Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 119

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 119 (VOBl. Bln. 1946, S. 119); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 15. 1. April 1946 § 5 Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird bestraft mit Geldstrafe ln Höhe bis zu 5000, RM oder Gefängnis bis zu einem Jahr. Auch kann auf Beschlagnahme und entschädigungslose Einziehung des Mineralöls erkannt werden. § 6 Diese Verordnung wird erlassen auf Grund des Befehls der Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (46) 82 vom 4. Februar 1946 und tritt am Tage nach der Ver- öffentlichung im „Verordnungsblatt der Stadt Berlin“ in Kraft. Berlin, den 30. März 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Abt. für Verkehr Kraft Sozialwesen Anordnung über Rentenzahlung der Versicherungsanstalt Berlin Auf Grund der Befehle der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. September 1945 BK/O (45) 130 und vom 15. März 1946 BK/O (46) 131 sowie der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin über den Wiederaufbau der Sozialversicherung vom 14. Juli 1945 wird bis zum Erlaß weiterer Anordnungen der Alliierten Kommandantur vorläufig folgendes bestimmt: 1. Die Versicherungsanstalt Berlin übernimmt die Gewährung von Renten an Erwerbsunfähige vom 1. Mai 1946 an auf Grund der Vorschriften der bisherigen Rentenversicherung. 2. An Personen, die unter Bestimmung Nr. 1 Teil I zur Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin über Entnazifizierung der Ämter und Betriebe vom 26. Februar 1946 BK/O (46) 101a fallen, werden Renten nicht gewährt. Das Gleiche gilt für die auf Grund der Bestimmung Ny. 1 Teil II dieser Anordnung entlassenen Personen, solange sie nicht entnazifiziert sind. 3. Durchführungsbestimmungen erläßt die Versiehe* rungsanstalt Berlin. Berlin, den 28. März 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Sozialwesen G e s c h k e Beiträge zur Versicherungsanstalt Berlin Auf Grund des Befehls der Alliierten Kommandantur vom 26. September 1945 - BK/O (45) 130 und der Anordnung des Magistrats vom 14. Juli 1945 über den Wiederaufbau der Sozialversicherung wird hiermit folgendes bestimmt: 1. übersteigt der Bruttoarbeitsverdienst eines Beschäftigten monatlich 600 RM, so wird der Beitrag des Arbeitnehmers und des Unternehmers von einem Monatsverdienst von 600 RM erhoben. 2. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1946 in Kraft. Durchführungsbestimmungen erläßt die Versicherungsanstalt Berlin. Berlin, den 30. März 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Sozialwesen G e s c h k e Arbeit Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 26 des Kontrollrates über die Regelung der Arbeitszeit 1. Durch die Anordnung Nr. 26 des Kontrollrates vom 26. Januar 1946 wurde die Wiedereinführung des Achtstundentages bzw. der 48-Stunden-Woche verfügt. Bestehende Gesetze, Befehle oder Bestimmungen, die mit-dieser Anordnung nicht in Widerspruch stehen, sollen weiterhin in Kraft bleiben. Demgemäß sind für die Durchführung des Achtstundentages und der 48-Stunden-Woche die bisherigen einschlägigen deutschen Vorschriften maßgebend. Soweit in diesen Vorschriften besondere Aufgaben und Befugnisse dem Reichsarbeitsminister und den höheren Verwaltungsbehörden Vorbehalten sind, tritt an deren Stelle der Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Arbeit. Die Befugnisse des Gewerbeaufsichtsamtes werden durch das Hauptamt für Arbeitsschutz in der Abteilung für Arbeit wahrgenommen. 2. Grundsätzlich maßgebend ist demnach die Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 (RGBl I S. 447) einschl. der Ausführungsverordnung vom 12. Dezember 1938 (RGBl I S. 1799) mit folgenden Änderungen: a) An die Stelle der Tarifordnung (§ 7) tritt der Tarifvertrag. Tarifverträge, die die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern über eine anderweitige Regelung der Arbeitszeit beschließen, bedürfen der Genehmigung der Abteilung für Arbeit. Die in Tarifordnungen getroffenen Arbeitszeitregelungen bleiben, solange die Tarifordnungen weiter gelten, in Kraft.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Gesetzlichkeit der Beweisführung hot weitreichende Konsequenzen für den Beweisführunnsprozeß in der Untersuchunnsorbeit Staatssicherheit und stellt darüber hinaus auch konkrete Anforderungen die Beweisführung im operativen Stadium der Bearbeitung gesicherten Erkenntnisse die Erziehungsfähigkeit und die Erziehungsbereitschaft des betreffenden Arbeitskollektivs, bei jugendlichen Straftätern auch der betreffenden Familien, heraus zuarbeiten.

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