Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 125

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 125 (VOBl. Bln. 1946, S. 125); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 16. 8. April 1946 1. Die deutschen Provinz- oder Landesarbeitsbehörden ;n zwei Beisitzerlisten auf: a) Die Arbeitnehmerbeisitzerliste wird auf Grund der den im Gerichtsbezirk bestehenden Gewerkschaften ihren Verbänden gemachten Vorschläge aufgestellt. b) Die Arbeitgeberbeisitzerliste wird auf Grund der den Arbeitgebern oder den anerkannten Arbeitgeber- anden des Gerichtsbezirkes gemachten Vorschläge estellt. Artikel VII 1. Die Amtsdauer des Vorsitzenden oder atelivertre-len Vorsitzenden eines Arbeitsgerichts beträgt drei re; eine Wiederbestellung ist,zulässig. 2. Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende kön-Von der bestellenden Behörde auf Empfehlung einer riplinarkammer aus dem Amte entfernt werden. Die ziplinarkammer setzt sich aus einem Vertreter der betenden Behörde als Vorsitzendem und sechs Vorsitzenden Arbeitsgerichten der betreffenden oder benach- n Provinzen oder Länder als Beisitzern zusammen. / 3. Die Befugnis der Zonenbefehlshaber, Personal von aeitsgerichten abzusetzen oder der Absetzung zuzu-nmen, bleibt unberührt. ' Artikel VIII 1. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der beitsgerichte sind von den Ländern oder Provinzen zu gen und in ihre Haushaltpläne aufzunehmen. 2. Die Kosten eines einzelnen Rechtsstreits sind von l vom Arbeitsgericht namhaft zu machenden Parteien tragen. Artikel IX Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte wird a den betreffenden Zonenbefehlshabepn festgesetzt. Artikel X Die Vorschriften des deutschen Arbeitsgerichts-;etzes vom 23. Dezember 1926, jedoch in seiner ur-ünglichen Fassung, sind vorläufig weiter anzuwenden, veit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen :ses Gesetzes stehen. Artikel XI Die Alliierte. Kommandantur der Stadt Berlin wird :rmit beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Errich-ig von Arbeitsgerichten in Berlin, in Übereinstimmung . den in diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen, zu ffen. . Artikel XII Dieses Gesetz betrifft, soweit es nicht ausdrücklich /as anderes bestimmt, Gerichte des ersten und zweiten chtszuges. Artikel XIII . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in ift. Ausgefertigt in Berlin, den 30. März 1946. Armeegeneral Sokolowsky Generalleutnant CI a y Feldmarschall Montgomery Armeekorpsgeneral K o e 11 z J25 Die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin 30. März 1946 Klassifizierung der Lebensmittelkarten für die Berliner Bevölkerung ♦ An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin Da die bisherige Klassifikation der Verbrauchergruppen nicht mit der erforderlichen Genauigkeit definiert wurde, sind in der Praxis Fälle öfter vorgekommen, in denen Erlaubnis zur unberechtigten Ausdehnung der Gruppen erteilt wurde. Es gab auch Fälle des Mißbrauchs, in denen Karten höherer Stufen an Personen ausgehändigt wurden, die den Bestimmungen zufolge niedrigere Karten hätten erhalten müssen. Um das System der Lebensmittelverteilung unter die Berliner Bevölkerung zu regulieren, ordnet die Alliierte Kommandantur folgendes an: 1. Vom 1. Mai 1946 ab werden Sie in den Verwaltungen und industriellen Unternehmungen der Stadt eine Regel einführen, derzufolge an Personen, die Anspruch auf Karten der Gruppen I, 2 und 3 haben, eine Bescheinigung nach einheitlichem Muster- ausgegeben wird, die von dem Chef der Verwaltungen oder dem Leiter der Unternehmungen unterzeichnet sein muß. Diese Bescheinigung dient als Ausweis zum Empfang der berechtigten Lebensmittelkarte am Orte des Wohnsitzes. 2. Die Zugehörigkeit in die angegebene Gruppe haben die Kartenstellen bei der Aushändigung der Karten der Gruppen 1, 2 und 3 zu überprüfen. 3. Die Beamten und die Leiter der Organisationen, .welche dieser Anordnung zuwider die illegale Ausgabe obiger Bescheinigung-bzw. Lebensmittelkarten zulassen, werden in dem Fälle gerichtliche Verfolgung zu gewärtigen haben. 4. Die vom 26. Januar 1946 seitens der Alliierten Kommandantur erlassene Anordnung betreffend die vom Antifaschistischen Komitee anerkannten „Opfer des Faschismus" bleibt in Kraft. 5. Alle in dem beigefügten Verzeichnis (Anlage 1) betreffend die Klassifizierung der Bevölkerung nach Verbrauchergruppen angeführten Verordnungen, die kraft Anordnungen der Alliierten Kommandantur und der Sowjetischen Kommandantur Berlin erlassen wurden, werden am 1. Mai außer Kraft gesetzt und verlieren ihre gesetzliche Wirkung. 6. Ab 1. Mai 1946 haben Sie die Bestimmungen der beigefügten Direktive, betreffend die Klassifizierung der Berliner Bevölkerung in Verbrauchergruppen, bei der Verteilung der Lebensmittelkarten zu beachten und zu befolgen. Ferner haben Sie diese Direktive durch Presse und Rundfunk der Bevölkerung bekanntzugeben. Im Auftrag der Alliierten Kommandantur der Stad-, Berlin P. Shurawlew, Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef Verzeichnis der Verordnungen des Magistrats, die infolge der neuen Klassifizierung der Lebensmittelkarten mit Wirkung vom 1. Mai 1946 außer Kraft treten. 1. 22. Juni 1945: Einstufung nach Verbrauchergruppen. 2. 25. Juli 1945: Änderungen und Zusätze zu 1. 3. 3. August 1945: Lebensmittelkarten für die Feuerwehr. Anlage 1;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der nhe führen gründlich zu prüfen und mit Entscheidungsvor lägen den Leitern der Hauptabteilungen selbstän digen Abteil Bezirksverwaltungen zur Bestätigung einzureichen.

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