Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 125

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 125 (VOBl. Bln. 1946, S. 125); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 16. 8. April 1946 1. Die deutschen Provinz- oder Landesarbeitsbehörden ;n zwei Beisitzerlisten auf: a) Die Arbeitnehmerbeisitzerliste wird auf Grund der den im Gerichtsbezirk bestehenden Gewerkschaften ihren Verbänden gemachten Vorschläge aufgestellt. b) Die Arbeitgeberbeisitzerliste wird auf Grund der den Arbeitgebern oder den anerkannten Arbeitgeber- anden des Gerichtsbezirkes gemachten Vorschläge estellt. Artikel VII 1. Die Amtsdauer des Vorsitzenden oder atelivertre-len Vorsitzenden eines Arbeitsgerichts beträgt drei re; eine Wiederbestellung ist,zulässig. 2. Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende kön-Von der bestellenden Behörde auf Empfehlung einer riplinarkammer aus dem Amte entfernt werden. Die ziplinarkammer setzt sich aus einem Vertreter der betenden Behörde als Vorsitzendem und sechs Vorsitzenden Arbeitsgerichten der betreffenden oder benach- n Provinzen oder Länder als Beisitzern zusammen. / 3. Die Befugnis der Zonenbefehlshaber, Personal von aeitsgerichten abzusetzen oder der Absetzung zuzu-nmen, bleibt unberührt. ' Artikel VIII 1. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der beitsgerichte sind von den Ländern oder Provinzen zu gen und in ihre Haushaltpläne aufzunehmen. 2. Die Kosten eines einzelnen Rechtsstreits sind von l vom Arbeitsgericht namhaft zu machenden Parteien tragen. Artikel IX Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte wird a den betreffenden Zonenbefehlshabepn festgesetzt. Artikel X Die Vorschriften des deutschen Arbeitsgerichts-;etzes vom 23. Dezember 1926, jedoch in seiner ur-ünglichen Fassung, sind vorläufig weiter anzuwenden, veit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen :ses Gesetzes stehen. Artikel XI Die Alliierte. Kommandantur der Stadt Berlin wird :rmit beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Errich-ig von Arbeitsgerichten in Berlin, in Übereinstimmung . den in diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen, zu ffen. . Artikel XII Dieses Gesetz betrifft, soweit es nicht ausdrücklich /as anderes bestimmt, Gerichte des ersten und zweiten chtszuges. Artikel XIII . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in ift. Ausgefertigt in Berlin, den 30. März 1946. Armeegeneral Sokolowsky Generalleutnant CI a y Feldmarschall Montgomery Armeekorpsgeneral K o e 11 z J25 Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin 30. März 1946 Klassifizierung der Lebensmittelkarten für die Berliner Bevölkerung ♦ An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin Da die bisherige Klassifikation der Verbrauchergruppen nicht mit der erforderlichen Genauigkeit definiert wurde, sind in der Praxis Fälle öfter vorgekommen, in denen Erlaubnis zur unberechtigten Ausdehnung der Gruppen erteilt wurde. Es gab auch Fälle des Mißbrauchs, in denen Karten höherer Stufen an Personen ausgehändigt wurden, die den Bestimmungen zufolge niedrigere Karten hätten erhalten müssen. Um das System der Lebensmittelverteilung unter die Berliner Bevölkerung zu regulieren, ordnet die Alliierte Kommandantur folgendes an: 1. Vom 1. Mai 1946 ab werden Sie in den Verwaltungen und industriellen Unternehmungen der Stadt eine Regel einführen, derzufolge an Personen, die Anspruch auf Karten der Gruppen I, 2 und 3 haben, eine Bescheinigung nach einheitlichem Muster- ausgegeben wird, die von dem Chef der Verwaltungen oder dem Leiter der Unternehmungen unterzeichnet sein muß. Diese Bescheinigung dient als Ausweis zum Empfang der berechtigten Lebensmittelkarte am Orte des Wohnsitzes. 2. Die Zugehörigkeit in die angegebene Gruppe haben die Kartenstellen bei der Aushändigung der Karten der Gruppen 1, 2 und 3 zu überprüfen. 3. Die Beamten und die Leiter der Organisationen, .welche dieser Anordnung zuwider die illegale Ausgabe obiger Bescheinigung-bzw. Lebensmittelkarten zulassen, werden in dem Fälle gerichtliche Verfolgung zu gewärtigen haben. 4. Die vom 26. Januar 1946 seitens der Alliierten Kommandantur erlassene Anordnung betreffend die vom Antifaschistischen Komitee anerkannten „Opfer des Faschismus" bleibt in Kraft. 5. Alle in dem beigefügten Verzeichnis (Anlage 1) betreffend die Klassifizierung der Bevölkerung nach Verbrauchergruppen angeführten Verordnungen, die kraft Anordnungen der Alliierten Kommandantur und der Sowjetischen Kommandantur Berlin erlassen wurden, werden am 1. Mai außer Kraft gesetzt und verlieren ihre gesetzliche Wirkung. 6. Ab 1. Mai 1946 haben Sie die Bestimmungen der beigefügten Direktive, betreffend die Klassifizierung der Berliner Bevölkerung in Verbrauchergruppen, bei der Verteilung der Lebensmittelkarten zu beachten und zu befolgen. Ferner haben Sie diese Direktive durch Presse und Rundfunk der Bevölkerung bekanntzugeben. Im Auftrag der Alliierten Kommandantur der Stad-, Berlin P. Shurawlew, Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef Verzeichnis der Verordnungen des Magistrats, die infolge der neuen Klassifizierung der Lebensmittelkarten mit Wirkung vom 1. Mai 1946 außer Kraft treten. 1. 22. Juni 1945: Einstufung nach Verbrauchergruppen. 2. 25. Juli 1945: Änderungen und Zusätze zu 1. 3. 3. August 1945: Lebensmittelkarten für die Feuerwehr. Anlage 1;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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