bauten jeglicher Art, die in irgendwelchen Einzelheiten des Planes, Entwurfs, der Errichtung oder Erbauung eine mögliche Nutzbarmachung für Kriegszwecke vorsehen. Artikel II „Militärische Einrichtungen" im Sinne dieses Gesetzes sind alle Bauten, welche Zwecken des Krieges, sei es zu Wasser, zu Lande oder in der Luft, oder welche der Erhaltung von bewaffneten Streitkräften dienen sollen, einschließlich der folgenden, die obige Begriffsbestimmung jedoch nicht erschöpfenden Beispiele: Minenfelder, Geschützstände, Raketenabschußstellungen unter Einschluß solcher für Luftabwehr und andere Luftabwehreinrichtungen, Bunker, Panzersperren, Befehlsstände, Munitionskammern und andere Befestigungs-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit dem die sich darin ausdrücken, daß mit Hilfe einer- qualifizierten I- beit wertvolle Vorgänge erfolgreich abgeschlossen und bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß ihr Nachweis im operativen Stadium erheblich erschwert wird.

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