Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 126

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 126 (VOBl. Bln. 1946, S. 126); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 16. 8. April 1946 4. 3. September 1945: Zweiter Zusatz zu der Einstufungs-Verordnung. 5. 20. September 1945: Lebensmittelkarten für die Juden. 6. 26. September 1945: Lebensmittelkarten für Ausländer. 7. 28. September 1945: Dritte Ergänzung zur Einstufungsverordnung. 8. 29. September 1945: Lebensmittelkarten für die Stadt. Verwaltungsstelle.' 9. 13. Oktober 1945:'Versorgung,-der Angehörigen der Alliierten Nationen. 10. 22. Oktober 1945: Vierte Ergänzung zur Einstufungsverordnung. 11. 20. Oktober 1945: Lebensmittelkarten für die Polizei. 12. 2. November 1945: Fünfte Ergänzung zur Einstufungsverordnung. 13. 6. November 1945:-Auslegung des Ausdrucks „Alliierte Nationen“. 14. 15. November 1945: Abgrenzung der Stufe 1. 15. 17. Dezember 1945: Lebensmittelkarten für die Polizei. 16. 7. Januar 1946: Lebensmittelkarten für Holzfäller. Direktive über die Klassifizierung der Lebensmittelkarten nach Gruppen für die Berliner Bevölkerung ab 1. Mai 1946 G r u p p e 1 Die nachstehenden Gruppen sind berechtigt, Lebensmittelkarten der Gruppe 1 zu erhalten; vorausgesetzt, daß die körperlich arbeitenden Personen nicht weniger als 48 Stunden pro Woche arbeiten. 1. Arbeiter, die fortdauernd großer Hitze ausgesetzt sind, wie Heizer großer Kessel "(ausgenommen Hausheizer), Schmiede, die fortdauernd am Feuer arbeiten und schwere Arbeitsstücke handhaben, Arbeiter, Ingenieure und Techniker, die mit Schmelzöfen in heißen Anlagen (Gießereien, Stahl- und Schmelzwerke) unmittelbar zu tun haben. Arbeiter in gesundheitsschädlichen Abteilungen chemischer Betriebe, Bleirohrleger und Kabelhersteller. - ’ 2. Arbeiter, die im schweren Straßen-, Kanal- und Brunnenbau beschäftigt sind, sofern sie Ausgrabe- und Ladearbeiten fortdauernd verrichten. 3. Arbeiter, die schwere körperliche Arbeit und Montage und Abmontage schwerer Maschinen verrichten (durch monatliche Prüfung zu kontrollieren). 4. Arbeiter, die mit der Errichtung von Baugerüsten fortdauernd beschäftigt sind, Klempner, die im Häuserbau auf Hängegerüsten arbeiten. 5. Eisenbahnbau- und 'Brückenbauarbeiter, Errichter von Luftkabeln im Anlagebau. 6. Berufsholzfäller, die in dieser Art Arbeit in Dauerbeschäftigung stehen. 7. Verdiente Gelehrte von Ansehen und Ruf, insbesondere wissenschaftliche Forscher, Rektoren und Ordentliche Professoren der Universitäten sowie anderer höherer Lehranstalten. 8. Berühmte Schriftsteller, Kunstmaler, Bildhauer und Architekten. 9. Hohe geistliche Würdenträger (Generalsuperintendenten, Bischöfe). 10. Ärzte und medizinisches Personal, die in ansteckungsgefährdeten Krankenhäusern und Kliniken tätig sind, und Leiter von Krankenhäusern mit mehr als 300 Betten. 11. Ärzje, technisches und medizinisches Personal, die in Röntgenlaboratorien mit.adioaktiven Jstoffen arbeiten, welche bei der Krankenbehandlung benutzt werden. . 12. Oberbürgermeister der Stadt, seine Stellvertreter und die Verwaltungsbezirksbürgermeister. 13. Chefs der deutschen Verwaltungen und deren Stellvertreter in der sowjetischen Besetzungszone. 14. Abteilungschefs der deutschen Verwaltungen in der’ sowjetischen Besetzungszone und Personen, die ähnliche Posten in den anderen von den, Alliierten besetzten Zonen innehaben. 15. Vorstandsmitglieder der Berliner und zonaler Gewerkschaftsverbände. 16. Lokomotivführer und -heizer der Eisenbahn. 17. Leiter der Zentral-, Stadt-, und VBK-Zweigstellen der demokratischen Parteien und deren Stellvertreter. 18. Richter und Staatsanwälte. . 19. Chefredakteure der Berliner Zeitungen und deren -Stellvertreter. 20. Direktoren, Geschäftsführer, führende Dramaturgen, leitende Regisseure, Orchesterdirigenten, führende Schauspieler (Solisten), führende Orchestersolisten in führenden Theatern und philharmonischen Orchestern. Gruppe 2 1 Folgende Bevölkerungsgruppen sind berechtigt, Lebensmittelkarten der Gruppe 2 zu erhalten, vorausgesetzt, daß Arbeiter mit körperlichen Arbeiten nicht weniger als 48 Stunden pro Woche arbeiten. 1. Alle tätigen Ingenieure, Chemiker, Architekten, Konstrukteure und Techniker, sowie auch qualifizierte und unqualifizierte Industrie- und Bauarbeiter, die in Gruppe 1 nicht aufgeführt sind. Abteilungsleiter in den Zentral-, Stadt- und Bezjrksorganen der demokratischen Parteien und Abteilungsleiter der Berliner Zeitungen. 2. Zeitungskolporteure wohlbekannter Verlage, die fortdauernd über 50 kg schwere Pakete auf Fahrrädern austragen (Bescheinigung hierüber muß vorhanden sein). 3. Dauernd beschäftigte Totengräber auf Friedhöfen. 4. Postarbeiter, die Postzüge begleiten und regelmäßig Fahrten von nicht weniger als 200 km mit der Eisenbahn machen, ausgenommen Personen, die mit In-spektionsdiensf beschäftigt sind. 5. Feuerwehrleute, die bei der Feuerwehr in Dauerbeschäftigung stehen. 6. Blumen- und Gemüsegärtner, einschließlich derjenigen, die in Treib- und Glashäusern arbeiten, und Fischer im Gebiet von Groß-Berlin, vorausgesetzt, daß ihre Erträge laut Anweisung des Magistrats abgeliefert werden (Lebensmittelkarte der Gruppe 2 wird nur dem Familienhaupt ausgegeben, andere arbeitende Familienmitglieder erhalten Lebensmittelkarte der Gruppe 3, Kinder Lebensmiüelkarte der Gruppe 4 und nichtarbeitende Familien4pder der Gruppe 5). 7. Bauern, die' für den Magistrat Kühe halten, sowie diejenigen, die Kühe im Besitz haben und Milch und Milchprodukte laut Magistratsanweisung abliefern und keinen eigenen Getreidebau treiben (Lebensmittelkarten werden an die Familien solcher Bauern laut Bestimmungen des § 6 ausgegeben). 8. Alle von den alliierten Besatzungsbehörden beschäftigten Personen, es sei denn, daß sie zu den Lebensmittelkarten der Gruppe 1 berechtigt sind. 9. Technische Leiter, Szenenmaler, Artisten und Musiker der 'führenden Theater, philharmonischer Orche-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 126 (VOBl. Bln. 1946, S. 126) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 126 (VOBl. Bln. 1946, S. 126)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X