Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 131

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 131 (VOBl. Bln. 1946, S. 131); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 16. 8. April 1946 . 131 Verlängerung der Regelung der Preise in Gaststätten -Die am 1. Dezember 1945 in Kraft getretene „Regelung der Preise in Gaststätten" im Gebiet der Stadtverwaltung Berlin vom 15. November 1945 PA - II -1200/45 und die Ergänzungen zu dieser vom 18. Januar 1946 und 8. März 1946, deren Geltungsdauer nach, der Bekanntmachung vom 25. Februar 1946 bis zum‘31. Mäz 1946 verlängert worden ist, gelten über diesen Zeitpunkt hinaus bis auf Widerruf.- . . x Berlin, den 30. März 1946. \ V Der Magistrat der Stadt Bc i: Az 219 600/46. Dr. Steiner *1 ' [ r r ■ Preisregelung für Gemüse- und Tabakjungpflanzen für das Jahr 1946 . Auf Grund der Anordnung über die Errichtung eines Preisamtes und der Verordnung gegen die Preistreiberei vom 28. September 1945' (Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, S. 122) wird folgendes angeordnet: I.'Gütebestimmungen A. Allgemeine Güteanforderungen 1. Gemüsejungpflanzen müssen sortenecht sein. Sie müssen ein frischgrünes Aussehen haben sowie der Jahreseeit und ihrem Verwendungszweck entsprechend abgehärtet sein. Sie dürfen weder mit tierischen Schädlingen noch mit Pflanzenkrankheiten irgendwelcher Art behaftet sein. 2. Vom Verkauf ausgeschlossen, weil pflanzunwürdig, . sind: a) überständige, verhärtete Pflanzen, die erkennen - lassen, daß das Wachstum vorzeitig zumAbscliluß gekommen ist, b) vergeilte Pflanzen, die erkennen lassen, daß sie z. B. einen zu licht-, luft- oder wärmeungünstigen Stand im Saat-, Verpflanzbeet oder Treibraum hatten. B. Besondere Anforderungen an Güte und Sortierung 1. Pflanzen mit Topfb allen Die Topfballen müssen so feucht und fest sein, daß-sie beim Transport Zusammenhalten. Sie müssen genügend durchwurzelt, dürfen aber nicht verhärtet oder verfilzt sein. 2. Sämlinge und handverpflanzte (pikierte) Jungpflanzen Die Pflanzen müssen kurz und gedrungen sowie mit entsprechend starker Bewurzelung versehen sein, ■yvie sie durch dünne Aussaat bzw. genügend weites Verpflanzen und Entnahme aus feuchtem Stand- oder Verpflanzbeet erzielt wird. Darüber hinaus müssen die Pflanzen , a) bei allen Kohlarten eine Sproßlänge von mindestens 8 bis höchstens 12 cm sowie mindestens 4 Laubblätter ausw.eisenj b) bei Majoran und Thymian mit Wurzelballen von mindestens 1 cm Querdurchmesser versehen sein und c) bei Salat und Endivie mindestens 3 gutentwickelte Blätter sowie Wurzelballen von mindestens 1 cm Querdurchmesser aufweiäen. C. Verkaufs beschränk ungen Alle besonders frostempfindlichen Jungpflanzen, wie z. B. Tomaten, Sellerie, Gurken und Kürbisse, sollen, solange Frostgefahr erfahrungsgemäß besteht, an Selbstversorger (Kleingärtner, Schrebergärtner u. a.) nicht abgegeben werden. Beim Verkauf vor dem 10. Mai ist der Käufer auf Frostempfindlichkeit dieser Arten besonders aufmerksam zu- machen. II. Höchstpreise 1. Verbräucherhöchstpreise Die Preise der als Anlage beigefügten Preisliste'sind Verbraucherhöchstpreise, die nicht überschritten werden dürfen. Sie gelten für Jungpflanzen, die den Gütebestimmungen unter Abschnitt I A und B entsprechen. Für abfallende Ware, die den Gütebestimmungen unter Abschnitt I A 1 und I B nicht entspricht, jedoch noch verkaufsfähig ist, ermäßigen sich die Preise um mindestens 25 Prozent. 2. Preisnachlässe a) Wiederverkäufern hat der Erzeuger auf die Ver-braucherhochstpreise einen Nachlaß von 20 Prozent zu gewähren. * b) :Wird die Einschaltung mehrerer Wiederverkäufer - notwendig, so haben sich diese in den Betrag des vom Erzeuger zu gewährenden . Preisnachlasses an Wiederverkäufer zu teilen. c) Bei der Abgabe von Jüngpflanzen an landwirtschaftliche Betriebe und den Erwerbsgartenbau hat der Erzeuger einen Preisnachlaß von 30 Prozent bei einer Mindestabnahme von 1000 Pflanzen; - zu gewähren. III. Schlußbestimmungen 1. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung werden nach den geltenden Strafvorschriften bestraft. 2. Inkrafttreten Diese Regelung tritt am 5. April 1946 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten alle dieser Regelung entgegenstehenden Vorschriften über Güteklassen und Höchstpreise für Jungpflanzen außer Kraft." Berlin, den 4. April 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Az 206 1150/46 Dr. Steiner;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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